Kasuistiken
Erfolgreiche spezifische Immuntherapie (SIT) bei Rhinoconjunctivitis allergica und persistierendem atopischem Handekzem
E. Weisshaar und T.L. Diepgen
Price
42.00 $
Jahrgang 30 p. 50 - 55
Abstract
E. Weisshaar und T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin, Schwerpunkt Berufs- und Umweltdermatologie, Universitätsklinikum Heidelberg
Die spezifische Immuntherapie (SIT) ist die einzige kausale Therapie einer IgE-vermittelten Allergie wie der Rhinoconjunctivitis allergica. Bei Patienten mit gleichzeitigem atopischen Ekzem (AE) und Rhinoconjunctivitis allergica wird sie nach wie vor aufgrund der Befürchtung einer Verschlechterung des AE zurückhaltend angewandt. Bei einem 44-jährigen Mann mit AE seit Kindheit und saisonaler Rhinoconjunctivitis allergica, traten auch während des Erwachsenenalters häufig Ekzemschübe auf, die nach mehreren Berufsjahren als Werkstatthelfer zunehmend als schweres Handekzem dominierten. Nach Durchführung eines stationären Heilverfahrens, Einleitung verschiedener Lokaltherapien und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen konnte die Schwere der Handekzeme etwas reduziert, nicht aber komplette Beschwerdefreiheit erzielt werden. Parallel dazu verschlimmerten sich die saisonalen rhinokonjunktivalen Beschwerden stark, wobei diese neben dem Frühjahr auch während der Sommermonate besonders schwer ausgeprägt waren. Unter Durchführung einer Kurzzeit-SIT (Gräser/Roggen) mit dem Adjuvans Monophosphoryl-Lipid A (Pollinex Quattro) konnte bereits nach einem Therapiezyklus nahezu komplette Beschwerdefreiheit bezüglich der rhinokonjunktivalen Symptomatik während des darauffolgenden Sommers erreicht werden. Interessanterweise zeigte der Patient einmalig nach der ersten Applikation eine Ekzemreaktion an der Injektionsstelle, die nach 14 Tagen abheilte. Während der folgenden Monate trat eine deutliche Besserung des Handekzems auf. Der Patient ist bis heute mit Ausnahme einer vor allem im Winter auftretenden Xerosis cutis insbesondere der Hände, frei von Ekzem. Der Verbleib im Beruf ist bis heute problemlos möglich. Zwischenzeitlich wird die SIT mit dem gleichen Präparat erfolgreich auch gegen die Frühblüher (Birke/Hasel/Erle) eingesetzt. Dieser Fallbericht demonstriert eindrucksvoll, dass eine SIT mit dem Adjuvans Monophosphoryl-Lipid A bei AE gut verträglich ist und den Verlauf eines schweren atopischen Handekzems positiv beeinflussen kann.Correspondence to:
Dr. med. Elke Weisshaar
Abteilung Klinische Sozialmedizin
Schwerpunkt Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Gutachten
Berufsrelevante Typ-IV-Sensibilisierungen gegenüber Thiuramen und Carbamaten bei irritativem und allergischem Kontaktekzem an einem Hauttransplantat der Hand
Z. Tanko, E. Weisshaar, F. Kirschner und T.L. Diepgen
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Jahrgang 55 p. 116 - 118
Abstract
Z. Tanko, E. Weisshaar, F. Kirschner und T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin, Schwerpunkt Berufs- und Umweltdermatologie, Universitätsklinikum Heidelberg
Correspondence to:
Prof. Dr. med. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin
Schwerpunkt Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
UV-Strahlung in der Berufsdermatologie
Hautkrebs durch UV-Licht – die neue Berufskrankheit Nr. 5103 der BKV? Teil 1
O. Blome und T.L. Diepgen
Jahrgang 55 p. 167 - 176
Abstract
O. Blome1 und T.L. Diepgen2
1Köln, 2Universitätsklinikum Heidelberg, Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie, Heidelberg
Seit mehreren Jahrzehnten gilt es medizinisch als unbestritten, dass natürliche und künstliche ultraviolette Strahlung in der Lage ist Hautkrebs zu verursachen. In der gesamten Arbeitswelt ist an vielen Arbeitsplätzen eine erhöhte berufliche Exposition gegenüber natürlichen und künstlichen UV-Strahlen gegeben und es stellt sich die Frage, ob die Voraussetzungen für eine neue Listenerkrankung “UV-Lichtinduzierter Hautkrebs als Berufskrankheit“ gegeben sind. Im Teil 1 dieses Artikels werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Erkrankung in die BK-Liste (generelle Geeignetheit) im zeitlichen Wandel dargestellt und die Unterschiede zwischen der Anerkennung nach § 9 Absatz 2 SGB VII und der generellen Geeignetheit diskutiert. Im Teil 2 wird dann der medizinische Sachverhalt aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse dargestellt mit der abschließenden rechtlichen Subsumption. Die kritische Bewertung der verfügbaren Studien führt zu dem Ergebnis dass für Plattenepithelkarzinome, Aktinische Keratosen und Morbus Bowen die berufliche Verursachung durch UV-Licht mit hinreichender Sicherheit für Outdoorworker wie Bauarbeiter, Dachdecker, Landwirte bzw. Landarbeiter, Müllwerker und andere nachgewiesen ist. Es sind alle rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die BK-Liste gegeben (so genannte generelle Geeignetheit), sowie derzeit schon die Voraussetzungen für die Anerkennung als “wie“ BK im Einzelfall nach § 9 Absatz 2 SGB VII.Correspondence to:
O. Blome
Lahnstraße 59
50859 Köln
Email: [email protected]
Editorial
Editorial
T.L. Diepgen
Jahrgang 54 p. 45 - 46
Abstract
T.L. Diepgen
Mit dem Monat Mai hat nach einem langen Winter nun doch der Sommer begonnen und die Natur zeigt sich in voller Blüte. Auch für die Berufsdermatologie scheint es ein wichtiger Monat zu werden. Den Auftakt machte ein wichtiges Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel, in dem eine Klage gegen das Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung abgewiesen wurde. In mündlicher Verhandlung führte das Gericht unter anderem aus, daß die einschlägigen Regelungen des Europarechts keine Grundlage bieten, um das öffentlich-rechtliche System der Berufsgenossenschaften – wie vom Kläger gefordert – abzuschaffen. Das Gericht hält es nicht für notwendig, die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Auch einen Verstoß gegen das Grundgesetz kann das BSG nicht erkennen. Dieses Urteil ist wichtig, da sich das System der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland über Jahrzehnte bewährt hat und auch bei unseren europäischen Nachbarn hohe Anerkennung genießt. Daher müssen wir uns, zum Wohle aller Beschäftigten, entschieden dafür einsetzen, daß das existierende System weiterentwickelt und verbessert wird und nicht stattdessen – wie teilweise von der Politik gefordert – leichtfertig aufgegeben oder systematisch abgebaut.
Als weiteres wichtiges Ereignis ist die am 15. Mai in Wuppertal stattfindende interne Kick-off-Veranstaltung zur Präventionskampagne Haut zu nennen. Unter dem Motto “Deine Haut die wichtigsten 2 m2 Deines Lebens” werden die Verbände der gesetzlichen Unfallversicherungen und Krankenkassen mit einer Dach- und eigenen Trägerkampagnen die Prävention von Hauterkrankungen in den Mittelpunkt stellen. Wer sich darüber aus erster Hand informieren möchte, ist herzlich zum Forum der Berufsgenossenschaften im Rahmen des 7. Dermatologischen Alpenseminars (25. bis 28. Mai 2006) nach Grainau eingeladen. In diesem Heft können Sie sich über das Programm und die Kurzfassungen der Vorträge informieren. In dem Forum der Berufsgenossenschaften wird es auch um das neue Hautarztverfahren gehen und das Stufenverfahren Haut vorgestellt werden, mit dem das Berufskrankheitenverfahren und insbesondere auch die Rehabilitation berufsbedingter Hauterkrankungen weiter optimiert werden soll. Auch aktuelle Fragen der Entschädigung (Minderung der Erwerbsfähigkeit) werden dort diskutiert, insbesondere im Vergleich zu obstruktiven Atemwegserkrankungen und Hautkrebs, aber auch zur Aktualisierung des Bamberger Merkblattes.
In diesem Zusammenhang ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG, B 2 U 5/03 R in: SozR 4-2700 § 9 Nr. 2) zum Unterlassungszwang bei der berufsdermatologischen Begutachtung von besonderer Bedeutung, da danach der objektive Zwang zur Tätigkeitsaufgabe für die Anerkennung und Entschädigung einer Berufskrankheit nach BK 5101 nicht mehr als “conditio sine qua non” gefordert wird. Aus juristischer und medizinischer Sicht hat dieses Urteil erhebliche Konsequenzen, wie Sie dies in den Artikeln von Brandenburg und Mitarbeitern sowie Pels und Mitarbeitern sehr gut und übersichtlich dargestellt finden. Dazu passt auch sehr schön der Gutachtenfall “Fraglicher Zwang zur Tätigkeitsaufgabe im Friseurberuf bei Sensibilisierung gegenüber p-Phenylendiamin”.
Für die Prävention berufsbedingter Hauterkrankungen ist die Entwicklung wirksamer Hautschutzkonzepte besonders wichtig. Hierüber können Sie sich über den aktuellen Stand auf dem 8. Internationalen Hautschutztag informieren, der am 16. und 17. Mai in Krefeld stattfinden wird. In dieser Ausgabe der DBU finden Sie die Kurzfassungen der Vorträge abgedruckt. Gerade der interdisziplinäre Austausch zwischen Dermatologen, Betriebsärzten und den Präventionsdiensten der Berufsgenossenschaften ist besonders wichtig und wird durch diese Tagung besonders gefördert.
Im Rahmen des 7. Dermatologischen Alpenseminars werden natürlich nicht nur berufsdermatologische, sondern insbesondere auch allergologische Themen zur Diagnostik, Risikofaktoren und Management behandelt werden. Erstmalig soll auch das Thema Textilien und Hautverträglichkeit vertiefend diskutiert werden. Ergänzt wird das Programm durch bewährte und neue Themen, die in Workshops und Seminaren behandelt werden.
Im Namen der Mitherausgeber wünsche ich Ihnen viel Freude beim Lesen der neuen Ausgabe der DBU und würde mich natürlich sehr freuen, wenn wir uns bei einer der angesprochenen Tagungen auch persönlich begegnen und austauschen könnten.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Universitätsklinikum Heidelberg
Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Editorial
Editorial
T.L. Diepgen
Jahrgang 54 p. 89 - 89
Abstract
T.L. Diepgen
In Zeiten, in denen das System der sozialen Sicherung in Deutschland, insbesondere auch in den Bereichen der Kranken- und Unfallversicherung, auf dem Prüfstand steht und dadurch nicht unbedingt der Abwärtstrend der letzten Jahre aufgehalten werden wird, ist es umso erfreulicher, in der Berufsdermatologie positive Entwicklungen aufzeigen zu können. In diesem Heft beschäftigen wir uns daher ausführlich mit dem neuen, optimierten Hautarztverfahren. Von Jochen Schwanitz eingeleitet, ist es der ABD-Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und Trägern der gesetzlichen Unfallversicherungen gelungen, das bestehende Hautarztverfahren zu überarbeiten und künftig noch effektiver zu gestalten. Insbesondere wird dabei der präventivmedizinische Ansatz gestärkt. Besonders erfreulich ist, dass der unbestrittene, aber erforderliche Mehraufwand des Dermatologen zukünftig auch wesentlich besser honoriert wird. Dies ist in Zeiten des ökonomischen Verfalls medizinischer Leistungen besonders bemerkenswert und stimmt hoffnungsvoll.
Es wurde bei der Überarbeitung des Hautarztverfahrens aber auch evidenzbasiert vorgegangen, indem die Arbeitsgruppe unter Leitung von Herrn Prof. John zunächst in einem Forschungsvorhaben das neue Hautarztverfahren gegenüber dem alten evaluiert hat und anschließend dann von der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) eine Leitlinie zur Anwendung des Hautarztverfahrens entwickelt wurde. Ziel dieser Leitlinie ist es, die wichtigsten Aspekte zur Indikation und Durchführung des Hautarztverfahrens prägnant und übersichtlich für die beteiligten Ärzte und Unfallversicherungsträger darzustellen, um die Qualität des Hautarztverfahrens sicherzustellen. Ergänzt wird das Schwerpunktheft zum Hautarztverfahren dann noch durch den Beitrag „Der optimierte Hautarztbericht (OHAB): Anmerkungen aus der Praxis.
Ein weiteres Beispiel dafür, dass in der Dermatologie das Zeitalter der evidenzbasierten Medizin inzwischen gelebt wird und keine leere Floskel, sondern Realität darstellt, ist der Artikel „Negativliste: Hautirritabilitäts- und Hautfunktionsdiagnostik zur Erfassung und Bewertung irritativer Hautschäden“, in dem mit hautphysiologischen Untersuchungsmethoden „aufgeräumt“ wird, die offensichtlich keine praxisrelevante Aussagekraft haben. Die ausschließliche Intention der Arbeitsgruppe war es, die Relevanz der einzelnen Testverfahren für die berufsdermatologische Routinediagnostik und alltägliche berufsdermatologische Praxis auf der Basis der derzeit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu bewerten, d. h. ihre Indikation und Liquidationsfähigkeit bei der Erstattung von Gutachten, Hautarztberichten, BK-Arzt-Haut-Berichten etc. Es bleibt unbestritten, dass viele dieser Tests aktuell und von ganz erheblicher wissenschaftlicher Bedeutung sind, insbesondere die modernen hautphysiologischen Messverfahren („skin bioengineering“). Aber wie hat schon Albert Klingmann gesagt „a fool with a tool is still a fool“.
Wir möchten Sie mit diesem Heft auch herzlich zum „8th Congress of the European Society of Contact Dermatitis“ einladen, der vom 13. bis 16. September 2006 in Berlin stattfinden wird. Dieser all zwei Jahre stattfindende Kongress, zu dem wir Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Welt erwarten, findet erstmalig in Deutschland statt. Auf dem Kongress werden wichtige und aktuelle Aspekte der Kontaktallergien angesprochen und in eigenen Focus-Sessions und durch Übersichtsvorträge diskutiert, aber auch die neuesten Forschungsergebnisse und praxisrelevante Erkenntnisse aus der ganzen Welt vorgetragen werden. Besonders zu erwähnen ist, dass in einem eigenen eintägigen Symposium gezielt auf die Berufsdermatologie eingegangen werden wird. Der Untertitel dieses Symposiums lautet „Risk of local and systemic toxicity by various agents at the workplace”, und so werden internationale Experten zu klinischen Aspekten und zur Risikobewertung sprechen, sich aber auch mit Fragen der Prävention und Regulierung auseinandersetzen. Am Samstag, dem 16. September wird dann noch ein eintägiges, deutschsprachiges Symposium „Aktuelle Kontaktallergene – Berufsdermatologie“ stattfinden, das gemeinsam von DKG, ABD und IVDK anlässlich des ESCD-Kongresses organisiert wird, und sich vor allem an die klinisch tätigen Kolleginnen und Kollegen aus der Dermatologie und Allergologie wendet. Die Zusammenfassungen der einzelnen Beiträge dieses deutschsprachigen Symposiums finden Sie in dem vorliegenden Heft abgedruckt. In zwei weiteren Kursen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, sich gezielt durch internationale Experten in der Epikutantestung (Course 1 „Patch Testing“) oder in den chemischen Grundlagen der Kontaktallergene (Course 2 „Chemical Aspects of Contact Allergens“) weiterzubilden.
Im Namen der Mitherausgeber wünsche ich Ihnen viel Freude beim Lesen der neuen Ausgabe der DBU und würde mich natürlich besonders freuen, Sie in Berlin bei dem Kongress der European Contact Dermatitis Society begrüßen zu dürfen.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Universitätsklinikum Heidelberg
Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Leitlinie
Leitlinie Hautarztverfahrender Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD)
S.M. John, C. Skudlik, W. Römer, O. Blome, St. Brandenburg, T.L. Diepgen, A. Harwerth, A. Köllner, U. Pohrt, E. Rogosky , I. Schindera, A. Stary und M. Worm
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Jahrgang 54 p. 101 - 103
Abstract
S.M. John1, C. Skudlik1, W. Römer2, O. Blome3, St. Brandenburg4, T.L. Diepgen5, A. Harwerth6, A. Köllner7, U. Pohrt4, E. Rogosky3 , I. Schindera8, A. Stary9 und M. Worm10
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 2Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft (NMBG), Hannover, 3Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, St. Augustin, 4Berufsgenossenschaft für Gesundheit
Correspondence to:
Prof. Dr. med. S.M. John
Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin,
Gesundheitstheorie
Fachbereich Humanwissenschaften
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115
D–49069 Osnabrück
Email: [email protected]
Begutachtung und Rechtssprechung
Plattenepithelkarzinom nach Stromunfall
T.L. Diepgen und M. Bock
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Jahrgang 54 p. 167 - 168
Abstract
T.L. Diepgen und M. Bock
Abteilung Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie, Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg
Correspondence to:
Prof. Dr. med. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D-69115 Heidelberg
Email: [email protected]
UV-Licht und Hautkrebs in der Berufsdermatologie
UV-Licht, Hautkrebs und Beruf
T.L. Diepgen und H. Drexler
Jahrgang 53 p. 59 - 65
Abstract
T.L. Diepgen1 und H. Drexler2
1Abteilung Klinische Sozialmedizin mit Schwerpunkt Berufs- und Umweltdermatologie, Universitätsklinikum Heidelberg, Ruprecht-Karls Universität Heidelberg, und 2Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Friedrich-Alexander-Univers
In den letzten Jahren wurden zwar über die sogenannte Öffnungsklausel vereinzelt durch berufliche UV-Lichtexposition ausgelöste Hautkrebserkrankungen als Berufserkrankung anerkannt. Dennoch ist es in Deutschland bisher immer noch nicht möglich, bei entsprechender beruflicher UV-Lichtexposition eine Anerkennung als Berufskrankheit entsprechend der Berufskrankheitenliste vorzunehmen, obwohl es inzwischen unbestritten ist, daß durch UV-Lichtexposition maligne Hautveränderungen ausgelöst werden können. Eine Exposition gegenüber natürlicher oder künstlicher ultravioletter Strahlung ist an vielen Arbeitsplätzen gegeben und die Auslösung von Hautkrebs denkbar. In diesem Artikel soll die epidemiologische Datenlage zu einer beruflichen Verursachung UV-Licht induzierter Hautkrebserkrankungen diskutiert werden. Dabei kommen wir unter kritischer Wertung der zur Verfügung stehenden epidemiologischen Studien zu dem Ergebnis, daß derzeit für die Gruppe der Plattenepithelkarzinome der epidemiologische Nachweis der Risikoverdoppelung durch berufliche UV-Belastung eindeutig erbracht werden kann. Auch die Dosis-Wirkungs-Beziehung spricht für die Plausibilität dieser epidemiologischen Daten. Läßt sich durch die berufliche Tätigkeit eine attributive UV-Belastung von > 40% der kumulativen Lebenszeit UV-Belastung errechnen, so ist davon auszugehen, daß die berufliche UV-Belastung zu einer Verdoppelung des Krebsrisikos geführt hat.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin
Abteilung Klinische Sozialmedizin
Bergheimer Straße 58
69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Merkblatt
Begutachtungsempfehlungen für die Berufskrankheit Nr. 5101 der Anlage zur BKV
O. Blome, C. Bernhard-Klimt, S. Brandenburg, T.L. Diepgen, W. Dostal, H. Drexler, H. Frank, S.M. John, P. Kleesz, I. Schindera, A. Schmidt und H.J. Schwanitz
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Jahrgang 51 p. 2 - 14
Abstract
O. Blome, C. Bernhard-Klimt, S. Brandenburg, T.L. Diepgen, W. Dostal, H. Drexler, H. Frank, S.M. John, P. Kleesz, I. Schindera, A. Schmidt und H.J. Schwanitz
1Leitung und Koordination der Arbeitsgruppe, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Correspondence to:
Univ.-Prof.Dr.Dr. H.J. Schwanitz
Dermatologie, Umweltmedizin und
Gesundheitstheorie
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115
D-49090 Osnabrück
Leitlinie
Beruflicher Hautschutz: Gemeinsame Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft für
W. Wigger-Alberti, T.L. Diepgen, P. Elsner, H.C. Korting, J. Kresken und H.J. Schwanitz
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Jahrgang 51 p. 15 - 21
Abstract
W. Wigger-Alberti, T.L. Diepgen, P. Elsner, H.C. Korting, J. Kresken und H.J. Schwanitz
1proDERM, Institut für Angewandte Dermatologische Forschung, Schenefeld/Hamburg, 2Abteilung Klinische Sozialmedizin, Universitäts-Klinikum Heidelberg, 3Klinik für Hautkrankheiten, Friedrich-Schiller-Universität Jena,
Correspondence to:
Für die GD:
Dr . J. Kreken
Tönisvorster Straße 27
41749 Viersen
Für die ABD:
Univ.-Prof.Dr.Dr. H.J. Schwanitz
Dermatologie, Umweltmedizin und
Gesundheitstheorie
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115
49090 Osnabrück
Editorial
Neue Serie: Verbreitung der Allergene – Auswirkung der Allergie bei der MdE Beurteilung
T.L. Diepgen
Jahrgang 56 p. 1 - 2
Abstract
T.L. Diepgen
Universitätsklinikum Heidelberg, Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie
In der Begutachtung von berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Liste der Berufskrankheiten hat das sogenannte Bamberger Merkblatt [1] einen neuen Standard gesetzt, der sich bewährt hat und von Berufsdermatologen, den Unfallversicherungsträgern und den Sozialgerichten sehr hoch geschätzt wird. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang eine möglichst objektivierbare und nachvollziehbare Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). In der gesetzlichen Unfallversicherung ist nach § 56 SGB VII der Gradmesser des zu entschädigenden Schadens die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die sich nach dem Umfang der aus der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens durch die Berufskrankheit sich ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens richtet.
Für berufsbedingte Hauterkrankungen nach BK 5101 sind dabei das “Ausmaß der Hauterscheinungen” nach Aufgabe der schädigenden Tätigkeit und die “Auswirkung einer Allergie” im Hinblick auf die verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten zu beurteilen. Zum “Ausmaß der Hauterscheinungen” geben die Empfehlungen nach dem Bamberger Merkblatt beispielhafte Befundbeschreibungen für die Schweregrade “leicht”, “mittel” und “schwer”, die dem Dermatologen nachvollziehbare Kriterien für die Beurteilung an die Hand geben. Die Präzisierungen für die Auswirkung von Allergien sind weit weniger gut zu handhaben, da die Begriffe “geringe bzw. weite Verbreitung eines Berufsstoffes auf dem Arbeitsmarkt” keine objektiven Mengenschätzungen bezeichnen und verhältnismäßig vage sind. Daher wurde vor einigen Jahren die ABD Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” (AG BALL) gegründet, die evidenzbasierte Begründungen zur Einschätzung der “Auswirkung der Allergie” bei einigen häufig zu beurteilenden Allergenen erarbeitet und bereits für einige Allergene entsprechende Begründungen publiziert hat [2, 3].
Das Vorkommen und die Verbreitung von Allergenen auf dem Arbeitsmarkt sind von Produktionsverfahren und technischen Veränderungen abhängig, die sich im Laufe der Zeit verändern können. Daher muss auch die evidenz-basierte Beurteilung von Allergenen aus berufsdermatologischer und versicherungsrechtlicher Sicht ein ständiger Prozess sein, bei dem die jeweils aktuelle, national und international publizierte Literatur zu berücksichtigen ist. Daher wurde in der Zeitschrift Dermatologie in Beruf und Umwelt (DBU) eine neue Serie eingeführt, in der die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe AG BALL publiziert werden.
In dieser Ausgabe wird das Vorgehen der Arbeitsgruppe kurz dargestellt und die Begründungsentwürfe für einzelne Allergene vorgestellt. Publizieren bedeutet Ergebnisse einer breiten wissenschaftlichen, ärztlichen und nicht ärztlichen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und zur wissenschaftlichen Diskussion anzuregen. Daher freuen wir uns über Kommentare und Stellungnahmen und möchten ausdrücklich zur Diskussion aufrufen.
In diesem Zusammenhang ist es auch für die Qualitätssicherung in unserem Fach wichtig, dass aktuelle Gutachtenfälle vorgestellt und diskutiert werden. In diesem Heft finden Sie daher erneut interessante Gutachtenfälle.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen der vorliegenden Ausgabe von DBU, aber auch Anregung und Stimulation für die berufsdermatologische Praxis.
In diesem Zusammenhang ist es auch für die Qualitätssicherung in unserem Fach wichtig, dass aktuelle Gutachtenfälle vorgestellt und diskutiert werden. In diesem Heft finden Sie daher erneut interessante Gutachtenfälle.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen der vorliegenden Ausgabe von DBU, aber auch Anregung und Stimulation für die berufsdermatologische Praxis.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Universitätsklinikum Heidelberg
Klinische Sozialmedizin
Berufs- und Umweltdermatologie
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Serie – Allergie & BK 5101
Evidenz-basierte Beurteilung der Auswirkung von Allergien bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen der BK 5101: Hintergrund und Vorgehen der AG BALL
T.L. Diepgen für die AG BALL
Jahrgang 56 p. 7 - 10
Abstract
T.L. Diepgen für die AG BALL
Abteilung Klinische Sozialmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg
Bisher fehlen evidenz-basierte Empfehlungen zur Beurteilung der “Auswirkung einer Allergie” im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig sind. Die ABD Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” hat sich seit einigen Jahren dieser Thematik angenommen und entsprechende Empfehlungen ausgearbeitet, die fortlaufend aktualisiert und erweitert werden. In diesem Artikel wird das allgemeine Vorgehen der Arbeitsgruppe kurz dargestellt. In der Folge sollen dann Empfehlungen zur Verbreitung verschiedener Allergene publiziert werden, die dann eine nachvollziehbare und evidenz-basierte Einschätzung der MdE bei Berufsdermatosen ermöglicht.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Serie – Allergie & BK 5101
Beurteilung der Auswirkung von Allergien bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen der BK 5101: Thiurame, Mercaptobenzothiazole, Dithiocarbamate, N-Isopropyl-N’-phenyl-p-phenylendiamin
T.L. Diepgen, H. Dickel, D. Becker, S.M. John, J. Geier, V. Mahler, E. Rogosky, A. Schmidt, Chr. Skudlik, E. Wagner und E. Weisshaar für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für B
Jahrgang 56 p. 11 - 24
Abstract
T.L. Diepgen1, H. Dickel2, D. Becker3, S.M. John4, J. Geier5, V. Mahler6, E. Rogosky7, A. Schmidt8, Chr. Skudlik4, E. Wagner9 und E. Weisshaar1 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für B
1Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg, 2Universitäts-Hautklinik Bochum, 3Universitäts-Hautklinik Mainz, 4Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 5Informationsverbund Dermatolog
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der “Auswirkung einer Allergie” im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig sind. Danach wird die Verbreitung einer Allergie gegenüber Thiuramen je nach Intensität der Sensibilisierung als gering- bis mittelgradig eingestuft. Das gleiche gilt für eine Allergie gegenüber Dithiocarbamate. Eine beruflich relevante Allergie gegenüber Mercaptobenzothiazole oder gegenüber N-Isopropyl-N’-phenyl-p-phenylendiamin wird im Allgemeinen als geringgradig und in begründeten Einzelfällen als mittelgradig eingestuft. Die Auswirkung einer gleichzeitigen berufsbedingten Kontaktallergie gegen Thiurame und Dithiocarbamate ist in der Regel als mittelgradig, in begründeten Einzelfällen als schwerwiegend anzusehen. Eine gleichzeitige Sensibilisierung gegen Thiurame und MBT-Derivate begründet in der Regel eine mittelgradige bis schwerwiegende Auswirkung einer Allergie. Bei Vorliegen einer ausgeprägten Kontaktsensibilisierung gegenüber Thiuramen kann eine zusätzlich ausgeprägte Kontaktsensibilisierung gegenüber MBT-Derivaten die Bewertung als “schwerwiegend” begründen. Dagegen ergibt sich durch die Addition der verschlossenen Berufsfelder für die Kombination einer Kontaktallergie gegen Thiurame und IPPD in der Regel eine mittelgradige Auswirkung einer Allergie. Ebenso bedingt eine gleichzeitige Sensibilisierung gegen MBT-Derivate und IPPD aufgrund der verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten in der Regel eine mittelgradige Auswirkung einer Allergie. Mehrfachkombinationen (Sensibilisierung gegen drei der vier oder alle vier genannten Gruppen von Gummiinhaltsstoffen) führen dazu, dass im Vergleich zu den beschriebenen Zweier-Kombinationen einige weitere Tätigkeitsfelder verschlossen sind. Da die zusätzlichen verschlossenen Berufsfelder aber in der Regel die Zahl der verschlossenen Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt quantitativ nicht gravierend erhöhen, ist auch bei den Dreier-Kombinationen in der Regel von einer mittelgradigen bis schwerwiegenden Auswirkung einer Allergie auszugehen. Im Falle einer besonders stark ausgeprägten Sensibilisierung, die sich klinisch vor allem durch das Auftreten von Hauterscheinungen schon bei geringen bzw. geringsten Kontakten (z.B. bei aerogener Exposition gegenüber Gummiabrieb oder nur kurzzeitigem intermittierenden direkten Hautkontakt) äußert, sind die Auswirkungen einer Allergie als “schwerwiegend” anzusehen. Allerdings ist die Kombination einer Sensibilisierung gegenüber Thiuramen, Dithiocarbamaten und MBT-Derivaten als “schwerwiegend” anzusehen, da die Auswahl von geeigneten Schutzhandschuhen hierdurch extrem eingeschränkt ist. Bei einer gleichzeitigen Sensibilisierung gegen Thiurame, Dithiocarbamate, MBT-Derivate und IPPD, also einer Viererkombination, ist der Kontakt mit Gummi in nahezu jeder Form zu meiden, so dass eher von einer “schwerwiegenden” Auswirkung einer Allergie auszugehen ist.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
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Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung einer Duftstoffallergie (Allergene des Duftstoff-Mix, Allergene des Duftstoff-Mix II, Lyral®) im Rahmen der MdE-Bewertung
C. Skudlik, S.M. John, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, E. Wagner, E. Weisshaar und T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Be
Jahrgang 56 p. 25 - 30
Abstract
C. Skudlik1, S.M. John2, D. Becker2, H. Dickel3, J. Geier4, H. Lessmann5, V. Mahler6, E. Rogosky7, E. Wagner8, E. Weisshaar9 und T.L. Diepgen9 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Be
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen; 5IVDK-Zentrale, Hautklinik G
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Duftstoffen im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig sind. Duftstoffe sind im Hinblick auf ihre Allergenpotenz sehr heterogen: Besonders potente Allergene sind Baummoos absolue, Eichenmoos absolue, Farnesol, Hydroxycitronellal, Isoeugenol, Lyral und Zimtaldehyd, als weniger bedeutsame Allergene wurden Alpha-Amylzimtalkohol, Benzylcynnamat, Citral, Citronellol, Cumarin, Eugenol, Geraniol, Lilial und Zimtalkohol eingeordnet, als seltene Sensibilisatoren schließlich wurden Alpha-Amylzimtaldehyd, Alpha-Hexylzimtaldehyd, Anisylalkohol, Benzylalkohol, Benzylbenzoat, Benzylsalicylat, Linalool, Limonen, Methylheptincarbonat und Methylionon bewertet. Obwohl Duftstoffe insgesamt ubiquitäre Verbreitung finden, sind berufsbedingte allergische Kontaktekzeme durch Duftstoffe selten und haben in keiner Berufsgruppe eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf etwaige allergische Kontaktekzeme. Grundlage der Einschätzung der MdE bei berufsbedingter Typ-IV-Sensibilisierung gegenüber Duftstoffen kann nicht eine positive Reaktion gegenüber den Duftstoff-Mixen allein sein. Bei positiver Reaktion gegenüber den Duftstoff-Mixen ist obligat im Rahmen der MdE-Bewertung eine Aufschlüsselung in die Einzelkomponenten erforderlich. Die Verbreitung einer Allergie gegenüber Duftstoffen (Allergene des Duftstoff-Mix, Allergene des Duftstoff-Mix II, Lyral®) wird je nach Intensität der Sensibilisierung als gering- bis mittelgradig eingestuft. Die Sensibilisierung gegenüber einem einzelnen Duftstoff als auch gegenüber mehreren Duftstoffen begründet in der Regel die Einschätzung “geringgradig”, bei klinisch hochgradiger Sensibilisierung gegenüber einem einzelnen oder mehreren Duftstoffen kann auch die Beurteilung “mittelgradige” Auswirkung der Allergie resultieren.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Bufexamac im Rahmen der MdE-Bewertung
E. Weisshaar, T.L. Diepgen, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik und E. Wagner für die AG BALL
Jahrgang 56 p. 31 - 33
Abstract
E. Weisshaar, T.L. Diepgen, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik und E. Wagner für die AG BALL
1Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 5Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Ges
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Bufexamac im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Bufexamac ist als Berufssubstanz kaum verbreitet. Sensibilisierungen werden häufig beobachtet, sind aber in der Regel nicht beruflich erworben. Die berufliche Verursachung ist theoretisch bei Beschäftigten im medizinischen Bereich möglich. Es ist davon auszugehen, dass der berufliche Hautkontakt mit Bufexamac gemieden werden kann, sei es durch Austausch der Substanz, durch organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz oder durch das Tragen geeigneter Handschuhe. Die Verbreitung einer Allergie gegenüber Bufexamac wird als geringgradig eingestuft.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
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Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
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Serie – Allergie & BK 5101
Formaldehydabspalter
J. Geier, H. Lessmann, D. Becker, H. Dickel, S.M. John, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar und T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Be
Jahrgang 56 p. 34 - 36
Abstract
J. Geier1, H. Lessmann1, D. Becker3, H. Dickel4, S.M. John1, V. Mahler5, E. Rogosky6, C. Skudlik2, E. Wagner7, E. Weisshaar8 und T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Be
1Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 2Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 3Universitäts-Hautklinik Mainz, 4Universitäts-Hautklinik Bochum, 5Universitäts-Hautklinik E
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Formaldehydabspaltern im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Formaldehydabspalter werden sowohl in Kosmetika, Körperpflegeprodukten und Hautreinigungsmitteln als auch im industriellen Bereich, z.B. in Farben, Lacken und Polituren, Reinigungsmitteln und vor allem auch in Kühlschmierstoffen in der Metallverarbeitung eingesetzt. Kontaktallergische Reaktionen auf Formaldehydabspalter können sich sowohl gegen die Ausgangssubstanz als auch gegen den freigesetzten Formaldehyd richten Der Kontakt mit Formaldehydabspaltern ist in den meisten beruflichen Bereichen nicht unvermeidlich. In der Mehrzahl der Fälle dürfte es möglich sein, ein mit einem Formaldehydabspalter konserviertes Produkt gegen ein gleichwertiges ohne Formaldehydabspalter auszutauschen. Die Auswirkung einer Allergie gegen einen oder mehrere Formaldehydabspalter ohne gleichzeitige Formaldehyd-Allergie ist in der Regel als geringgradig anzusehen, sofern sichergestellt ist, dass keine Formaldehyd-Allergie besteht.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
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Serie – Gutachten in der Berufsdermatologie
Nagelveränderungen bei einem Müllwerker
Z. Tanko, E. Weisshaar, F. Kirschner und T.L. Diepgen
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Jahrgang 56 p. 37 - 39
Abstract
Z. Tanko, E. Weisshaar, F. Kirschner und T.L. Diepgen
Originalarbeit
Hautkrebs durch UV-Licht – eine neue Berufskrankheit? Teil 2: Medizinischer und epidemiologischer Erkenntnisstand für die Aufnahme in die BK-Liste (Teil 2)
T.L. Diepgen und O. Blome
Jahrgang 56 p. 47 - 56
Abstract
T.L. Diepgen1 und O. Blome2
1Universitätsklinikum Heidelberg, Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie, Heidelberg, 2Köln
Natürliche und künstliche ultraviolette Strahlung kann Hautkrebs verursachen und an vielen Arbeitsplätzen sind Beschäftigte einer erhöhten beruflichen Exposition gegenüber natürlichen und künstlichen UV-Strahlen ausgesetzt, so dass sich die Frage stellt, ob die Voraussetzungen für einen neue Listenerkrankung “UV-Lichtinduzierter Hautkrebs als Berufskrankheit” gegeben sind. Während im Teil 1 die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Erkrankung in die BK-Liste (generelle Geeignetheit) im zeitlichen Wandel dargestellt und die Unterschiede zwischen der Anerkennung nach § 9 Absatz 2 SGB VII und der generellen Geeignetheit diskutiert wurden, werden in dem hier vorliegenden Teil 2 der medizinische und epidemiologische Sachverhalt aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse dargestellt. Die kritische Bewertung der verfügbaren Studien führt zu dem Ergebnis, dass für Plattenepithelkarzinome, Aktinische Keratosen und Morbus Bowen, aber auch Basaliome, die berufliche Verursachung durch UV-Licht mit hinreichender Sicherheit für Outdoorworker wie Bauarbeiter, Dachdecker, Landwirte bzw. Landarbeiter, Müllwerker und andere nachgewiesen ist. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme in die BK-Liste gegeben sind (sogenannte generelle Geeignetheit) und schlagen eine neue Berufserkrankung BK 5103 “Hautkrebs durch berufliche UV-Exposition” vor.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Universitätsklinikum Heidelberg
Klinische Sozialmedizin, Berufs- und
Umweltdermatologie
Thibaut Straße 3
D-69115 Heidelberg
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Serie – Allergie & BK 5101
MDE-Bewertung für Quecksilber(II)-amidchlorid
D. Becker, H. Dickel, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, Chr. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Ber
Jahrgang 56 p. 63 - 65
Abstract
D. Becker1, H. Dickel2, J. Geier3, S.M. John4, H. Lessmann5, V. Mahler6, E. Rogosky7, Chr. Skudlik4, E. Wagner8, E. Weisshaar9, T.L. Diepgen9 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Ber
1Universitäts-Hautklinik Mainz; 2Universitäts-Hautklinik Bochum; 3Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen; 4Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 5IVDK-Zentrale, Hautklinik G
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Quecksilber(II)-amidchlorid im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Auch unter Berücksichtigung der Indikatorfunktion dieser Substanz für ein Sensibilisierung gegen Quecksilberverbindungen sind die Auswirkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als “geringgradig” einzustufen, da die gesamte Substanzgruppe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in krankheitsauslösender, nicht meidbarer Form nur geringgradig verbreitet ist.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
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Berufs- und Umweltdermatologie
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Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung der Auswirkungen von Allergien gegenüber Wollwachsalkoholen und Cetylstearylalkohol im Rahmen der MdE-Bewertung
C. Skudlik, S.M. John, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
Jahrgang 56 p. 66 - 69
Abstract
C. Skudlik1, S.M. John1, D. Becker2, H. Dickel3, J. Geier4, H. Lessmann4, V. Mahler5, E. Rogosky6, E. Wagner7, E. Weisshaar8, T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 5Universitäts-Hautklinik Er
Wollwachsalkohole und Cetylstearylalkohol kommen als Berufssubstanzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur in sehr geringem Umfang vor. Gleichwohl sind berufliche Expositionsmöglichkeiten beschrieben, ferner ist ein mittelbar berufsbedingter Erwerb dieser Sensibilisierungen durch die Anwendung von Hautschutzmitteln oder im Rahmen der Therapie berufsbedingter Hauterkrankungen denkbar. Im Rahmen der gutachterlichen Bewertung berufsbedingter Typ-IV-Sensibilisierungen gegenüber diesen beiden Allergenen sind die Auswirkungen als geringgradig zu beurteilen.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
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