Leserbrief
Antwort auf den Leserbrief von Herrn Prof. Wollina
S.M. John
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Jahrgang 55 p. 44 - 45
Abstract
S.M. John
Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück
Correspondence to:
Prof. Dr. med. S.M. John
Koordinator der AG “Erfassung und Bewertung irritativer Hautschäden” der ABD
Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115 (Station D1)
D–49090 Osnabrück
Email: [email protected]
Originalarbeit
Schutzhandschuhe für den Gesundheits-, Beauty- und Reinigungssektor bei bestehender Sensibilisierung gegenüber Thiuramen und Dithiocarbamaten
M. Zuther, C. Skudlik, S.M. John, K. Damer und B. Wulfhorst
Jahrgang 55 p. 151 - 158
Abstract
M. Zuther, C. Skudlik, S.M. John, K. Damer und B. Wulfhorst
Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück
Kontaktallergien auf Thiurame und Dithiocarbamate, die als Vulkanisationsbeschleuniger in der Herstellung von Schutzhandschuhen aus Naturlatex oder synthetischem Gummi eingesetzt werden, spielen nach wie vor eine große Rolle im Gesundheits-, Beauty- und Reinigungssektor – obwohl viele Handschuh-Hersteller in den letzten Jahren ihre Produktionsverfahren umgestellt und diese Allergene gegen andere Vulkanisatoren ausgetauscht haben. Da der Einsatz von Schutzhandschuhen in den oben genannten Arbeitsmarktsegmenten wesentlicher Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung ist, stehen Berufsdermatologen, Gesundheitspädagogen und Präventionsdienste nicht selten vor einer schwierigen Situation, wenn die entsprechenden Handschuhe nicht nur vor Nässe, Mikroorganismen und Chemikalien schützen sollen, sondern zudem auch noch frei von diesen relativ häufig in Schutzhandschuhen eingesetzten Vulkanisationsbeschleunigern sein müssen. Ziel dieser Arbeit war es deshalb, eine Liste von thiuram-, dithiocarbamat- und zugleich latexproteinfreien Schutzhandschuhen zu erstellen, um den im berufsdermatologischen Bereich tätigen Ärzten, Gesundheitspädagogen und Präventionsdiensten die Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe für entsprechend sensibilisierte Patienten zu erleichtern. Die notwendigen Informationen wurden von zuvor ausgewählten Handschuh-Herstellern eingeholt, ausgewertet und schließlich tabellarisch zusammengefasst. Als Ergebnis liegen 20 Handschuh-Modelle – 12 Einmalhandschuhe und 8 Mehrweghandschuhe – vor, die gemäß aktuellen Herstellerangaben frei von Thiuramen, Dithiocarbamaten und Latexproteinen sind. Mithilfe der entstandenen Tabelle soll die rationale Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe für die oben genannten Arbeitsbereiche erleichtert und der Entstehung weiterer Sensibilisierungen entgegengewirkt werden.Correspondence to:
Prof. Dr. med. S.M. John
Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115
D–49090 Osnabrück
Email: [email protected]
Originalarbeit
Die Entwicklung des Hautzustands innerhalb der ersten 8 – 10 Berufs-jahre als Friseur – Ergebnisse einer Nachbefragung von Teilnehmern der “POSH-Studie”
L. Khrenova, S.M. John, A. Pfahlberg, O. Gefeller und W. Uter
Jahrgang 54 p. 25 - 33
Abstract
L. Khrenova1, S.M. John1, A. Pfahlberg2, O. Gefeller2 und W. Uter2
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie des Fachbereichs Humanwissenschaften, Universität Osnabrück, 2Institut für Medizininformatik, Biometrie und Epidemiologie, Universität Erlangen-Nürnberg
Hintergrund: Im Friseurgewerbe ist die Gefahr, berufsbedingte Hautveränderungen zu entwickeln, in der Lehrzeit besonders hoch. Dies hat die Prevention-of-Occupational-Skin-diseases-in-Hairdressers(POSH)-Studie belegt, die 1992 – 1997 bei initial 2.352 Friseurauszubildenden durchgeführt wurde. Dabei wurden die Auszubildenden bei Berufsbeginn und bis zum Abschluß der Lehre berufsbegleitend dermatologisch untersucht und befragt, wobei am Ende der Lehrzeit noch 1.134 Teilnehmer untersucht werden konnten. In der POSH-Studie betrug die Prävalenz von Hautveränderungen am Ende der 3-jährigen Lehrzeit 55,1%. Methoden: Mit dem Ziel, die berufsabhängige Erkrankungsdynamik im POSH-Kollektiv langfristig zu dokumentieren, wurde von Oktober 2002 bis April 2003 eine Nachbefragung dieses Kollektivs durchgeführt. Von 1.134 Teilnehmern der Abschlußuntersuchung der POSH-Studie konnten 1.116 Teilnehmer angeschrieben werden. Die Rücklaufquote betrug 23,9% (n = 271). Ergebnisse: 51 (19%) der antwortenden früheren Studienteilnehmer gaben aktuelle Hautveränderungen an; 89 (32,8%) berichteten zwischenanamnestisch von Hautproblemen. Signifikant häufiger waren aktuelle Hautveränderungen bei Studienteilnehmern mit früherem Beugenekzem. 29 Teilnehmer, die bei der Abschlußuntersuchung erscheinungsfrei waren, entwickelten später (erstmals) Hautveränderungen. In dem Kollektiv ließ sich eine generelle Verbesserung des Hautschutzverhaltens bei allen Friseurtätigkeiten feststellen, so verwendeten aktuell 39,4% regelmäßig Handschuhe beim Haarewaschen (früher: 23,9%). Dennoch hatten 31% (84) den Friseurberuf zwischenzeitlich aufgegeben, davon allerdings nur 19 (22,6%) aufgrund von berufsbedingten Hautveränderungen. Fazit: Die Response-Quote war, wie in dem Setting kaum anders zu erwarten, gering, so daß die Möglichkeit von Selektions-Bias besteht. Dennoch ist zu belegen, daß im Friseurgewerbe auch nach der Lehrzeit berufsbedingte Hautveränderungen mit relativ hoher Prävalenz anzutreffen sind; konstitutionelle Faktoren (Atopie) sind dabei von Bedeutung.Correspondence to:
Prof. Dr. med. S.M. John
Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin, Gesundheitstheorie
Fachbereich Humanwissenschaften
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115
49090 Osnabrück
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Begutachtung und Rechtssprechung
Aktuelle Rechtsprechung zur BK-Nr. 5101:Neue Aspekte zum Unterlassungszwang in der berufsdermatologischen Begutachtung – aus medizinischer Sicht (Teil II)
R. Pels, S.M. John und C. Skudlik
Jahrgang 54 p. 59 - 67
Abstract
R. Pels, S.M. John und C. Skudlik
Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück
Einleitung: Versicherungsrechtlich sind für die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 5101 BKV (BK 5101) bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Das Berufskrankheitenrecht fordert eine Schwere oder wiederholte Rückfälligkeit der Hauterkrankung, die objektiv zur Unterlassung der schädigenden Tätigkeit zwingt. Zusätzlich muß die schädigende Tätigkeit dauerhaft aufgegeben worden sein. Mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG-Urteil) vom 09.12.2003 (B 2 U 5/0 3 R) wurde im Erkrankungsfall einer Krankenschwester mit einer hochgradigen Latexallergie entschieden, daß eine BK 5101 anzuerkennen sei, obwohl – nach vollständiger Latexsanierung – objektiv nicht der Zwang zur Unterlassung der schädigenden Tätigkeit bestand und die Tätigkeit nicht aufgegeben wurde. Vom Gericht wurde dabei als Voraussetzung genannt, daß bei der Versicherten bereits eine rentenberechtigende MdE bestanden habe. Das Urteil steht im Widerspruch zur bisherigen Praxis in der gutachterlichen und versicherungsrechtlichen Beurteilung berufsbedingter Hauterkrankungen. Methodik: Unter Berücksichtigung des BSG-Urteils vom 09.12.2003 wurden 59 anonymisierte Gutachten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ohne anerkannte BK 5101 bei Vorliegen einer beruflich bedingten Hauterkrankung retrospektiv berufsdermatologischerseits ausgewertet. Hierbei wurden unterschiedliche Fallkonstellationen berücksichtigt. Ergebnisse: Unter der Berücksichtigung irritativer Folgeschäden bzw. der Auswirkungen einer Allergie (ohne Berücksichtigung des Unterlassungszwangs, etwaiger Präventionsmaßnahmen/Gefahrbeseitigung und einer Expositionskarenz) ergäben sich 29% zusätzlicher BK 5101 Anerkennungen bei einer MdE ³ 10% und 3% zusätzlicher BK 5101 Anerkennungen bei einer MdE ³ 20%. Es ergäben sich 22% zusätzlicher BK 5101 Anerkennungen bei einer MdE ³ 10% und 3% zusätzlicher BK 5101 Anerkennungen bei einer MdE ³ 20% unter Berücksichtigung irritativer Folgeschäden bzw. in Folge einer berufsbedingten Allergie bei erfolgten Präventionsmaßnahmen/Gefahrbeseitigung. Bei der Bewertung irritativer Folgeschäden bei erfolgten Präventionsmaßnahmen/Gefahrbeseitigung bzw. in Folge einer berufsbedingten Allergie mit Berücksichtigung einer Expositionskarenz von 26 Wochen ergäben sich 19% zusätzlicher BK 5101 Anerkennungen bei einer MdE ³ 10% und 3% zusätzlicher BK 5101 Anerkennungen bei einer MdE ³ 20%. Schlußfolgerungen: Das BSG-Urteil vom 09.12.2003 hat Auswirkungen auf die Anerkennungen von Berufskrankheiten sowohl in der Verwaltungspraxis als auch in der Begutachtung. Ist durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen/ Gefahrbeseitigung eine Fortsetzung der Tätigkeit möglich, hat der Gutachter dennoch die Höhe der MdE einzuschätzen. Aus berufsdermatologischer Sicht bleibt zu hoffen, daß sich keine negativen Auswirkungen auf Präventionsanstrengungen der Unfallversicherungsträger im Vorfeld der BK 5101 ergeben.Correspondence to:
Prof. Dr. med. S.M. John
Fachgebiet: Dermatologie, Umweltmedizin, Gesundheitstheorie
Fachbereich Humanwissenschaften
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115
D–49069 Osnabrück
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Originalarbeit
Optimiertes Hautarztverfahren: Ergebnisse einer Pilotstudie im Norddeutschen Raum
S.M. John, O. Blome, E. Rogosky, A. Axt-Hammermeister, K.-H. Hagemann, O. Kuss, Ch. Skudlik und H. Dickel
Jahrgang 54 p. 90 - 100
Abstract
S.M. John1, O. Blome2, E. Rogosky2, A. Axt-Hammermeister3, K.-H. Hagemann3, O. Kuss4, Ch. Skudlik1 und H. Dickel1
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin, Gesundheitstheorie, Fachbereich Humanwissenschaften, Universität Osnabrück, 2Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), St. Augustin, 3Landesverband Nordwestdeutschland der gewerblichen Berufsge
Das 1972 eingeführte “Hautarztverfahren (HAV)” ist die für die praktische Berufsdermatologie mehr denn je bedeutsamste Einrichtung im Unfallversicherungsrecht. Die Möglichkeiten einer Optimierung wurden im Rahmen einer Pilotstudie im Norddeutschen Raum evaluiert (Zuständigkeitsbereich des LVBG Hannover; Projektgeber: HVBG). Das Ziel war, durch einen aktualisierten, aussagekräftigen Hautarztbericht (HAB) die sekundäre Prävention berufsbedingter Hauterkrankungen effizienter zu gestalten. Die Pilotstudie wurde als nicht randomisierte, kontrollierte Interventionsstudie mit 225 Probanden im Zeitraum Oktober 2002 bis Juni 2004 durchgeführt, dabei wurden 168 Ermittlungsverfahren, die nach dem klassischen HAV durchgeführt wurden, mit 57 Ermittlungsverfahren nach dem optimierten HAV verglichen (jeweils 6-monatiges Follow-up); befragt wurden anschließend die involvierten Hautärzte, die Verwaltungen der teilnehmenden Berufsgenossenschaften (BGW, Bau-BG, Norddeutsche Metall-BG) und – erstmals – die von Hauterkrankungen betroffenen Versicherten. Die HAB wurden verblindet gutachterlich analysiert. In der Pilotstudie, die zugleich die erste systematisierte Anstrengung zur Qualitätssicherung im HAV darstellt, haben sich die neuen Formulare des optimierten HAB als für den praktischen Einsatz geeignet erwiesen. Der erforderliche erhöhte Zeitaufwand zum Ausfüllen eines optimierten HAB wurde durch eine höhere Liquidation abgegolten; insgesamt ergaben sich aber dadurch keine Auswirkungen auf die Gesamtkosten der HAV. Die Informationsqualität im optimierten HAB (vs. klassischem) war signifikant besser. Bei den Versicherten ergab sich sowohl im optimierten als auch im klassischen HAV eine Akzeptanz von über 70% bezüglich hautärztlicher Behandlung und Hautschutzempfehlungen. Die Ergebnisse unterstreichen die Bedeutung dieses Präventionsinstrumentes und machen deutlich, daß die gemeinsamen Anstrengungen der Unfallversicherungsträger und der Hautärzte seitens der Betroffenen gewürdigt werden. Sie machen aber auch deutlich, daß in den optimierten HAB die validen ärztlichen Befunde und Empfehlungen wesentlich nachvollziehbarer niedergelegt werden. Eine exakte Dokumentation ärztlicher Befundung und valider Beratungstätigkeit im Hautarztverfahren ist jedoch unerläßlich; schließlich ist der HAB Grundlage für die Entscheidung der Verwaltungen bezüglich des weiteren Procedere. Nur unter dieser Prämisse kann diese Entscheidung rasch und akkurat gefällt werden. Schlußfolgerung: Die erreichbare Verbesserung der Dokumentationsqualität durch einen optimierten HAB ist kostenneutral. Im Interesse einer verbesserten zeitnahen Sekundärprävention wäre eine sehr baldige bundesweite Umsetzung der Studienergebnisse wünschenswert und erscheint auch realistisch.Correspondence to:
Prof. Dr. med. S.M. John
Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin, Gesundheitstheorie
Fachbereich Humanwissenschaften
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115
D–49090 Osnabrück
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Leitlinie
Leitlinie Hautarztverfahrender Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD)
S.M. John, C. Skudlik, W. Römer, O. Blome, St. Brandenburg, T.L. Diepgen, A. Harwerth, A. Köllner, U. Pohrt, E. Rogosky , I. Schindera, A. Stary und M. Worm
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Jahrgang 54 p. 101 - 103
Abstract
S.M. John1, C. Skudlik1, W. Römer2, O. Blome3, St. Brandenburg4, T.L. Diepgen5, A. Harwerth6, A. Köllner7, U. Pohrt4, E. Rogosky3 , I. Schindera8, A. Stary9 und M. Worm10
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 2Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft (NMBG), Hannover, 3Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, St. Augustin, 4Berufsgenossenschaft für Gesundheit
Correspondence to:
Prof. Dr. med. S.M. John
Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin,
Gesundheitstheorie
Fachbereich Humanwissenschaften
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115
D–49069 Osnabrück
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Aus Institutionen
Der optimierte Hautarztbericht (OHAB): Anmerkungen aus der Praxis
I. Schindera und S.M. John
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Jahrgang 54 p. 104 - 107
Abstract
I. Schindera und S.M. John
Aus Institutionen
Negativliste: Hautirritabilitäts- und Hautfunktionsdiagnostik zur Erfassung und Bewertung irritativer Hautschäden
S.M. John, G. Bartel, R. Brehler, A. Degenhardt, J. Fluhr, P.J. Frosch, M.G. Haufs, L. Khrenova, P. Kleesz, K. Kügler, H.-G. Manegold, I. Schindera, N. Sizmann, S. Soost, K.-H. Tiedemann, E. Wagner und M. Worm
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Jahrgang 54 p. 108 - 111
Abstract
S.M. John, G. Bartel, R. Brehler, A. Degenhardt, J. Fluhr, P.J. Frosch, M.G. Haufs, L. Khrenova, P. Kleesz, K. Kügler, H.-G. Manegold, I. Schindera, N. Sizmann, S. Soost, K.-H. Tiedemann, E. Wagner und M. Worm
Merkblatt
Begutachtungsempfehlungen für die Berufskrankheit Nr. 5101 der Anlage zur BKV
O. Blome, C. Bernhard-Klimt, S. Brandenburg, T.L. Diepgen, W. Dostal, H. Drexler, H. Frank, S.M. John, P. Kleesz, I. Schindera, A. Schmidt und H.J. Schwanitz
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Jahrgang 51 p. 2 - 14
Abstract
O. Blome, C. Bernhard-Klimt, S. Brandenburg, T.L. Diepgen, W. Dostal, H. Drexler, H. Frank, S.M. John, P. Kleesz, I. Schindera, A. Schmidt und H.J. Schwanitz
1Leitung und Koordination der Arbeitsgruppe, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Correspondence to:
Univ.-Prof.Dr.Dr. H.J. Schwanitz
Dermatologie, Umweltmedizin und
Gesundheitstheorie
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115
D-49090 Osnabrück
Übersicht
Aktuelle Erkenntnisse zur Entwicklung obstruktiver Atemwegserkrankungen im Friseurgewerbe (BK Nrn.: 4301/4302)
Current findings about the development of obstructive airway diseases in hairdressers (BK numbers: 4301/4302)
H. Allmers, L. Nickau, C. Skudlik und S.M. John
Price
42.00 $
Jahrgang 28 p. 172 - 176
Abstract
Allergologie, Jahrgang 28, Nr. 5/2005, S. 172–176
Aktuelle Erkenntnisse zur Entwicklung obstruktiver Atemwegserkrankungen im Friseurgewerbe (BK Nrn.: 4301/4302)
H. Allmers1,2, L. Nickau3, C. Skudlik1 und S.M. John1
1Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Fachbereich Humanwissenschaften, Universität Osnabrück, 2Betriebsärztlicher Dienst, Universität Osnabrück, 3Präventionsdienst, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtsp
In Deutschland werden durchschnittlich im Jahr mehr als 300 Verdachtsanzeigen auf das Vorliegen einer BK der Nummern 4301/4302 (obstruktive Atemwegserkrankungen) bei Beschäftigten im Friseurhandwerk gestellt. In den Jahren 2001 – 2003 wurden zwischen 68 und 85 Fälle als berufsbedingt anerkannt. Unsere seit 2001 durchgeführten Untersuchungen an Beschäftigten des Friseurhandwerks zeigen zwei Altersgipfel für Betroffene, bei denen der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit gemäß den Nummern 4301/4302 ausgesprochen wurde. Der erste Gipfel liegt im Altersbereich zwischen 18 und 22 Jahren; diese Versicherten haben häufig multiple Sensibilisierungen gegen saisonale und/oder perenniale Umweltallergene. Der zweite Altersgipfel liegt im Bereich zwischen 40 und 50 Jahren; diese Versicherten leiden nicht selten an einer chronischen Bronchitis aufgrund einer langjährigen inhalativen Exposition gegenüber Tabakrauch. Unsere Untersuchungen zeigen, daß es sich bei den meisten Verdachtsfällen nicht um durch Friseurstoffe ausgelöste Krankheiten handelt, sondern um schicksalhafte Erkrankungen, die aufgrund der komplexen inhalativen Expositionen im Friseursalon symptomatisch werden und z.T. sogar richtungsweisend verschlimmert werden.Correspondence to:
PD Dr. med. H. Allmers, M.P.H.
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115
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Serie – Allergie & BK 5101
Beurteilung der Auswirkung von Allergien bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen der BK 5101: Thiurame, Mercaptobenzothiazole, Dithiocarbamate, N-Isopropyl-N’-phenyl-p-phenylendiamin
T.L. Diepgen, H. Dickel, D. Becker, S.M. John, J. Geier, V. Mahler, E. Rogosky, A. Schmidt, Chr. Skudlik, E. Wagner und E. Weisshaar für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für B
Jahrgang 56 p. 11 - 24
Abstract
T.L. Diepgen1, H. Dickel2, D. Becker3, S.M. John4, J. Geier5, V. Mahler6, E. Rogosky7, A. Schmidt8, Chr. Skudlik4, E. Wagner9 und E. Weisshaar1 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für B
1Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg, 2Universitäts-Hautklinik Bochum, 3Universitäts-Hautklinik Mainz, 4Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 5Informationsverbund Dermatolog
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der “Auswirkung einer Allergie” im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig sind. Danach wird die Verbreitung einer Allergie gegenüber Thiuramen je nach Intensität der Sensibilisierung als gering- bis mittelgradig eingestuft. Das gleiche gilt für eine Allergie gegenüber Dithiocarbamate. Eine beruflich relevante Allergie gegenüber Mercaptobenzothiazole oder gegenüber N-Isopropyl-N’-phenyl-p-phenylendiamin wird im Allgemeinen als geringgradig und in begründeten Einzelfällen als mittelgradig eingestuft. Die Auswirkung einer gleichzeitigen berufsbedingten Kontaktallergie gegen Thiurame und Dithiocarbamate ist in der Regel als mittelgradig, in begründeten Einzelfällen als schwerwiegend anzusehen. Eine gleichzeitige Sensibilisierung gegen Thiurame und MBT-Derivate begründet in der Regel eine mittelgradige bis schwerwiegende Auswirkung einer Allergie. Bei Vorliegen einer ausgeprägten Kontaktsensibilisierung gegenüber Thiuramen kann eine zusätzlich ausgeprägte Kontaktsensibilisierung gegenüber MBT-Derivaten die Bewertung als “schwerwiegend” begründen. Dagegen ergibt sich durch die Addition der verschlossenen Berufsfelder für die Kombination einer Kontaktallergie gegen Thiurame und IPPD in der Regel eine mittelgradige Auswirkung einer Allergie. Ebenso bedingt eine gleichzeitige Sensibilisierung gegen MBT-Derivate und IPPD aufgrund der verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten in der Regel eine mittelgradige Auswirkung einer Allergie. Mehrfachkombinationen (Sensibilisierung gegen drei der vier oder alle vier genannten Gruppen von Gummiinhaltsstoffen) führen dazu, dass im Vergleich zu den beschriebenen Zweier-Kombinationen einige weitere Tätigkeitsfelder verschlossen sind. Da die zusätzlichen verschlossenen Berufsfelder aber in der Regel die Zahl der verschlossenen Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt quantitativ nicht gravierend erhöhen, ist auch bei den Dreier-Kombinationen in der Regel von einer mittelgradigen bis schwerwiegenden Auswirkung einer Allergie auszugehen. Im Falle einer besonders stark ausgeprägten Sensibilisierung, die sich klinisch vor allem durch das Auftreten von Hauterscheinungen schon bei geringen bzw. geringsten Kontakten (z.B. bei aerogener Exposition gegenüber Gummiabrieb oder nur kurzzeitigem intermittierenden direkten Hautkontakt) äußert, sind die Auswirkungen einer Allergie als “schwerwiegend” anzusehen. Allerdings ist die Kombination einer Sensibilisierung gegenüber Thiuramen, Dithiocarbamaten und MBT-Derivaten als “schwerwiegend” anzusehen, da die Auswahl von geeigneten Schutzhandschuhen hierdurch extrem eingeschränkt ist. Bei einer gleichzeitigen Sensibilisierung gegen Thiurame, Dithiocarbamate, MBT-Derivate und IPPD, also einer Viererkombination, ist der Kontakt mit Gummi in nahezu jeder Form zu meiden, so dass eher von einer “schwerwiegenden” Auswirkung einer Allergie auszugehen ist.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung einer Duftstoffallergie (Allergene des Duftstoff-Mix, Allergene des Duftstoff-Mix II, Lyral®) im Rahmen der MdE-Bewertung
C. Skudlik, S.M. John, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, E. Wagner, E. Weisshaar und T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Be
Jahrgang 56 p. 25 - 30
Abstract
C. Skudlik1, S.M. John2, D. Becker2, H. Dickel3, J. Geier4, H. Lessmann5, V. Mahler6, E. Rogosky7, E. Wagner8, E. Weisshaar9 und T.L. Diepgen9 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Be
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen; 5IVDK-Zentrale, Hautklinik G
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Duftstoffen im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig sind. Duftstoffe sind im Hinblick auf ihre Allergenpotenz sehr heterogen: Besonders potente Allergene sind Baummoos absolue, Eichenmoos absolue, Farnesol, Hydroxycitronellal, Isoeugenol, Lyral und Zimtaldehyd, als weniger bedeutsame Allergene wurden Alpha-Amylzimtalkohol, Benzylcynnamat, Citral, Citronellol, Cumarin, Eugenol, Geraniol, Lilial und Zimtalkohol eingeordnet, als seltene Sensibilisatoren schließlich wurden Alpha-Amylzimtaldehyd, Alpha-Hexylzimtaldehyd, Anisylalkohol, Benzylalkohol, Benzylbenzoat, Benzylsalicylat, Linalool, Limonen, Methylheptincarbonat und Methylionon bewertet. Obwohl Duftstoffe insgesamt ubiquitäre Verbreitung finden, sind berufsbedingte allergische Kontaktekzeme durch Duftstoffe selten und haben in keiner Berufsgruppe eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf etwaige allergische Kontaktekzeme. Grundlage der Einschätzung der MdE bei berufsbedingter Typ-IV-Sensibilisierung gegenüber Duftstoffen kann nicht eine positive Reaktion gegenüber den Duftstoff-Mixen allein sein. Bei positiver Reaktion gegenüber den Duftstoff-Mixen ist obligat im Rahmen der MdE-Bewertung eine Aufschlüsselung in die Einzelkomponenten erforderlich. Die Verbreitung einer Allergie gegenüber Duftstoffen (Allergene des Duftstoff-Mix, Allergene des Duftstoff-Mix II, Lyral®) wird je nach Intensität der Sensibilisierung als gering- bis mittelgradig eingestuft. Die Sensibilisierung gegenüber einem einzelnen Duftstoff als auch gegenüber mehreren Duftstoffen begründet in der Regel die Einschätzung “geringgradig”, bei klinisch hochgradiger Sensibilisierung gegenüber einem einzelnen oder mehreren Duftstoffen kann auch die Beurteilung “mittelgradige” Auswirkung der Allergie resultieren.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Bufexamac im Rahmen der MdE-Bewertung
E. Weisshaar, T.L. Diepgen, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik und E. Wagner für die AG BALL
Jahrgang 56 p. 31 - 33
Abstract
E. Weisshaar, T.L. Diepgen, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik und E. Wagner für die AG BALL
1Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 5Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Ges
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Bufexamac im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Bufexamac ist als Berufssubstanz kaum verbreitet. Sensibilisierungen werden häufig beobachtet, sind aber in der Regel nicht beruflich erworben. Die berufliche Verursachung ist theoretisch bei Beschäftigten im medizinischen Bereich möglich. Es ist davon auszugehen, dass der berufliche Hautkontakt mit Bufexamac gemieden werden kann, sei es durch Austausch der Substanz, durch organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz oder durch das Tragen geeigneter Handschuhe. Die Verbreitung einer Allergie gegenüber Bufexamac wird als geringgradig eingestuft.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Serie – Allergie & BK 5101
Formaldehydabspalter
J. Geier, H. Lessmann, D. Becker, H. Dickel, S.M. John, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar und T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Be
Jahrgang 56 p. 34 - 36
Abstract
J. Geier1, H. Lessmann1, D. Becker3, H. Dickel4, S.M. John1, V. Mahler5, E. Rogosky6, C. Skudlik2, E. Wagner7, E. Weisshaar8 und T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Be
1Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 2Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 3Universitäts-Hautklinik Mainz, 4Universitäts-Hautklinik Bochum, 5Universitäts-Hautklinik E
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Formaldehydabspaltern im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Formaldehydabspalter werden sowohl in Kosmetika, Körperpflegeprodukten und Hautreinigungsmitteln als auch im industriellen Bereich, z.B. in Farben, Lacken und Polituren, Reinigungsmitteln und vor allem auch in Kühlschmierstoffen in der Metallverarbeitung eingesetzt. Kontaktallergische Reaktionen auf Formaldehydabspalter können sich sowohl gegen die Ausgangssubstanz als auch gegen den freigesetzten Formaldehyd richten Der Kontakt mit Formaldehydabspaltern ist in den meisten beruflichen Bereichen nicht unvermeidlich. In der Mehrzahl der Fälle dürfte es möglich sein, ein mit einem Formaldehydabspalter konserviertes Produkt gegen ein gleichwertiges ohne Formaldehydabspalter auszutauschen. Die Auswirkung einer Allergie gegen einen oder mehrere Formaldehydabspalter ohne gleichzeitige Formaldehyd-Allergie ist in der Regel als geringgradig anzusehen, sofern sichergestellt ist, dass keine Formaldehyd-Allergie besteht.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Serie – Allergie & BK 5101
MDE-Bewertung für Quecksilber(II)-amidchlorid
D. Becker, H. Dickel, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, Chr. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Ber
Jahrgang 56 p. 63 - 65
Abstract
D. Becker1, H. Dickel2, J. Geier3, S.M. John4, H. Lessmann5, V. Mahler6, E. Rogosky7, Chr. Skudlik4, E. Wagner8, E. Weisshaar9, T.L. Diepgen9 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Ber
1Universitäts-Hautklinik Mainz; 2Universitäts-Hautklinik Bochum; 3Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen; 4Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 5IVDK-Zentrale, Hautklinik G
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Quecksilber(II)-amidchlorid im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Auch unter Berücksichtigung der Indikatorfunktion dieser Substanz für ein Sensibilisierung gegen Quecksilberverbindungen sind die Auswirkungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als “geringgradig” einzustufen, da die gesamte Substanzgruppe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in krankheitsauslösender, nicht meidbarer Form nur geringgradig verbreitet ist.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung der Auswirkungen von Allergien gegenüber Wollwachsalkoholen und Cetylstearylalkohol im Rahmen der MdE-Bewertung
C. Skudlik, S.M. John, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
Jahrgang 56 p. 66 - 69
Abstract
C. Skudlik1, S.M. John1, D. Becker2, H. Dickel3, J. Geier4, H. Lessmann4, V. Mahler5, E. Rogosky6, E. Wagner7, E. Weisshaar8, T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 5Universitäts-Hautklinik Er
Wollwachsalkohole und Cetylstearylalkohol kommen als Berufssubstanzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur in sehr geringem Umfang vor. Gleichwohl sind berufliche Expositionsmöglichkeiten beschrieben, ferner ist ein mittelbar berufsbedingter Erwerb dieser Sensibilisierungen durch die Anwendung von Hautschutzmitteln oder im Rahmen der Therapie berufsbedingter Hauterkrankungen denkbar. Im Rahmen der gutachterlichen Bewertung berufsbedingter Typ-IV-Sensibilisierungen gegenüber diesen beiden Allergenen sind die Auswirkungen als geringgradig zu beurteilen.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Benzocain im Rahmen der MdE-Bewertung
E. Weisshaar, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, Ch. Skudlik, E. Wagner, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beru
Jahrgang 56 p. 117 - 119
Abstract
E. Weisshaar1, D. Becker2, H. Dickel3, J. Geier4, S.M. John5, H. Lessmann6, V. Mahler7, E. Rogosky8, Ch. Skudlik5, E. Wagner9, T.L. Diepgen1 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beru
1Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 5Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 6IVDK-Zentrale, Hautklinik Göttingen, 7Universitäts-Hautklinik Erlangen, 8Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Sankt Augustin und 9Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin
Die nachfolgenden evidenzbasierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Benzocain im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK-Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Benzocain findet als Lokalanästhetikum Verwendung im medizinischen Bereich. Die berufliche Verursachung einer Allergie gegenüber Benzocain ist bei Beschäftigten im medizinischen Bereich möglich, jedoch sehr selten. Die Verbreitung einer Allergie gegenüber Benzocain wird als geringgradig eingestuft.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen; Abteilung Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie, Universitätsklinikum Heidelberg, Thibautstraße 3, D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]
Serie – Allergie & BK 5101
Zur Bewertung der Auswirkungen berufsbedingter Allergien beim Vorliegen mehrerer in ihrer Auswirkung als “geringgradig” eingestufter Allergene
J. Geier, H. Lessmann, D. Becker, H. Dickel, S.M. John, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
Jahrgang 56 p. 120 - 121
Abstract
J. Geier1, H. Lessmann1, D. Becker2, H. Dickel3, S.M. John4, V. Mahler5, E. Rogosky6, C. Skudlik4, E. Wagner7, E. Weisshaar8, T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
1Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 5Universitäts-Hautklinik Erlangen, 6Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Sankt Augustin, 7Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin und 8Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg
Die nachfolgenden Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkungen berufsbedingter Allergien bei Vorliegen mehrerer als “geringgradig” eingestufter Allergene für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK-Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung.Correspondence to:
PD Dr. med. Johannes Geier; IVDK, Universitäts-Hautklinik, von-Siebold-Straße 3, D–37075 Göttingen
Email: [email protected]
Serie – Allergie & BK 5101
Auswirkungen berufsbedingter Mehrfachsensibilisierungen gegen Nickel, Chromat und/oder Kobalt bei der BK 5101
J. Geier, H. Lessmann, C. Skudlik, S.M. John, D. Becker, H. Dickel, V. Mahler, E. Rogosky, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
Jahrgang 56 p. 122 - 123
Abstract
J. Geier1, H. Lessmann1, C. Skudlik2, S.M. John2, D. Becker3, H. Dickel4, V. Mahler5, E. Rogosky6, E. Wagner7, E. Weisshaar8, T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
1Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 2Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 3Universitäts-Hautklinik Mainz, 4Universitäts-Hautklinik Bochum, 5Universitäts-Hautklinik Erlangen, 6Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Sankt Augustin, 7Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin und 8Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg
Die nachfolgenden Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer kombinierten Allergie gegenüber Nickel, Kobalt und/oder Chromat für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK-Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung.Correspondence to:
PD Dr. med. Johannes Geier; IVDK, Universitäts-Hautklinik, von-Siebold-Straße 3, D–37075 Göttingen
Email: [email protected]
Bamberger Merkblatt
Begutachtungsempfehlungen für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen – Teil I: Hauterkrankungen
T.L. Diepgen, C. Bernhard-Klimt, O. Blome, S. Brandenburg, D. Dienstbach, H. Drexler, P. Elsner, M. Fartasch, K.H. Frank, S.M. John, P. Kleesz, A. Köllner, H. Otten, W. Pappai, W. Römer, E. Rogosky, J. Sacher, C. Skudlik
Jahrgang 56 p. 132 - 150
Abstract
T.L. Diepgen1, C. Bernhard-Klimt2, O. Blome3, S. Brandenburg4, D. Dienstbach5, H. Drexler6, P. Elsner7, M. Fartasch8, K.H. Frank9, S.M. John10, P. Kleesz11, A. Köllner12, H. Otten3, W. Pappai13, W. Römer14, E. Rogosky3, J. Sacher15, C. Skudlik10
1Abt. Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie, Univ.-Klinikum, Heidelberg, 2Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Saarbrücken, 3DGUV, Sankt Augustin, 4BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg, 5BG der chemischen Industrie, Frankfurt a.M., 6Univ. Erlangen-Nürnberg, Erlangen, 7Klinikum der Friedrich-Schiller-Univ. Jena, 8BGFA, Bochum, 9BG der Bauwirtschaft, 10Univ. Osnabrück, 11BG Nahrungsmittel und Gaststätten, Mannheim, 12Duisburg, 13Maschinenbau- und Metall-BG, Köln, 14BG Metall Nord Süd, Hannover, 15BG der chemischen Industrie, Köln
Die nachfolgenden Begutachtungsempfehlungen richten sich in erster Linie an den berufsdermatologischen Gutachter, der bei einer fraglich berufsbedingten Hautkrankheit eine Aussage über den ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und die durch die Folgen der Hautkrankheit bedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) trifft. Das vollständig überarbeitete „Bamberger Merkblatt“ befasst sich in dem Teil 1 mit der in der Anlage (Berufskrankheiten-Liste) zur Berufskrankheiten-Verordnung genannten Berufskrankheit Nr. 5101 „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können“ und in dem Teil 2 mit bösartigen Hauttumore, wie Plattenepithelkarzinome, inklusive des Bowenkarzinoms und deren Vorstufen sowie Basaliome (auch Basallzellkarzinom genannt). Es ist Aufgabe des Unfallversicherungsträgers im Sinne der §§ 20 ff SGB X die entscheidungserheblichen Daten (insbesondere zur Exposition und Erkrankung) zu ermitteln. Die erforderlichen Untersuchungsmethoden sind Gutachtenstandards und in Verbindung mit den MdE-Vorschlägen wird die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung der Gutachten für die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) und die Sozialgerichtsbarkeit erheblich leichter; hiermit wird aber auch mehr Transparenz für die betroffenen Versicherten erreicht. Die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes geforderten formalen Voraussetzungen an ein antizipiertes Sachverständigengutachten sind für Begutachtungsempfehlungen bei Berufskrankheiten vollständig erfüllt worden. Das Bamberger Merkblatt wurde in einer öffentlichen Konsensuskonferenz am 12. Juni 2008 in Potsdam verabschiedet. Die Abschlussdiskussion wird in einem eigenen Berichtsband der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung wiedergegeben. Die Arbeitsgruppe „Bamberger Merkblatt“ wurde von Prof. Dr. T.L. Diepgen geleitet. Die Leitung von Seiten der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfolgte zunächst von Otto Blome und später von Dr. Heinz Otten und Fred-D. Zagrodnik, die Protokollführung zu Beginn von Frau Elke Rogosky und zuletzt von Fred-D. Zagrodnik. Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft war durch die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie durch folgende Personen vertreten: Prof. Dr. T.L. Diepgen, Prof. Dr. P. Elsner, Frau Prof. Dr. M. Fartasch, Prof. Dr. S.M. John, Dr. A. Köllner, PD Dr. C. Skudlik. Der Berufsverband deutscher Dermatologen (BVDD) wurde zunächst von Dr. I. Schindera, dann von Dr. A. Köllner und Dr. A. Stary, die Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) durch Prof. Dr. H. Drexler und zeitweise auch durch Prof. Dr. St. Letzel (Teil 2), der Verband der Gewerbeärzte durch Frau Dr. C. Bernhard-Klimt vertreten. Für die am häufigsten mit berufsbedingten Hautkrankheiten befassten BGen nahmen folgende Personen teil: Professor Dr. jur. Stephan Brandenburg, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; Dieter Dienstbach, Berufsgenossenschaft der chem. Industrie; Dr. med. K. H. Frank, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft; Dr. rer. nat. Peter Kleesz, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten; Ass. Wilfried Pappai, Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft; Dr. jur. Wolfgang Römer, Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd; Ass. Joachim Sacher, Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen; Abteilung Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Unweltdermatologie, Universitätsklinikum Heidelberg, Thibautstraße 3, D–69115 Heidelberg
Email: [email protected]