50 Jahre Ärzteverband Deutscher Allergologen (AeDA)
50 Jahre allergisches Asthma: vom Theophyllin bis zu den Biologika
50 years of allergic asthma: from theophylline to biologics
N.K. Mülleneisen
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Jahrgang 42 (2019) p. 465 - 469
Abstract
Allergologie, Jahrgang 42, Nr. 10/2019, S. 465-469
50 Jahre allergisches Asthma: vom Theophyllin bis zu den Biologika
N.K. Mülleneisen
Asthma- und Allergiezentrum, Leverkusen
Correspondence to:
Norbert K. Mülleneisen
Asthma- und Allergiezentrum
Königsberger Platz 5
51371 Leverkusen
Sauerstoff-Langzeittherapie (LTOT)
Praktische Aspekte der Sauerstoff-Langzeittherapie in der Niederlassung
Practical aspects of long-term oxygen treatment in outpatient settings
N.K. Mülleneisen und J. Callegari
Price
42.00 $
Jahrgang 48 (2022) p. 154 - 160
Abstract
Atemwegs- und Lungenkrankheiten, Jahrgang 48, Nr. 4/2022, S. 154-160
Praktische Aspekte der Sauerstoff-Langzeittherapie in der Niederlassung
N.K. Mülleneisen und J. Callegari
Asthma und Allergiezentrum Leverkusen
Rund um die Sauerstoffgabe gibt es viele Mythen und falsche Vorstellungen bei Patienten, aber auch bei Ärzten. Dies führt zu einer erheblichen Über-, Unter- oder Fehlversorgung. Leitlinien gehen von Studienbedingungen aus, die z. T. veraltet sind oder sich in der Praxis nicht umsetzen lassen. Neuere versorgungsrelevante Studien zur Sauerstoff-Langzeittherapie wären hilfreich. Eine konzertierte gemeinsame Aktion aller an der Versorgung mit Sauerstoff beteiligter Gruppen (Patienten, Provider, Kassen, Wissenschaftler, Kardiologen, Kliniken und niedergelassene Pneumologen) sollte sich finden, um die Probleme strukturiert anzugehen.Correspondence to:
Dr. med. Jens Callegari
Asthma und Allergiezentrum Leverkusen
Königsberger Pl. 5
51371 Leverkusen
Email: [email protected]
Urtikaria – immer etwas Neues!
S3-Leitlinie: Klassifikation, Diagnostik und Therapie der Urtikaria
T. Zuberbier, S. Altrichter, S. Bauer, R. Brehler, K. Brockow, C. Dressler, J. Fluhr, M. Gaskins, E. Hamelmann, K. Kühne, H. Merk, N.K. Mülleneisen, A. Nast, H. Olze, H. Ott, M. Pleimes, F. Ruëff, P. Staubach-Renz, B. Wedi und M. Maurer
Price
42.00 $
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Jahrgang 46 (2023) p. 9 - 40
Abstract
Allergologie, Jahrgang 46, Nr. 1/2023, S. 9-40
S3-Leitlinie: Klassifikation, Diagnostik und Therapie der Urtikaria
T. Zuberbier1, S. Altrichter2, S. Bauer3, R. Brehler4, K. Brockow5, C. Dressler6, J. Fluhr1, M. Gaskins6, E. Hamelmann7, K. Kühne3, H. Merk8, N.K. Mülleneisen9, A. Nast6, H. Olze1, H. Ott10, M. Pleimes11, F. Ruëff12, P. Staubach-Renz13, B. Wedi14* und M. Maurer1*
1Institute of Allergology, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Berlin, 2Kepler Universitätsklinikum Linz, Österreich, 3Urtikaria-Helden e. V., Koblenz, 4Universitätsklinikum Münster, Münster, 5Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München, München, 6Division of Evidence-Based Medicine (dEBM), Charité – Universitätsmedizin Berlin, Berlin, 7Universitätsklinikum OWL der Universität Bielefeld, Bielefeld, 8Universitätsklinik RTWH Aachen, Aachen, 9Asthma und Allergie Zentrum Leverkusen, Leverkusen, 10Kinder- und Jugendkrankenhaus Auf der Bult Hannover, Hannover, 11Kinderdermatologie Praxis Heidelberg, Heidelberg, 12LMU Klinikum der Universität München, München, 13Universitätsmedizin Mainz, Mainz, 14Medizinische Hochschule Hannover, Hannover
*Geteilte Letztautorenschaft
Correspondence to:
Prof. Dr. med. Dr. h. c. Torsten Zuberbier
Institute of Allergology
Campus Benjamin Franklin
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Hindenburgdamm 30, Haus I
12203 Berlin
Email: [email protected]
Leitlinie
Diagnose und Therapie der Bienen- und Wespengiftallergie
Diagnosis and treatment of Hymenoptera venom allergy
F. Ruëff, A. Bauer, S. Becker, R. Brehler, K. Brockow, A.M. Chaker, U. Darsow, J. Fischer, T. Fuchs, M. Gerstlauer, S. Gernert, E. Hamelmann, W. Hötzenecker, L. Klimek, L. Lange, H. Merk, N.K. Mülleneisen, I. Neustädter, W. Pfützner, W. Sieber, H. Sitter, C. Skudlik, R. Treudler, B. Wedi, S. Wöhrl, M. Worm und T. Jakob
Price
42.00 $
Jahrgang 46 (2023) p. 649 - 689
Abstract
Allergologie, Jahrgang 46, Nr. 10/2023, S. 649-689
Diagnose und Therapie der Bienen- und Wespengiftallergie
F. Ruëff1, A. Bauer2, S. Becker3, R. Brehler4, K. Brockow5, A.M. Chaker6, U. Darsow5, J. Fischer7, T. Fuchs8, M. Gerstlauer9, S. Gernert10, E. Hamelmann11, W. Hötzenecker12, L. Klimek13, L. Lange10, H. Merk14, N.K. Mülleneisen15, I. Neustädter16, W. Pfützner17, W. Sieber18, H. Sitter19, C. Skudlik20, R. Treudler21, B. Wedi22, S. Wöhrl23, M. Worm24 und T. Jakob25
1Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie, Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, 2Klinik und Poliklinik für Dermatologie, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Technischen Universität Dresden, 3Universität HNO-Klinik, Tübingen, 4Klinik für Hautkrankheiten, Allergologie, Berufsdermatologie und Umweltmedizin, Universitätsklinikum Münster, 5Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie am Biederstein, Technische Universität München, 6Universität HNO-Klinik, Technische Universität München, 7Universitätsklinik für Dermatologie und Allergologie, Klinikum Oldenburg, 8Universitätsmedizin Göttingen, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, 9Klinik für Kinder und Jugendliche, Universitätsklinikum Augsburg, 10Abteilung für Pädiatrie, St. Marien- Hospital, GFO Kliniken, Bonn, 11Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Kinder-Zentrum Bethel, Universitätsklinikum OWL, Universität Bielefeld, 12Med Campus III, Kepler Universitätsklinikum GmbH, Linz, Österreich, 13Zentrum für Rhinologie und Allergologie, Wiesbaden, 14Klinik für Dermatologie und Allergologie, Rheinisch- Westfälische Technische Hochschule Aachen, 15Asthma-Allergiezentrum, Leverkusen, 16Cnopfsche Kinderklinik, Nürnberg, 17Klinik für Dermatologie und Allergologie, UKGM Standort Marburg, Philipps-Universität Marburg, 18Krankenhaus Wörth an der Donau, 19Institut für Theoretische Chirurgie, Philipps-Universität Marburg, 20Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück und BG Klinikum Hamburg, Osnabrück und Hamburg, 21Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Universität Leipzig, 22Comprehensive Allergy Center, Klinik für Dermatologie, Allergologie und Venerologie, Medizinische Hochschule Hannover, 23Floridsdorfer Allergiezentrum (FAZ), Wien, Österreich, 24Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Charité Mitte, Berlin, 25Klinik für Dermatologie und Allergologie, UKGM Standort Gießen, Justus Liebig Universität Gießen
Bei einem Stich von Hymenopteren (Blattflügler) wie zum Beispiel Bienen oder Wespen wird Hymenopterengift (HG) in die Haut injiziert. Einige Bestandteile der HGe sind potenzielle Allergene und können bei entsprechend sensibilisierten Individuen verstärkte lokale und/oder systemische allergische Reaktionen (SAR) verursachen. Etwa 3% der Allgemeinbevölkerung entwickeln im Lauf ihres Lebens SAR nach einem Hymenopterenstich. Diese Leitlinie stellt das diagnostische und therapeutische Vorgehen bei SAR nach einem Hymenopterenstich dar. Nach einer verstärkten lokalen Reaktion ist i. d. R. zwar eine symptomatische Therapie, jedoch keine spezifische Diagnostik oder eine Allergen-Immuntherapie mit HG (HG-AIT) erforderlich. Nach einer SAR sollen in der Anamnese mögliche Risikofaktoren für häufigere Stichereignisse und für schwerer verlaufende anaphylaktische Reaktionen erfasst werden. Für schwerere Reaktionen stellen Mastzellerkrankungen und vor allem im Kindesalter unkontrolliertes Asthma die wichtigsten Risikofaktoren dar. Daher sollen ab einer über die Haut hinausgehenden SAR (gemäß Klassifikation nach Ring und Messmer > Schweregrad I) zur Erfassung einer möglichen Mastozytose eine Bestimmung der basalen Serumtryptase und eine Hautinspektion erfolgen. Nach Asthmasymptomen soll gezielt gefragt werden. Der Nachweis einer HG-Sensibilisierung erfolgt mittels Bestimmung von spezifischen IgE-Antikörpern (sIgE) gegen Bienen- und/oder Wespengift bzw. deren Komponenten, gegebenenfalls auch gegen andere Gifte. Bei negativen Testergebnissen, die weniger als 2 Wochen nach der Stichreaktion erhoben wurden, sollen die Tests wiederholt werden (frühestens ab 4 – 6 Wochen nach der Stichreaktion). Wurde primär nur die Bestimmung von sIgE gegen die Gesamtgiftextrakte vorgenommen, soll bei Doppelsensibilisierung oder einem nicht plausiblen Ergebnis eine Testung von sIgE gegen die verschiedenen Giftkomponenten erfolgen. Hauttests können unterbleiben, wenn mit In-vitro-Verfahren bereits eine eindeutige Diagnose gestellt werden kann. Kann weder mittels Labordiagnostik noch mittels Hauttests eine therapierelevante Entscheidung getroffen werden, können gegebenenfalls zusätzlich zelluläre Tests durchgeführt werden. Die Therapie einer HG-Allergie umfasst Expositionsprophylaxe, Selbsthilfemaßnahmen des Patienten (einschließlich der Anwendung einer Notfallmedikation) bei erneutem Stich und eine HG-AIT. Nach einer SAR vom Schweregrad I und wenn keine sonstigen Risikofaktoren für häufigere Stiche oder schwerere Verläufe einer Anaphylaxie vorliegen, sind weder die Verordnung eines Adrenalin-Autoinjektors (AAI) noch die Durchführung einer HG-AIT erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch bei vorangegangener SAR vom Schweregrad I eine AIT vorgenommen werden, zum Beispiel bei zusätzlichen Risikofaktoren oder Einschränkung der Lebensqualität durch eine unterlassene HG-AIT. Kontraindikationen der HG-AIT sind zu beachten, wobei sie in begründeten Einzelfällen unter Abwägung von Nutzen und Risiko dennoch erfolgen kann. Die Anwendung von Betablockern und ACE-Hemmern stellen keine Kontraindikation für die Durchführung einer HG-AIT dar. Die Patienten sollten über mögliche Interaktionen aufgeklärt werden. Für die HG-AIT soll der Giftextrakt verwendet werden, der gemäß der Anamnese und der Ergebnisse der allergologischen Diagnostik krankheitsursächlich war. Ist bei Doppel-Sensibilisierung und unklarer Anamnese hinsichtlich des Auslösers auch mit zusätzlichen diagnostischen Verfahren keine Festlegung auf das krankheitsursächliche Gift möglich, soll eine HG-AIT mit beiden Giftextrakten erfolgen. Die Standarderhaltungsdosis der HG-AIT beträgt 100 µg HG. Bei Bienengiftallergie und erhöhtem Stichrisiko oder dem Risiko für besonders schwere Anaphylaxie kann bei Erwachsenen ab Beginn eine Erhaltungsdosis von 200 µg erwogen werden. Die Gabe eines nicht sedierenden H1-blockierenden Antihistaminikums zur Minderung von Nebenwirkungen ist möglich. Die Erhaltungsdosis sollte im 1. Jahr im Abstand von 4 Wochen und, unter Berücksichtigung der Herstellerinformationen je nach verwendetem Präparat ab dem 2. Jahr alle 5 – 6 Wochen erfolgen, bei Verwendung eines Depotpräparats kann ab dem 3. Jahr das Intervall auf 8 Wochen ausgedehnt werden. Im Falle bedeutsamer wiederholt auftretender Systemreaktionen im Zuge der HG-AIT sollen diese Reaktion begünstigende Ko-Faktoren ermittelt und ausgeschaltet werden. Ist dieses nicht möglich oder liegen keine entsprechenden Ko-Faktoren vor, ist eine präventive Gabe eines H1-blockierenden Antihistaminikum nicht wirksam und hat eine Höherdosierung der HG-AIT nicht eine Verträglichkeit der HG-AIT bewirkt, sollte eine begleitende Behandlung mit einem Anti-IgE-Antikörper (Omalizumab) im Rahmen eines Off-label-use vorgenommen werden. Unter stationärer Überwachung und Notfallbereitschaft vorzunehmende Stichprovokationen zur Überprüfung des Therapieerfolges können aus Praktikabilitätsgründen nur wenigen Patienten angeboten werden. Voraussetzung dafür ist, dass die HG-AIT in der geplanten Erhaltungsdosis vertragen wird. Wenn unter Anwendung eines ACE-Hemmers ein Therapieversagen evident ist, sollte das Absetzen des ACE-Hemmers erwogen werden. Bei fehlender Toleranzinduktion soll eine Erhöhung der Erhaltungsdosis auf 200 µg bis maximal 400 µg, bei Kindern maximal 200 µg HG erfolgen. Falls sich auch durch eine Erhöhung der Erhaltungsdosis kein ausreichender Schutz erreichen lässt und Risikofaktoren für eine schwere Verlaufsform der Anaphylaxie nach Stich bestehen, sollte während der relevanten Insektenflugzeit eine Komedikation mit einem Anti-IgE-Antikörper (Omalizumab) im Rahmen eines Off-label-use erwogen werden. Bei Patienten ohne besondere Risikokonstellationen kann die HG-AIT nach 3 – 5 Jahren beendet werden, sofern die Erhaltungstherapie ohne wiederholte anaphylaktische Nebenwirkungen vertragen wurde. Eine längere bzw. dauerhafte HG-AIT kann erwogen werden u. a. bei Vorliegen einer Mastozytose, Z. n. Herz-/Kreislauf- oder Atemstillstand aufgrund eines Hymenopterenstichs (Schweregrad IV) oder anderen besonderen Konstellationen für ein erhöhtes individuelles Risiko erneuter und/oder schwerer SAR (zum Beispiel hereditäre Alpha-Tryptasämie). Bei stark erhöhter, nicht vermeidbarer Insektenexposition kann bei Erwachsenen die HG-AIT bis zum Ende des intensiven Kontaktes erfolgen. Auf die Verordnung eines AAI kann bei Patienten mit Anamnese eines SAR Schweregrad I bzw. II und fehlendem Vorliegen von Risikofaktoren verzichtet werden, wenn die Erhaltungsdosis einer HG-AIT erreicht und vertragen wurde, ebenso nach Beendigung einer HG-AIT. Bei Patienten mit SAR Schweregrad > III oder bei Patienten mit SAR Schweregrad II und zusätzlichen Risikofaktoren für ein Nicht-Ansprechen auf die HG-AIT oder eine erneute schwere Stichreaktion, sollen diese sowohl während als auch nach Ende der HG-AIT ein Notfallset mit AAI mitführen.
Erstpublikation in Allergologie select, mit freundlicher Genehmigung der Autoren
Erstpublikation in Allergologie select, mit freundlicher Genehmigung der Autoren


Zitierung:
Ruëff F, Bauer A, Becker S, Brehler R, Brockow K, Chaker AM, Darsow U, Fischer J, Fuchs T, Gerstlauer M, Gernert S, Hamelmann E, Hötzenecker W, Klimek L, Lange L, Merk H, Mülleneisen NK, Neustädter I, Pfützner W, Sieber W, Sitter H, Skudlik C, Treudler R, Wedi B, Wöhrl S, Worm M, Jakob T. Diagnosis and treatment of Hymenoptera venom allergy. Allergol Select. 2023; 7: 154-190.
DOI 10.5414/ALX02430ECorrespondence to:
Prof. Dr. med. Franziska Ruëff
Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie
Klinikum der Universität München
Frauenlobstraße 9-11
80337 München
Email: [email protected]
Leitlinie
Diagnose und Therapie der Bienen- und Wespengiftallergie
Diagnosis and treatment of Hymenoptera venom allergy
F. Ruëff, A. Bauer, S. Becker, R. Brehler, K. Brockow, A.M. Chaker, U. Darsow, J. Fischer, T. Fuchs, M. Gerstlauer, S. Gernert, E. Hamelmann, W. Hötzenecker, L. Klimek, L. Lange, H. Merk, N.K. Mülleneisen, I. Neustädter, W. Pfützner, W. Sieber, H. Sitter, C. Skudlik, R. Treudler, B. Wedi, S. Wöhrl, M. Worm und T. Jakob
Jahrgang 72 (2024) p. 16 - 55
Abstract
Dermatologie in Beruf und Umwelt, Jahrgang 72, Nr. 1/2024, S. 16-55
Diagnose und Therapie der Bienen- und Wespengiftallergie
F. Ruëff1, A. Bauer2, S. Becker3, R. Brehler4, K. Brockow5, A.M. Chaker6, U. Darsow5, J. Fischer7, T. Fuchs8, M. Gerstlauer9, S. Gernert10, E. Hamelmann11, W. Hötzenecker12, L. Klimek13, L. Lange10, H. Merk14, N.K. Mülleneisen15, I. Neustädter16, W. Pfützner17, W. Sieber18, H. Sitter19, C. Skudlik20, R. Treudler21, B. Wedi22, S. Wöhrl23, M. Worm24 und T. Jakob25
1Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie, Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München, 2Klinik und Poliklinik für Dermatologie, Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Technischen Universität Dresden, 3Universität HNO-Klinik, Tübingen, 4Klinik für Hautkrankheiten, Allergologie, Berufsdermatologie und Umweltmedizin, Universitätsklinikum Münster, 5Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie am Biederstein, Technische Universität München, 6Universität HNO-Klinik, Technische Universität München, 7Universitätsklinik für Dermatologie und Allergologie, Klinikum Oldenburg, 8Universitätsmedizin Göttingen, Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, 9Klinik für Kinder und Jugendliche, Universitätsklinikum Augsburg, 10Abteilung für Pädiatrie, St. Marien- Hospital, GFO Kliniken, Bonn, 11Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Kinder-Zentrum Bethel, Universitätsklinikum OWL, Universität Bielefeld, 12Med Campus III, Kepler Universitätsklinikum GmbH, Linz, Österreich, 13Zentrum für Rhinologie und Allergologie, Wiesbaden, 14Klinik für Dermatologie und Allergologie, Rheinisch- Westfälische Technische Hochschule Aachen, 15Asthma-Allergiezentrum, Leverkusen, 16Cnopfsche Kinderklinik, Nürnberg, 17Klinik für Dermatologie und Allergologie, UKGM Standort Marburg, Philipps-Universität Marburg, 18Krankenhaus Wörth an der Donau, 19Institut für Theoretische Chirurgie, Philipps-Universität Marburg, 20Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück und BG Klinikum Hamburg, Osnabrück und Hamburg, 21Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Universität Leipzig, 22Comprehensive Allergy Center, Klinik für Dermatologie, Allergologie und Venerologie, Medizinische Hochschule Hannover, 23Floridsdorfer Allergiezentrum (FAZ), Wien, Österreich, 24Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Charité Mitte, Berlin, 25Klinik für Dermatologie und Allergologie, UKGM Standort Gießen, Justus Liebig Universität Gießen
Bei einem Stich von Hymenopteren (Blattflügler) wie zum Beispiel Bienen oder Wespen wird Hymenopterengift (HG) in die Haut injiziert. Einige Bestandteile der HGe sind potenzielle Allergene und können bei entsprechend sensibilisierten Individuen verstärkte lokale und/oder systemische allergische Reaktionen (SAR) verursachen. Etwa 3% der Allgemeinbevölkerung entwickeln im Lauf ihres Lebens SAR nach einem Hymenopterenstich. Diese Leitlinie stellt das diagnostische und therapeutische Vorgehen bei SAR nach einem Hymenopterenstich dar. Nach einer verstärkten lokalen Reaktion ist i. d. R. zwar eine symptomatische Therapie, jedoch keine spezifische Diagnostik oder eine Allergen-Immuntherapie mit HG (HG-AIT) erforderlich. Nach einer SAR sollen in der Anamnese mögliche Risikofaktoren für häufigere Stichereignisse und für schwerer verlaufende anaphylaktische Reaktionen erfasst werden. Für schwerere Reaktionen stellen Mastzellerkrankungen und vor allem im Kindesalter unkontrolliertes Asthma die wichtigsten Risikofaktoren dar. Daher sollen ab einer über die Haut hinausgehenden SAR (gemäß Klassifikation nach Ring und Messmer > Schweregrad I) zur Erfassung einer möglichen Mastozytose eine Bestimmung der basalen Serumtryptase und eine Hautinspektion erfolgen. Nach Asthmasymptomen soll gezielt gefragt werden. Der Nachweis einer HG-Sensibilisierung erfolgt mittels Bestimmung von spezifischen IgE-Antikörpern (sIgE) gegen Bienen- und/oder Wespengift bzw. deren Komponenten, gegebenenfalls auch gegen andere Gifte. Bei negativen Testergebnissen, die weniger als 2 Wochen nach der Stichreaktion erhoben wurden, sollen die Tests wiederholt werden (frühestens ab 4 – 6 Wochen nach der Stichreaktion). Wurde primär nur die Bestimmung von sIgE gegen die Gesamtgiftextrakte vorgenommen, soll bei Doppelsensibilisierung oder einem nicht plausiblen Ergebnis eine Testung von sIgE gegen die verschiedenen Giftkomponenten erfolgen. Hauttests können unterbleiben, wenn mit In-vitro-Verfahren bereits eine eindeutige Diagnose gestellt werden kann. Kann weder mittels Labordiagnostik noch mittels Hauttests eine therapierelevante Entscheidung getroffen werden, können gegebenenfalls zusätzlich zelluläre Tests durchgeführt werden. Die Therapie einer HG-Allergie umfasst Expositionsprophylaxe, Selbsthilfemaßnahmen des Patienten (einschließlich der Anwendung einer Notfallmedikation) bei erneutem Stich und eine HG-AIT. Nach einer SAR vom Schweregrad I und wenn keine sonstigen Risikofaktoren für häufigere Stiche oder schwerere Verläufe einer Anaphylaxie vorliegen, sind weder die Verordnung eines Adrenalin-Autoinjektors (AAI) noch die Durchführung einer HG-AIT erforderlich. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch bei vorangegangener SAR vom Schweregrad I eine AIT vorgenommen werden, zum Beispiel bei zusätzlichen Risikofaktoren oder Einschränkung der Lebensqualität durch eine unterlassene HG-AIT. Kontraindikationen der HG-AIT sind zu beachten, wobei sie in begründeten Einzelfällen unter Abwägung von Nutzen und Risiko dennoch erfolgen kann. Die Anwendung von Betablockern und ACE-Hemmern stellen keine Kontraindikation für die Durchführung einer HG-AIT dar. Die Patienten sollten über mögliche Interaktionen aufgeklärt werden. Für die HG-AIT soll der Giftextrakt verwendet werden, der gemäß der Anamnese und der Ergebnisse der allergologischen Diagnostik krankheitsursächlich war. Ist bei Doppel-Sensibilisierung und unklarer Anamnese hinsichtlich des Auslösers auch mit zusätzlichen diagnostischen Verfahren keine Festlegung auf das krankheitsursächliche Gift möglich, soll eine HG-AIT mit beiden Giftextrakten erfolgen. Die Standarderhaltungsdosis der HG-AIT beträgt 100 µg HG. Bei Bienengiftallergie und erhöhtem Stichrisiko oder dem Risiko für besonders schwere Anaphylaxie kann bei Erwachsenen ab Beginn eine Erhaltungsdosis von 200 µg erwogen werden. Die Gabe eines nicht sedierenden H1-blockierenden Antihistaminikums zur Minderung von Nebenwirkungen ist möglich. Die Erhaltungsdosis sollte im 1. Jahr im Abstand von 4 Wochen und, unter Berücksichtigung der Herstellerinformationen je nach verwendetem Präparat ab dem 2. Jahr alle 5 – 6 Wochen erfolgen, bei Verwendung eines Depotpräparats kann ab dem 3. Jahr das Intervall auf 8 Wochen ausgedehnt werden. Im Falle bedeutsamer wiederholt auftretender Systemreaktionen im Zuge der HG-AIT sollen diese Reaktion begünstigende Ko-Faktoren ermittelt und ausgeschaltet werden. Ist dieses nicht möglich oder liegen keine entsprechenden Ko-Faktoren vor, ist eine präventive Gabe eines H1-blockierenden Antihistaminikum nicht wirksam und hat eine Höherdosierung der HG-AIT nicht eine Verträglichkeit der HG-AIT bewirkt, sollte eine begleitende Behandlung mit einem Anti-IgE-Antikörper (Omalizumab) im Rahmen eines Off-label-use vorgenommen werden. Unter stationärer Überwachung und Notfallbereitschaft vorzunehmende Stichprovokationen zur Überprüfung des Therapieerfolges können aus Praktikabilitätsgründen nur wenigen Patienten angeboten werden. Voraussetzung dafür ist, dass die HG-AIT in der geplanten Erhaltungsdosis vertragen wird. Wenn unter Anwendung eines ACE-Hemmers ein Therapieversagen evident ist, sollte das Absetzen des ACE-Hemmers erwogen werden. Bei fehlender Toleranzinduktion soll eine Erhöhung der Erhaltungsdosis auf 200 µg bis maximal 400 µg, bei Kindern maximal 200 µg HG erfolgen. Falls sich auch durch eine Erhöhung der Erhaltungsdosis kein ausreichender Schutz erreichen lässt und Risikofaktoren für eine schwere Verlaufsform der Anaphylaxie nach Stich bestehen, sollte während der relevanten Insektenflugzeit eine Komedikation mit einem Anti-IgE-Antikörper (Omalizumab) im Rahmen eines Off-label-use erwogen werden. Bei Patienten ohne besondere Risikokonstellationen kann die HG-AIT nach 3 – 5 Jahren beendet werden, sofern die Erhaltungstherapie ohne wiederholte anaphylaktische Nebenwirkungen vertragen wurde. Eine längere bzw. dauerhafte HG-AIT kann erwogen werden u. a. bei Vorliegen einer Mastozytose, Z. n. Herz-/Kreislauf- oder Atemstillstand aufgrund eines Hymenopterenstichs (Schweregrad IV) oder anderen besonderen Konstellationen für ein erhöhtes individuelles Risiko erneuter und/oder schwerer SAR (zum Beispiel hereditäre Alpha-Tryptasämie). Bei stark erhöhter, nicht vermeidbarer Insektenexposition kann bei Erwachsenen die HG-AIT bis zum Ende des intensiven Kontaktes erfolgen. Auf die Verordnung eines AAI kann bei Patienten mit Anamnese eines SAR Schweregrad I bzw. II und fehlendem Vorliegen von Risikofaktoren verzichtet werden, wenn die Erhaltungsdosis einer HG-AIT erreicht und vertragen wurde, ebenso nach Beendigung einer HG-AIT. Bei Patienten mit SAR Schweregrad > III oder bei Patienten mit SAR Schweregrad II und zusätzlichen Risikofaktoren für ein Nicht-Ansprechen auf die HG-AIT oder eine erneute schwere Stichreaktion, sollen diese sowohl während als auch nach Ende der HG-AIT ein Notfallset mit AAI mitführen.
Erstpublikation in Allergologie select, mit freundlicher Genehmigung der Autoren.Correspondence to:
Prof. Dr. med. Franziska Ruëff
Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie
Klinikum der Universität München
Frauenlobstraße 9-11
80337 München
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