Originalarbeit
Schutzhandschuhe für den Gesundheits-, Beauty- und Reinigungssektor bei bestehender Sensibilisierung gegenüber Thiuramen und Dithiocarbamaten
M. Zuther, C. Skudlik, S.M. John, K. Damer und B. Wulfhorst
Jahrgang 55 p. 151 - 158
Abstract
M. Zuther, C. Skudlik, S.M. John, K. Damer und B. Wulfhorst
Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück
Kontaktallergien auf Thiurame und Dithiocarbamate, die als Vulkanisationsbeschleuniger in der Herstellung von Schutzhandschuhen aus Naturlatex oder synthetischem Gummi eingesetzt werden, spielen nach wie vor eine große Rolle im Gesundheits-, Beauty- und Reinigungssektor – obwohl viele Handschuh-Hersteller in den letzten Jahren ihre Produktionsverfahren umgestellt und diese Allergene gegen andere Vulkanisatoren ausgetauscht haben. Da der Einsatz von Schutzhandschuhen in den oben genannten Arbeitsmarktsegmenten wesentlicher Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung ist, stehen Berufsdermatologen, Gesundheitspädagogen und Präventionsdienste nicht selten vor einer schwierigen Situation, wenn die entsprechenden Handschuhe nicht nur vor Nässe, Mikroorganismen und Chemikalien schützen sollen, sondern zudem auch noch frei von diesen relativ häufig in Schutzhandschuhen eingesetzten Vulkanisationsbeschleunigern sein müssen. Ziel dieser Arbeit war es deshalb, eine Liste von thiuram-, dithiocarbamat- und zugleich latexproteinfreien Schutzhandschuhen zu erstellen, um den im berufsdermatologischen Bereich tätigen Ärzten, Gesundheitspädagogen und Präventionsdiensten die Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe für entsprechend sensibilisierte Patienten zu erleichtern. Die notwendigen Informationen wurden von zuvor ausgewählten Handschuh-Herstellern eingeholt, ausgewertet und schließlich tabellarisch zusammengefasst. Als Ergebnis liegen 20 Handschuh-Modelle – 12 Einmalhandschuhe und 8 Mehrweghandschuhe – vor, die gemäß aktuellen Herstellerangaben frei von Thiuramen, Dithiocarbamaten und Latexproteinen sind. Mithilfe der entstandenen Tabelle soll die rationale Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe für die oben genannten Arbeitsbereiche erleichtert und der Entstehung weiterer Sensibilisierungen entgegengewirkt werden.Correspondence to:
Prof. Dr. med. S.M. John
Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115
D–49090 Osnabrück
Email: [email protected]
Begutachtung und Rechtssprechung
Aktuelle Rechtsprechung zur BK-Nr. 5101:Neue Aspekte zum Unterlassungszwang in der berufsdermatologischen Begutachtung – aus medizinischer Sicht (Teil II)
R. Pels, S.M. John und C. Skudlik
Jahrgang 54 p. 59 - 67
Abstract
R. Pels, S.M. John und C. Skudlik
Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück
Einleitung: Versicherungsrechtlich sind für die Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 5101 BKV (BK 5101) bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Das Berufskrankheitenrecht fordert eine Schwere oder wiederholte Rückfälligkeit der Hauterkrankung, die objektiv zur Unterlassung der schädigenden Tätigkeit zwingt. Zusätzlich muß die schädigende Tätigkeit dauerhaft aufgegeben worden sein. Mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG-Urteil) vom 09.12.2003 (B 2 U 5/0 3 R) wurde im Erkrankungsfall einer Krankenschwester mit einer hochgradigen Latexallergie entschieden, daß eine BK 5101 anzuerkennen sei, obwohl – nach vollständiger Latexsanierung – objektiv nicht der Zwang zur Unterlassung der schädigenden Tätigkeit bestand und die Tätigkeit nicht aufgegeben wurde. Vom Gericht wurde dabei als Voraussetzung genannt, daß bei der Versicherten bereits eine rentenberechtigende MdE bestanden habe. Das Urteil steht im Widerspruch zur bisherigen Praxis in der gutachterlichen und versicherungsrechtlichen Beurteilung berufsbedingter Hauterkrankungen. Methodik: Unter Berücksichtigung des BSG-Urteils vom 09.12.2003 wurden 59 anonymisierte Gutachten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ohne anerkannte BK 5101 bei Vorliegen einer beruflich bedingten Hauterkrankung retrospektiv berufsdermatologischerseits ausgewertet. Hierbei wurden unterschiedliche Fallkonstellationen berücksichtigt. Ergebnisse: Unter der Berücksichtigung irritativer Folgeschäden bzw. der Auswirkungen einer Allergie (ohne Berücksichtigung des Unterlassungszwangs, etwaiger Präventionsmaßnahmen/Gefahrbeseitigung und einer Expositionskarenz) ergäben sich 29% zusätzlicher BK 5101 Anerkennungen bei einer MdE ³ 10% und 3% zusätzlicher BK 5101 Anerkennungen bei einer MdE ³ 20%. Es ergäben sich 22% zusätzlicher BK 5101 Anerkennungen bei einer MdE ³ 10% und 3% zusätzlicher BK 5101 Anerkennungen bei einer MdE ³ 20% unter Berücksichtigung irritativer Folgeschäden bzw. in Folge einer berufsbedingten Allergie bei erfolgten Präventionsmaßnahmen/Gefahrbeseitigung. Bei der Bewertung irritativer Folgeschäden bei erfolgten Präventionsmaßnahmen/Gefahrbeseitigung bzw. in Folge einer berufsbedingten Allergie mit Berücksichtigung einer Expositionskarenz von 26 Wochen ergäben sich 19% zusätzlicher BK 5101 Anerkennungen bei einer MdE ³ 10% und 3% zusätzlicher BK 5101 Anerkennungen bei einer MdE ³ 20%. Schlußfolgerungen: Das BSG-Urteil vom 09.12.2003 hat Auswirkungen auf die Anerkennungen von Berufskrankheiten sowohl in der Verwaltungspraxis als auch in der Begutachtung. Ist durch erfolgreiche Präventionsmaßnahmen/ Gefahrbeseitigung eine Fortsetzung der Tätigkeit möglich, hat der Gutachter dennoch die Höhe der MdE einzuschätzen. Aus berufsdermatologischer Sicht bleibt zu hoffen, daß sich keine negativen Auswirkungen auf Präventionsanstrengungen der Unfallversicherungsträger im Vorfeld der BK 5101 ergeben.Correspondence to:
Prof. Dr. med. S.M. John
Fachgebiet: Dermatologie, Umweltmedizin, Gesundheitstheorie
Fachbereich Humanwissenschaften
Universität Osnabrück
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Leitlinie
Leitlinie Hautarztverfahrender Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD)
S.M. John, C. Skudlik, W. Römer, O. Blome, St. Brandenburg, T.L. Diepgen, A. Harwerth, A. Köllner, U. Pohrt, E. Rogosky , I. Schindera, A. Stary und M. Worm
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Jahrgang 54 p. 101 - 103
Abstract
S.M. John1, C. Skudlik1, W. Römer2, O. Blome3, St. Brandenburg4, T.L. Diepgen5, A. Harwerth6, A. Köllner7, U. Pohrt4, E. Rogosky3 , I. Schindera8, A. Stary9 und M. Worm10
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 2Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft (NMBG), Hannover, 3Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, St. Augustin, 4Berufsgenossenschaft für Gesundheit
Correspondence to:
Prof. Dr. med. S.M. John
Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin,
Gesundheitstheorie
Fachbereich Humanwissenschaften
Universität Osnabrück
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Übersicht
Aktuelle Erkenntnisse zur Entwicklung obstruktiver Atemwegserkrankungen im Friseurgewerbe (BK Nrn.: 4301/4302)
Current findings about the development of obstructive airway diseases in hairdressers (BK numbers: 4301/4302)
H. Allmers, L. Nickau, C. Skudlik und S.M. John
Price
42.00 $
Jahrgang 28 p. 172 - 176
Abstract
Allergologie, Jahrgang 28, Nr. 5/2005, S. 172–176
Aktuelle Erkenntnisse zur Entwicklung obstruktiver Atemwegserkrankungen im Friseurgewerbe (BK Nrn.: 4301/4302)
H. Allmers1,2, L. Nickau3, C. Skudlik1 und S.M. John1
1Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Fachbereich Humanwissenschaften, Universität Osnabrück, 2Betriebsärztlicher Dienst, Universität Osnabrück, 3Präventionsdienst, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtsp
In Deutschland werden durchschnittlich im Jahr mehr als 300 Verdachtsanzeigen auf das Vorliegen einer BK der Nummern 4301/4302 (obstruktive Atemwegserkrankungen) bei Beschäftigten im Friseurhandwerk gestellt. In den Jahren 2001 – 2003 wurden zwischen 68 und 85 Fälle als berufsbedingt anerkannt. Unsere seit 2001 durchgeführten Untersuchungen an Beschäftigten des Friseurhandwerks zeigen zwei Altersgipfel für Betroffene, bei denen der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit gemäß den Nummern 4301/4302 ausgesprochen wurde. Der erste Gipfel liegt im Altersbereich zwischen 18 und 22 Jahren; diese Versicherten haben häufig multiple Sensibilisierungen gegen saisonale und/oder perenniale Umweltallergene. Der zweite Altersgipfel liegt im Bereich zwischen 40 und 50 Jahren; diese Versicherten leiden nicht selten an einer chronischen Bronchitis aufgrund einer langjährigen inhalativen Exposition gegenüber Tabakrauch. Unsere Untersuchungen zeigen, daß es sich bei den meisten Verdachtsfällen nicht um durch Friseurstoffe ausgelöste Krankheiten handelt, sondern um schicksalhafte Erkrankungen, die aufgrund der komplexen inhalativen Expositionen im Friseursalon symptomatisch werden und z.T. sogar richtungsweisend verschlimmert werden.Correspondence to:
PD Dr. med. H. Allmers, M.P.H.
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115
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Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung einer Duftstoffallergie (Allergene des Duftstoff-Mix, Allergene des Duftstoff-Mix II, Lyral®) im Rahmen der MdE-Bewertung
C. Skudlik, S.M. John, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, E. Wagner, E. Weisshaar und T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Be
Jahrgang 56 p. 25 - 30
Abstract
C. Skudlik1, S.M. John2, D. Becker2, H. Dickel3, J. Geier4, H. Lessmann5, V. Mahler6, E. Rogosky7, E. Wagner8, E. Weisshaar9 und T.L. Diepgen9 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Be
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen; 5IVDK-Zentrale, Hautklinik G
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Duftstoffen im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig sind. Duftstoffe sind im Hinblick auf ihre Allergenpotenz sehr heterogen: Besonders potente Allergene sind Baummoos absolue, Eichenmoos absolue, Farnesol, Hydroxycitronellal, Isoeugenol, Lyral und Zimtaldehyd, als weniger bedeutsame Allergene wurden Alpha-Amylzimtalkohol, Benzylcynnamat, Citral, Citronellol, Cumarin, Eugenol, Geraniol, Lilial und Zimtalkohol eingeordnet, als seltene Sensibilisatoren schließlich wurden Alpha-Amylzimtaldehyd, Alpha-Hexylzimtaldehyd, Anisylalkohol, Benzylalkohol, Benzylbenzoat, Benzylsalicylat, Linalool, Limonen, Methylheptincarbonat und Methylionon bewertet. Obwohl Duftstoffe insgesamt ubiquitäre Verbreitung finden, sind berufsbedingte allergische Kontaktekzeme durch Duftstoffe selten und haben in keiner Berufsgruppe eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf etwaige allergische Kontaktekzeme. Grundlage der Einschätzung der MdE bei berufsbedingter Typ-IV-Sensibilisierung gegenüber Duftstoffen kann nicht eine positive Reaktion gegenüber den Duftstoff-Mixen allein sein. Bei positiver Reaktion gegenüber den Duftstoff-Mixen ist obligat im Rahmen der MdE-Bewertung eine Aufschlüsselung in die Einzelkomponenten erforderlich. Die Verbreitung einer Allergie gegenüber Duftstoffen (Allergene des Duftstoff-Mix, Allergene des Duftstoff-Mix II, Lyral®) wird je nach Intensität der Sensibilisierung als gering- bis mittelgradig eingestuft. Die Sensibilisierung gegenüber einem einzelnen Duftstoff als auch gegenüber mehreren Duftstoffen begründet in der Regel die Einschätzung “geringgradig”, bei klinisch hochgradiger Sensibilisierung gegenüber einem einzelnen oder mehreren Duftstoffen kann auch die Beurteilung “mittelgradige” Auswirkung der Allergie resultieren.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
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Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Bufexamac im Rahmen der MdE-Bewertung
E. Weisshaar, T.L. Diepgen, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik und E. Wagner für die AG BALL
Jahrgang 56 p. 31 - 33
Abstract
E. Weisshaar, T.L. Diepgen, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik und E. Wagner für die AG BALL
1Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 5Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Ges
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Bufexamac im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Bufexamac ist als Berufssubstanz kaum verbreitet. Sensibilisierungen werden häufig beobachtet, sind aber in der Regel nicht beruflich erworben. Die berufliche Verursachung ist theoretisch bei Beschäftigten im medizinischen Bereich möglich. Es ist davon auszugehen, dass der berufliche Hautkontakt mit Bufexamac gemieden werden kann, sei es durch Austausch der Substanz, durch organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz oder durch das Tragen geeigneter Handschuhe. Die Verbreitung einer Allergie gegenüber Bufexamac wird als geringgradig eingestuft.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
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Serie – Allergie & BK 5101
Formaldehydabspalter
J. Geier, H. Lessmann, D. Becker, H. Dickel, S.M. John, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar und T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Be
Jahrgang 56 p. 34 - 36
Abstract
J. Geier1, H. Lessmann1, D. Becker3, H. Dickel4, S.M. John1, V. Mahler5, E. Rogosky6, C. Skudlik2, E. Wagner7, E. Weisshaar8 und T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Be
1Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 2Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 3Universitäts-Hautklinik Mainz, 4Universitäts-Hautklinik Bochum, 5Universitäts-Hautklinik E
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Formaldehydabspaltern im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Formaldehydabspalter werden sowohl in Kosmetika, Körperpflegeprodukten und Hautreinigungsmitteln als auch im industriellen Bereich, z.B. in Farben, Lacken und Polituren, Reinigungsmitteln und vor allem auch in Kühlschmierstoffen in der Metallverarbeitung eingesetzt. Kontaktallergische Reaktionen auf Formaldehydabspalter können sich sowohl gegen die Ausgangssubstanz als auch gegen den freigesetzten Formaldehyd richten Der Kontakt mit Formaldehydabspaltern ist in den meisten beruflichen Bereichen nicht unvermeidlich. In der Mehrzahl der Fälle dürfte es möglich sein, ein mit einem Formaldehydabspalter konserviertes Produkt gegen ein gleichwertiges ohne Formaldehydabspalter auszutauschen. Die Auswirkung einer Allergie gegen einen oder mehrere Formaldehydabspalter ohne gleichzeitige Formaldehyd-Allergie ist in der Regel als geringgradig anzusehen, sofern sichergestellt ist, dass keine Formaldehyd-Allergie besteht.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
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Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung der Auswirkungen von Allergien gegenüber Wollwachsalkoholen und Cetylstearylalkohol im Rahmen der MdE-Bewertung
C. Skudlik, S.M. John, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
Jahrgang 56 p. 66 - 69
Abstract
C. Skudlik1, S.M. John1, D. Becker2, H. Dickel3, J. Geier4, H. Lessmann4, V. Mahler5, E. Rogosky6, E. Wagner7, E. Weisshaar8, T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 5Universitäts-Hautklinik Er
Wollwachsalkohole und Cetylstearylalkohol kommen als Berufssubstanzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur in sehr geringem Umfang vor. Gleichwohl sind berufliche Expositionsmöglichkeiten beschrieben, ferner ist ein mittelbar berufsbedingter Erwerb dieser Sensibilisierungen durch die Anwendung von Hautschutzmitteln oder im Rahmen der Therapie berufsbedingter Hauterkrankungen denkbar. Im Rahmen der gutachterlichen Bewertung berufsbedingter Typ-IV-Sensibilisierungen gegenüber diesen beiden Allergenen sind die Auswirkungen als geringgradig zu beurteilen.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
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Serie – Allergie & BK 5101
Zur Bewertung der Auswirkungen berufsbedingter Allergien beim Vorliegen mehrerer in ihrer Auswirkung als “geringgradig” eingestufter Allergene
J. Geier, H. Lessmann, D. Becker, H. Dickel, S.M. John, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
Jahrgang 56 p. 120 - 121
Abstract
J. Geier1, H. Lessmann1, D. Becker2, H. Dickel3, S.M. John4, V. Mahler5, E. Rogosky6, C. Skudlik4, E. Wagner7, E. Weisshaar8, T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
1Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 5Universitäts-Hautklinik Erlangen, 6Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Sankt Augustin, 7Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin und 8Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg
Die nachfolgenden Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkungen berufsbedingter Allergien bei Vorliegen mehrerer als “geringgradig” eingestufter Allergene für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK-Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung.Correspondence to:
PD Dr. med. Johannes Geier; IVDK, Universitäts-Hautklinik, von-Siebold-Straße 3, D–37075 Göttingen
Email: [email protected]
Serie – Allergie & BK 5101
Auswirkungen berufsbedingter Mehrfachsensibilisierungen gegen Nickel, Chromat und/oder Kobalt bei der BK 5101
J. Geier, H. Lessmann, C. Skudlik, S.M. John, D. Becker, H. Dickel, V. Mahler, E. Rogosky, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
Jahrgang 56 p. 122 - 123
Abstract
J. Geier1, H. Lessmann1, C. Skudlik2, S.M. John2, D. Becker3, H. Dickel4, V. Mahler5, E. Rogosky6, E. Wagner7, E. Weisshaar8, T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
1Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 2Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 3Universitäts-Hautklinik Mainz, 4Universitäts-Hautklinik Bochum, 5Universitäts-Hautklinik Erlangen, 6Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Sankt Augustin, 7Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin und 8Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg
Die nachfolgenden Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer kombinierten Allergie gegenüber Nickel, Kobalt und/oder Chromat für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK-Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung.Correspondence to:
PD Dr. med. Johannes Geier; IVDK, Universitäts-Hautklinik, von-Siebold-Straße 3, D–37075 Göttingen
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Bamberger Merkblatt
Begutachtungsempfehlungen für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen – Teil I: Hauterkrankungen
T.L. Diepgen, C. Bernhard-Klimt, O. Blome, S. Brandenburg, D. Dienstbach, H. Drexler, P. Elsner, M. Fartasch, K.H. Frank, S.M. John, P. Kleesz, A. Köllner, H. Otten, W. Pappai, W. Römer, E. Rogosky, J. Sacher, C. Skudlik
Jahrgang 56 p. 132 - 150
Abstract
T.L. Diepgen1, C. Bernhard-Klimt2, O. Blome3, S. Brandenburg4, D. Dienstbach5, H. Drexler6, P. Elsner7, M. Fartasch8, K.H. Frank9, S.M. John10, P. Kleesz11, A. Köllner12, H. Otten3, W. Pappai13, W. Römer14, E. Rogosky3, J. Sacher15, C. Skudlik10
1Abt. Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie, Univ.-Klinikum, Heidelberg, 2Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Saarbrücken, 3DGUV, Sankt Augustin, 4BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg, 5BG der chemischen Industrie, Frankfurt a.M., 6Univ. Erlangen-Nürnberg, Erlangen, 7Klinikum der Friedrich-Schiller-Univ. Jena, 8BGFA, Bochum, 9BG der Bauwirtschaft, 10Univ. Osnabrück, 11BG Nahrungsmittel und Gaststätten, Mannheim, 12Duisburg, 13Maschinenbau- und Metall-BG, Köln, 14BG Metall Nord Süd, Hannover, 15BG der chemischen Industrie, Köln
Die nachfolgenden Begutachtungsempfehlungen richten sich in erster Linie an den berufsdermatologischen Gutachter, der bei einer fraglich berufsbedingten Hautkrankheit eine Aussage über den ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und die durch die Folgen der Hautkrankheit bedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) trifft. Das vollständig überarbeitete „Bamberger Merkblatt“ befasst sich in dem Teil 1 mit der in der Anlage (Berufskrankheiten-Liste) zur Berufskrankheiten-Verordnung genannten Berufskrankheit Nr. 5101 „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können“ und in dem Teil 2 mit bösartigen Hauttumore, wie Plattenepithelkarzinome, inklusive des Bowenkarzinoms und deren Vorstufen sowie Basaliome (auch Basallzellkarzinom genannt). Es ist Aufgabe des Unfallversicherungsträgers im Sinne der §§ 20 ff SGB X die entscheidungserheblichen Daten (insbesondere zur Exposition und Erkrankung) zu ermitteln. Die erforderlichen Untersuchungsmethoden sind Gutachtenstandards und in Verbindung mit den MdE-Vorschlägen wird die erforderliche Schlüssigkeitsprüfung der Gutachten für die Unfallversicherungsträger (UV-Träger) und die Sozialgerichtsbarkeit erheblich leichter; hiermit wird aber auch mehr Transparenz für die betroffenen Versicherten erreicht. Die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes geforderten formalen Voraussetzungen an ein antizipiertes Sachverständigengutachten sind für Begutachtungsempfehlungen bei Berufskrankheiten vollständig erfüllt worden. Das Bamberger Merkblatt wurde in einer öffentlichen Konsensuskonferenz am 12. Juni 2008 in Potsdam verabschiedet. Die Abschlussdiskussion wird in einem eigenen Berichtsband der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung wiedergegeben. Die Arbeitsgruppe „Bamberger Merkblatt“ wurde von Prof. Dr. T.L. Diepgen geleitet. Die Leitung von Seiten der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfolgte zunächst von Otto Blome und später von Dr. Heinz Otten und Fred-D. Zagrodnik, die Protokollführung zu Beginn von Frau Elke Rogosky und zuletzt von Fred-D. Zagrodnik. Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft war durch die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie durch folgende Personen vertreten: Prof. Dr. T.L. Diepgen, Prof. Dr. P. Elsner, Frau Prof. Dr. M. Fartasch, Prof. Dr. S.M. John, Dr. A. Köllner, PD Dr. C. Skudlik. Der Berufsverband deutscher Dermatologen (BVDD) wurde zunächst von Dr. I. Schindera, dann von Dr. A. Köllner und Dr. A. Stary, die Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) durch Prof. Dr. H. Drexler und zeitweise auch durch Prof. Dr. St. Letzel (Teil 2), der Verband der Gewerbeärzte durch Frau Dr. C. Bernhard-Klimt vertreten. Für die am häufigsten mit berufsbedingten Hautkrankheiten befassten BGen nahmen folgende Personen teil: Professor Dr. jur. Stephan Brandenburg, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; Dieter Dienstbach, Berufsgenossenschaft der chem. Industrie; Dr. med. K. H. Frank, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft; Dr. rer. nat. Peter Kleesz, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten; Ass. Wilfried Pappai, Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft; Dr. jur. Wolfgang Römer, Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd; Ass. Joachim Sacher, Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen; Abteilung Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Unweltdermatologie, Universitätsklinikum Heidelberg, Thibautstraße 3, D–69115 Heidelberg
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Serie – Allergie & BK 5101
Auswirkung einer berufsbedingten Sensibilisierung gegen Perubalsam bei der BK 5101
J. Geier, H. Lessmann, D. Becker, H. Dickel, S.M. John, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
Jahrgang 56 p. 158 - 159
Abstract
J. Geier1, H. Lessmann1, D. Becker2, H. Dickel3, S.M. John4, V. Mahler5, E. Rogosky6, C. Skudlik4, E. Wagner7, E. Weisshaar8, T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
1Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen; 2Universitäts-Hautklinik Mainz; 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 5Universitäts-Hautklinik Erlangen; 6Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Sankt Augustin; 7Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin; 8Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg
Die nachfolgende Empfehlung dient zur Beurteilung der Auswirkung einer beruflich erworbenen Kontaktallergie gegen Perubalsam für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei einer berufsbedingten Hauterkrankung nach BK-Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung.Correspondence to:
PD Dr. med. Johannes Geier; IVDK, Universitäts-Hautklinik, von-Siebold-Straße 3, D–37075 Göttingen
Email: [email protected]
Serie – Allergie & BK 5101
Auswirkung einer berufsbedingten Sensibilisierung gegen Parabene bei der BK 5101
J. Geier, H. Lessmann, D. Becker, H. Dickel, S.M. John, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
Jahrgang 56 p. 160 - 161
Abstract
J. Geier1, H. Lessmann1, D. Becker2, H. Dickel3, S.M. John4, V. Mahler5, E. Rogosky6, C. Skudlik4, E. Wagner7, E. Weisshaar8, T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
1Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen; 2Universitäts-Hautklinik Mainz; 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 5Universitäts-Hautklinik Erlangen; 6Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Sankt Augustin; 7Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin; 8Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg
Die nachfolgenden Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer beruflich erworbenen Kontaktallergie gegenüber Parabenen im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Correspondence to:
PD Dr. med. Johannes Geier; IVDK, Universitäts-Hautklinik, von-Siebold-Straße 3, D–37075 Göttingen
Email: [email protected]
Originalarbeit
Unfallversicherungsrechtliche (Nach-) Begutachtung bei atopischer Dermatitis – ein Diskussionsbeitrag
C. Skudlik, K. Breuer, H. Allmers und S.M. John
Jahrgang 57 p. 18 - 28
Abstract
C. Skudlik1,2, K. Breuer2, H. Allmers1 und S.M. John1,2
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin, Gesundheitstheorie der Universität Osnabrück, 2Institut für interdisziplinäre dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück und Dermatologisches Zentrum, Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg
Für den berufsdermatologischen Gutachter stellt die Begutachtung von Personen mit atopischer Dermatitis bzw. atopischem Handekzem häufig eine besondere Herausforderung dar. Neben der diagnostischen Einordnung des Erkrankungsbildes und der Abgrenzung zu anderen Ekzemformen ist nicht selten der Aspekt der Kausalitätsbeurteilung diffizil, da sowohl die Bedeutung endogener als auch exogener Einflussfaktoren medizinisch zu prüfen ist und hieraus versicherungsrechtliche Schlussfolgerungen gezogen werden müssen. Insbesondere immer dann, wenn ein ursprünglich beruflich verursachtes atopisches Ekzem auch längere Zeit nach Aufgabe der schädigenden Tätigkeit fortbesteht, kann die Beurteilung, ob die bestehenden Hautveränderungen noch Folgen der Berufserkrankung oder aber primär Ausdruck eines eigendynamischen Erkrankungsgeschehens sind, schwierig sein. Zur Beurteilung eines möglichen Zusammenhanges eines weiterhin bestehenden atopischen Ekzems nach erfolgter Aufgabe der schädigenden Tätigkeit liegt bislang ein allgemein gültiger Algorithmus nicht vor, daher sind die verschiedenen zur Diskussion stehenden konkurrierenden (endogenen wie exogenen) Verursachungs-Faktoren für jeden Einzelfall kritisch gegeneinander abzuwägen.Correspondence to:
Priv.-Doz. Dr. C. Skudlik; Institut für interdisziplinäre dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück und Dermatologisches Zentrum, Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg, Universität Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück
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Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung der Auswirkung einer Allergie auf Bronopol
V. Mahler, D. Becker, H. Dickel, J. Geier , S.M. John, H. Lessmann, E. Rogosky, C. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beru
Jahrgang 57 p. 36 - 37
Abstract
V. Mahler1, D. Becker2, H. Dickel3, J. Geier4 , S.M. John5, H. Lessmann6, E. Rogosky7, C. Skudlik5, E. Wagner8, E. Weisshaar9, T.L. Diepgen9 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beru
1Universitäts-Hautklinik Erlangen; 2Universitäts-Hautklinik Mainz; 3Universitäts-Hautklinik Bochum; 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen; 5Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück; 6IVDK-Zentrale, Hautklinik Göttingen; 7Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Sankt Augustin; 8Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin; 9Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Bronopol im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist.Correspondence to:
PD Dr. med. Vera Mahler; Hautklinik, Universitätsklinikum Erlangen, Hartmannstr. 14, 91054 Erlangen
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Leitlinie
Management von Handekzemen. ICD-10-Ziffer: L20., L23., L24., L25., L30.
T.L. Diepgen, P. Elsner, M. Fartasch, S.M. John, A. Köllner, S. Schliemann, C. Skudlik und M. Worm
Jahrgang 57 p. 46 - 64
Abstract
T.L. Diepgen1, P. Elsner2, M. Fartasch3, S.M. John5, A. Köllner4, S. Schliemann2, C. Skudlik5 und M. Worm6
1Abteilung Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie, Ruprecht-Karls-Universität, Heidelberg, 2Klinik für Dermatologie und Allergologie, Friedrich-Schiller-Universität, Jena, 3Abteilung klinische und experimentelle Berufsdermatologie, BGFA-Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Ruhr-Universität, Bochum, 4Dermatologe, Duisburg, 5Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin, Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 6Klinik für Dermatologie, Charité Universität Berlin
Handekzeme (HE) zählen zu den häufigsten Hauterkrankungen, wobei sie jedoch keine homogene Krankheitsentität darstellen. Der Schweregrad kann von sehr leichten Ausprägungen bis zu schweren chronischen Fällen reichen, die eine lang dauernde Krankschreibung erforderlich machen können und teilweise therapierefraktär sind. Chronische Handekzeme sind mit hohen gesundheitsökonomischen Kosten und mit einem erheblichen Verlust an Lebensqualität verbunden. Obwohl es zahlreiche Therapieoptionen gibt, ist die Therapie des chronischen Handekzems oft schwierig und unbefriedigend. Die vorliegende Leitlinie gibt Anhaltspunkte für ein möglichst evidenzbasiertes Vorgehen bei Handekzemen und umfasst die Klassifikation, Diagnostik, Prävention, Therapie und Rehabilitation von Handekzemen.Correspondence to:
Univ.-Prof. Dr. med. T.L. Diepgen
Klinische Sozialmedizin mit Schwerpunkt Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
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Allergie & BK 5101
Bewertung der MdE bei einer Propolisallergie als Folge einer BK 5101
E. Wagner, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
Jahrgang 57 p. 77 - 80
Abstract
E. Wagner1, D. Becker2, H. Dickel3, J. Geier4, S.M. John5, H. Lessmann6, V. Mahler7, E. Rogosky8, C. Skudlik5, E. Weisshaar9, T.L. Diepgen9 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
1Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 5Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 6IVDK-Zentrale, Hautklinik Göttingen, 7Universitäts-Hautklinik Erlangen, 8Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Sankt Augustin, 9Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg
Die nachfolgenden evidenzbasierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Propolis im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Propolis ist ein Kittharz, das von Honigbienen aus den klebrigen Exsudaten der aufgesuchten Baumknospen, körpereigenen Drüsensekreten und Bienenwachs zur Abdichtung des Bienenstock hergestellt wird. Durch seine antimikrobiellen, antiphlogistischen und anästhesierenden Eigenschaften findet Propolis Verwendung in Volksmedizin, Naturheilkunde, Hautpflege- und Bienenwachsprodukten. Bei einer Sensibilisierung gegenüber Propolis können Tätigkeiten als Imker und in der Propolisverarbeitung verschlossen sein. Im medizinischen Bereich (Naturheilkunde, Kosmetik, Zahntechnik, Physiotherapie) sind Sensibilisierungen möglich, die Substanz gilt dort jedoch als vermeidbar. Die Verbreitung einer Allergie gegenüber Propolis wird daher als geringgradig eingestuft.Correspondence to:
Dr. med. Edeltraud Wagner
Beethovenstraße 1
D–12683 Berlin
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Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Formaldehyd im Rahmen der MdE-Bewertung
H. Dickel, B. Künzlberger, D. Becker, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, F. Zagrodnik, C. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgem
Jahrgang 57 p. 81 - 85
Abstract
H. Dickel1, B. Künzlberger1, D. Becker2, J. Geier3, S.M. John4, H. Lessmann5, V. Mahler6, F. Zagrodnik7, C. Skudlik4, E. Wagner8, E. Weisshaar9, T.L. Diepgen9 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgem
1Universitäts-Hautklinik Bochum, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Informationsverbund Dermatologischer Kliniken, Universität Göttingen, 4Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 5IVDK-Zentrale, Hautklinik Göttingen, 6Universitäts-Hautklinik Erlangen, 7Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Berlin, 8Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Berlin, und 9Abteilung Klinische Sozialmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg
Die nachfolgenden evidenzbasierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Formaldehyd im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK-Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Formaldehyd weist eine Verbreitung als Desinfektionsmittel im Nahrungsmittelbereich sowie als Desinfektions- und Konservierungsmittel im medizinischen und technischen Bereich auf. Bei Sensibilisierung können daher Berufe im Gesundheitsdienst, in der Nahrungsmittelindustrie und in der Metallbearbeitung verschlossen sein. Zu beachten sind dabei Kopplungsallergien gegenüber Formaldehydabspaltern und Formaldehydharzen, zum Beispiel in Kühlschmiermitteln und in der Textilverarbeitung. Die Auswirkung einer Allergie gegenüber Formaldehyd wird je nach Einzelfall als “mittelgradig” bis “schwergradig” eingeschätzt.Correspondence to:
Dr. H. Dickel
Klinik für Dermatologie und Allergologie
Ruhr-Universität Bochum
St. Josef-Hospital
Gudrunstr. 56
44791 Bochum
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Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Methyldibromoglutaronitril und Phenoxyethanol (MDBGN und PE) im Rahmen der MdE-Bewertung
H. Dickel, B. Künzlberger, D. Becker, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, F. Zagrodnik, C. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar und T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeits
Jahrgang 57 p. 107 - 112
Abstract
H. Dickel1, B. Künzlberger1, D. Becker2, J. Geier3, S.M. John4, H. Lessmann5, V. Mahler6, F. Zagrodnik7, C. Skudlik4, E. Wagner8, E. Weisshaar9 und T.L. Diepgen9 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeits
1Universitäts-Hautklinik Bochum, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Informationsverbund Dermatologischer Kliniken, Universität Göttingen, 4Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 5IVDK-Zentrale, Hautklinik Göttingen, 6Universitäts-Hautklinik Erlangen, 7Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Berlin, 8Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Berlin, und 9Abteilung Klinische Sozialmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg
Die nachfolgenden evidenzbasierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Methyldibromoglutaronitril und Phenoxyethanol im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK-Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Die beiden Substanzen sind als flüssiges Konservierungsmittelgemisch unter dem Handelsnamen Euxyl® K 400 bekannt und fanden lange Zeit Verwendung in kosmetischen und körperpflegenden Produkten des Leave-on- und des Rinse-off-Typs. Seit April 2008 ist der Einsatz von MDBGN innerhalb der EU nicht mehr zugelassen; seither wird Euxyl® K 400 innerhalb der EU nicht mehr vertrieben. PE findet aufgrund seltener Sensibilisierung weiterhin Einsatz als Konservierungsmittel in Kosmetika sowie als Lösemittelbestandteil im technischen Bereich. Berufliche Sensibilisierungen werden im medizinischen Bereich (z.B. Kosmetiker, Fußpfleger, Altenpfleger, Masseure, Physiotherapeuten) und im technischen Bereich (Maschinisten, Mechaniker, Schlosser) beobachtet. Aufgrund der Vermeidbarkeit der Substanzen und der abnehmenden Bedeutung als Allergene ist die Auswirkung von Allergien gegenüber Methyldibromoglutaronitril und Phenoxyethanol als “geringgradig” einzuschätzen.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
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Kasuistik
Berufsbedingte Psoriasis palmaris: Köbner-Phänomen, induziert durch allergisches Kontaktekzem bei Kontakt zu Kühlschmiermitteln
Occupational psoriasis of the hands: Koebner reaction due to allergic contact dermatitis against cutting fluids
M.A. Ebisch, C. Skudlik und S.M. John
Jahrgang 57 p. 158 - 162
Abstract
Dermatologie in Beruf und Umwelt, Jahrgang 57, Nr. 4/2009, S. 158–162
Berufsbedingte Psoriasis palmaris: Köbner-Phänomen, induziert durch allergisches Kontaktekzem bei Kontakt zu Kühlschmiermitteln
M.A. Ebisch, C. Skudlik und S.M. John
Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie der Universität Osnabrück
Das Köbner-Phänomen ist eine häufig zu beobachtende verzögerte Hautreaktion einiger Hautkrankheiten, typischerweise durch lokale Traumen ausgelöst. Insbesondere die Psoriasis neigt zu derartigen Reaktionen, in der Regel in mechanisch belasteten Hautpartien. Selten können auch entzündliche kontaktallergische Prozesse eine solche Reaktion hervorrufen. Wir präsentieren den Fall eines 44-jährigen CNC (Computerized Numerical Control)-Drehers, welcher erstmals psoriatische Hautveränderungen nach einem im Vorfeld beruflich erworbenem allergischen Kontaktekzem gegenüber Kühlschmiermittelinhaltsstoffen/Tallöl-Derivaten im Handbereich entwickelte. Nach Meidung der Kontaktallergene verblieben zunächst weiterhin psoriatische Läsionen im Handbereich, nachfolgend getriggert durch zusätzlich erhebliche mechanische Belastungen am Arbeitsplatz. Trotz Intensivierung aller Maßnahmen der sekundären und tertiären Individualprävention gemäß des Stufenverfahrens Haut und gleichzeitiger Behandlungsintensivierung mit psoriasisspezifischen Therapeutika konnte nur kurzfristig eine Hautbefundbesserung erzielt werden. Nach Ausschöpfung aller präventiven Maßnahmen resultierte letztlich der objektive Unterlassungszwang.Correspondence to:
Dr. med. M.A. Ebisch
Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115 (D1)
49069 Osnabrück
Email: [email protected]