Editor's Note
Tuberkulose als Berufskrankheit
A. Nienhaus, B. Hauer, R. Diel und A. Seidler
Price
42.00 $
Jahrgang 30 p. 333 - 345
Abstract
A. Nienhaus, B. Hauer, R. Diel und A. Seidler
Abteilung Grundlagen der Prävention und Rehabilitation (GPR), Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg
Die Ergebnisse neuer molekularepidemiologischer Studien zur Übertragung der Tuberkulose (Tbc) lassen vermuten, daß das Infektionsrisiko für Beschäftigte im deutschen Gesundheitswesen höher ist als bisher vermutet. Die Literatur zum Tbc-Infektionsrisiko für Beschäftigte im Gesundheitswesen wurde analysiert. Berücksichtigt wurden alle Studien zum Infektionsrisiko in Deutschland sowie internationale Studien aus Ländern mit niedriger Tbc-Inzidenz. Besondere Berücksichtigung finden molekularepidemiologische Studien zum Fingerprinting. Die vorhandenen Studien legen nahe, daß der Anteil frischer Infektionen an allen Tbc-Erkrankungen bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst deutlich höher ist (30 – 40%) als bisher vermutet (10%). Neben den typischen Einrichtungen, in denen Tbc-Patienten behandelt oder Sputumproben untersucht werden, sind erhöhte Infektionsrisiken auch für den Rettungsdienst, die Notaufnahme und die Betreuung von Risikogruppen (Obdachlose, Drogensüchtige, Immigranten aus Gebieten mit hoher Tbc-Prävalenz) zu vermuten. Im Berufskrankheitenverfahren gelten diese Beschäftigtengruppen zukünftig als infektionsgefährdet, auf den Nachweis einer Infektionsquelle (Indexperson) kann deshalb verzichtet werden.Correspondence to:
Dr. med. A. Nienhaus
Abteilung Grundlagen der Prävention
und Rehabilitation Berufsgenossenschaft
für Gesundheit und Wohlfahrtspflege
Hammer Steindamm 44
D-22089 Hamburg
Email: [email protected]
Übersicht
Tuberkulosevorsorge bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst
A. Nienhaus, M. Harling, A. Schablon und R. Diel
Jahrgang 35 p. 236 - 244
Abstract
A. Nienhaus1, M. Harling1, A. Schablon1 und R. Diel2
1Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege,Hamburg, 2Zusatzstudiengang Public Health, Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf
Die Wahrnehmung des beruflichen Tuberkulose-Infektionsrisikos für Beschäftigte im Gesundheitswesen hat sich in den vergangenen Jahren tiefgreifend verändert. Insbesondere molekularepidemiologische Studien mittels Fingerprinting sowie Evaluationsstudien zum Interferon-gamma-release assay (IGRA) haben unser Verständnis von der Epidemiologie der Tuberkulose im Gesundheitswesen in Ländern mit niedriger Tuberkulose-Inzidenz verbessert. In der Hamburger Fingerprintstudie waren 80% der Tuberkulose-Erkrankungen bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst durch eine Übertragung am Arbeitsplatz verursacht. In einer vergleichbaren niederländischen Studie waren es 43%. Neben den typischen Einrichtungen, in denen Tuberkulose-Patienten behandelt oder Sputumproben untersucht werden, bestehen erhöhte Infektionsrisiken auch für den Rettungsdienst, die Notaufnahme und die Betreuung von Risikogruppen (Obdachlose, Drogensüchtige, Immigranten aus Gebieten mit hoher Tuberkulose-Inzidenz) sowie bei Beschäftigung in der Altenpflege. Im Berufskrankheitenverfahren gelten diese Beschäftigtengruppen als infektionsgefährdet, auf den Nachweis einer Infektionsquelle (Indexperson) kann deshalb verzichtet werden. Auch wenn der Anteil beruflich verursachter Tuberkulose-Erkrankungen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen höher ist als zuvor angenommen, zeigen die IGRA-Studien eine mit rund 10% geringe Prävalenz der latenten Tuberkulose-Infektion (LTBI) bei Beschäftigten im Gesundheitsdienst. Mit zunehmendem Alter der Beschäftigten ist die LTBI-Prävalenz allerdings deutlich höher (56,5% bei über 60-Jährigen). Mit dem IGRA steht eine neue, valide Methode zur Diagnose einer LTBI zur Verfügung. Da die Häufigkeit der LTBI im Gesundheitswesen gering ist, sollte eine frische Infektion bei Beschäftigten im Gesundheitswesen behandelt werden, um die Progredienz zu einer aktiven Tuberkulose zu verhindern. Die Vorsorgeuntersuchungen sollten so gestaltet sein, dass sie die Entdeckung frischer Infektionen gewährleisten. Zu diesem Zweck sollten vor allem enge Kontaktpersonen untersucht werden. Die Bestimmung eines Ausgangswertes vor Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit ist sinnvoll.Correspondence to:
PD Dr. med. A. Nienhaus
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Fachbereich Gesundheitsschutz
Pappelallee 35/37
D-22089 Hamburg
Email: [email protected]
Tuberkulose
Tuberkulose als Berufskrankheit und Infektionsprävention bei Beschäftigten im Gesundheitswesent
Tuberculosis as occupational disease and infection protection for health care workers
A. Nienhaus, R. Diel, R. Ziegler, H.-M. Just und A. Schablon
Price
42.00 $
Jahrgang 42 p. 123 - 131
Abstract
Atemwegs- und Lungenkrankheiten, Jahrgang 42, Nr. 3/2016, S. 123-131
Tuberkulose als Berufskrankheit und Infektionsprävention bei Beschäftigten im Gesundheitswesent
A. Nienhaus1#2, R. Diel3#4, R. Ziegler5, H.-M. Just5 und A. Schablon1
1Kompetenzzentrum für Epidemiologie und Versorgungsforschung bei Pflegeberufen (CVcare), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Hamburg, 2Abteilung Grundlagen der Prävention und Rehabilitation (GPR), Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg, 3Institut für Epidemiologie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, Kiel, 4Universitäres Lungenzentrum Nord (ULZN), Deutsches Zentrum für Lungenforschung (DZL), Lungenklinik Großhansdorf, 5Institut für Klinikhygiene, Medizinische Mikrobiologie und Klinische Infektiologie, Universitätsinstitut der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität, Klinikum Nürnberg
Im Jahr 2014 wurden bundesweit insgesamt 388 Berufskrankheiten (BK) wegen Mycobacterium tuberculosis anerkannt. Diese BKen umfassen sowohl aktive Tuberkulosen (TB) als auch latente Tuberkulose-Infektionen (LTBI). Die allermeisten dieser BKen betreffen Beschäftigte im Gesundheitswesen. In diesem Aufsatz werden die verschiedenen Aspekte der Tuberkulose als BK sowie die wichtigsten Maßnahmen zur Prävention der beruflich bedingten Übertragung der TB besprochen. Im Einzelnen werden die rechtlichen Grundlagen für die Anerkennung einer TB als BK, die Infektionsrisiken und die Prävalenz der LTBI bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, das Vorgehen nach ungeschütztem Kontakt zu infektiösen Patienten, die Indikation zur präventiven Chemotherapie und die Maßnahmen zur Prävention nosokomialer Übertragungen erörtert.Correspondence to:
Prof. Dr. med. Albert Nienhaus
Kompetenzzentrum für Epidemiologie und
Versorgungsforschung bei Pflegeberufen (CVcare)
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistraße 52
20246 Hamburg
Email: [email protected]
Übersichtsarbeit
Handlungsempfehlung: Langzeittherapie des beruflichen Handekzems mit Alitretinoin im BG-lichen Heilverfahren
Recommendation: long-term therapy of occupational hand eczema with alitretinoin within therapies of the employer’s liability insurance association
C. Symanzik, C. Altenburg, S. Awe, C. Drechsel-Schlund, A. Nienhaus und S.M. John
Jahrgang 70 (2022) p. 35 - 52
Abstract
Dermatologie in Beruf und Umwelt, Jahrgang 70, Nr. 1/2022, S. 35-52
Handlungsempfehlung: Langzeittherapie des beruflichen Handekzems mit Alitretinoin im BG-lichen Heilverfahren
C. Symanzik1#2, C. Altenburg3, S. Awe3, C. Drechsel-Schlund3, A. Nienhaus3#4 und S.M. John1#2
1Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück, 2Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 3Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), 4Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Einleitung: Alitretinoin ist das derzeitig einzige für die systemische Behandlung von Handekzemen (HE) zugelassene Medikament. In der Praxis gab es immer wieder Fragen zur Indikation und zum wissenschaftlich leitliniengerechten Einsatz der Alitretinoin-Therapie, speziell auch zur Therapiedauer über die in der Zulassung vorgesehene Zeitspanne von 6 Monaten hinaus (Off-Label-Use).
Methodik: Analyse der vorliegenden wissenschaftlichen Literatur hinsichtlich der Indikation, des leitliniengerechten Einsatzes sowie Diskussion von Fallkonstellationen und Aspekten, die es zu beachten gilt bei der (Langzeit-)Therapie (> 6 Monate) beruflicher HE mit Alitretinoin.
Ergebnisse: Die wissenschaftliche Datenlage für eine Langzeittherapie ist lückenhaft. Eine evidenzbasierte Therapie ist deshalb zurzeit nicht möglich. Es werden neun Fallkonstellationen und Aspekte für eine Off-Label-Therapie im Einzelfall diskutiert.
Diskussion: Um eine wissenschaftlich begründete und kriteriengeleitete Handlungsempfehlung bezüglich der Langzeittherapie des beruflichen HE mit Alitretinoin formulieren zu können, ist eine dezidierte Betrachtung individueller Fallkonstellationen, die eine jeweilige Beurteilung einhergehender Sachverhalte mit sich bringt, unabdingbar. Perspektivisch besteht die Notwendigkeit der Durchführung weiterer – vor allem randomisierter, kontrollierter – klinischer Studien unter besonderer Berücksichtigung potentieller Nebenwirkungen. Zur Vorbereitung so einer Studie sollten retrospektive oder prospektive Kasuistiken aufbereitet werden.
Schlussfolgerungen: Die im Rahmen der vorliegenden Arbeit aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht explorierten Fallkonstellationen können zukünftig in der Praxis unterstützend in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden werden.Correspondence to:
Dr. rer. nat. Cara Symanzik, B.Sc., M.Ed.
und
Prof. Dr. med. Swen Malte John
Institut für interdisziplinäre Dermatologische
Prävention und Rehabilitation (iDerm) &
Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und
Gesundheitstheorie an der Universität Osnabrück
Am Finkenhügel 7a
49076 Osnabrück
Email: [email protected] und [email protected]
Original
Indikation und Kostenübernahme von Biologika im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren am Beispiel von Dupilumab: Eine Diskussionsgrundlage
Recommendation: Indication and cost coverage for biologics within therapies of the employer’s liability insurance association by the example of Dupilumab: a basis for discussion
C. Symanzik, C. Altenburg, S. Awe, C. Drechsel-Schlund, A. Nienhaus, St. Brandenburg, C. Skudlik und S.M. John
Jahrgang 70 (2022) p. 61 - 72
Abstract
Dermatologie in Beruf und Umwelt, Jahrgang 70, Nr. 2/2022, S. 61-72
Indikation und Kostenübernahme von Biologika im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren am Beispiel von Dupilumab: Eine Diskussionsgrundlage
C. Symanzik1#2, C. Altenburg3, S. Awe3, C. Drechsel-Schlund3, A. Nienhaus3#4, St. Brandenburg3, C. Skudlik1#2 und S.M. John1#2
1Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück, 2Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 3Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), 4Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Einleitung: In der Qualitätssicherung im Berufskrankheiten (BK)-Verfahren 5101 geht es auch um den leitliniengerechten Einsatz neuer systemischer Therapieverfahren bei beruflichen Hauterkrankungen, die auf der Basis anlagebedingter Prädispositionen, wie der atopischen Dermatitis (AD), auftreten. In der vorliegenden Arbeit werden der wissenschaftliche Hintergrund der systemischen Therapieformen (hier: Biologika) am Beispiel von Dupilumab sowie Fallkonstellationen bezüglich der Kostenträgerschaft beleuchtet.
Methodik: Analyse der vorliegenden wissenschaftlichen Literatur hinsichtlich der Indikation bei beruflichen Hauterkrankungen, des leitliniengerechten Einsatzes von Dupilumab sowie Diskussion über häufige Fallkonstellationen einschließlich ethischer Aspekte.
Ergebnisse: Die wissenschaftliche Datenlage zur Verwendung von Dupilumab zur Therapie des chronischen Handekzems ist noch lückenhaft; die Verordnung unter dieser Indikation erfolgt Off-Label. Es werden vier Fallkonstellationen für eine Therapie des atopischen Handekzems mit Dupilumab und das Sicherheitsprofil im Vergleich zu klassischen systemischen Therapien der AD dargestellt.
Diskussion: Um eine wissenschaftlich begründete und kriteriengeleitete Handlungsempfehlung für die Verwendung von Dupilumab zur Therapie des atopischen Handekzems formulieren zu können, ist eine dezidierte Betrachtung individueller Fallkonstellationen unter Berücksichtigung versicherungsrechtlicher Sachverhalte unabdingbar. Perspektivisch besteht die Notwendigkeit der Durchführung weiterer – vor allem randomisierter, kontrollierter – klinischer Studien.
Schlussfolgerungen: Die Kostenübernahme für eine Therapie mit Biologika durch die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wird Ausnahmefällen vorbehalten sein und ist an besondere Voraussetzungen und umfassende begleitende Präventionsmaßnahmen zu knüpfen. Um im Interesse der Versicherten die Entscheidungen über die Therapieindikationen ohne zeitliche Verzögerung und qualifiziert zu gewährleisten, ist im Verfahren Haut der GUV für klinisch schwere Hautveränderungen (der Voraussetzung für systemische Therapien) die tertiäre Individualprävention vorgesehen, in der eine fundierte berufsdermatologische Kausalitätsbeurteilung und die Prüfung und Umsetzung geeigneter Therapie- und Präventionsoptionen erfolgt.Correspondence to:
Dr. rer. nat. Cara Symanzik, B.Sc., M.Ed.
und
Prof. Dr. med. Swen Malte John
Institut für interdisziplinäre Dermatologische
Prävention und Rehabilitation (iDerm) &
Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und
Gesundheitstheorie an der Universität Osnabrück
Am Finkenhügel 7a
49076 Osnabrück
Email: [email protected]; [email protected]
Allergisches Kontaktekzem
Indikation und Kostenübernahme von Biologika im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren am Beispiel von Dupilumab: Eine Diskussionsgrundlage
C. Symanzik, C. Altenburg, S. Awe, C. Drechsel-Schlund, A. Nienhaus, St. Brandenburg, C. Skudlik und S.M. John
Price
42.00 $
Jahrgang 45 (2022) p. 534 - 545
Abstract
Allergologie, Jahrgang 45, Nr. 7/2022, S. 534-545
Indikation und Kostenübernahme von Biologika im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren am Beispiel von Dupilumab: Eine Diskussionsgrundlage*
C. Symanzik1#2, C. Altenburg3, S. Awe3, C. Drechsel-Schlund3, A. Nienhaus3#4, St. Brandenburg3, C. Skudlik1#2 und S.M. John1#2
1Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück, 2Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 3Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), 4Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Einleitung: In der Qualitätssicherung im Berufskrankheiten (BK)-Verfahren 5101 geht es auch um den leitliniengerechten Einsatz neuer systemischer Therapieverfahren bei beruflichen Hauterkrankungen, die auf der Basis anlagebedingter Prädispositionen, wie der atopischen Dermatitis (AD), auftreten. In der vorliegenden Arbeit werden der wissenschaftliche Hintergrund der systemischen Therapieformen (hier: Biologika) am Beispiel von Dupilumab sowie Fallkonstellationen bezüglich der Kostenträgerschaft beleuchtet.
Methodik: Analyse der vorliegenden wissenschaftlichen Literatur hinsichtlich der Indikation bei beruflichen Hauterkrankungen, des leitliniengerechten Einsatzes von Dupilumab sowie Diskussion über häufige Fallkonstellationen einschließlich ethischer Aspekte.
Ergebnisse: Die wissenschaftliche Datenlage zur Verwendung von Dupilumab zur Therapie des chronischen Handekzems ist noch lückenhaft; die Verordnung unter dieser Indikation erfolgt Off-Label. Es werden vier Fallkonstellationen für eine Therapie des atopischen Handekzems mit Dupilumab und das Sicherheitsprofil im Vergleich zu klassischen systemischen Therapien der AD dargestellt.
Diskussion: Um eine wissenschaftlich begründete und kriteriengeleitete Handlungsempfehlung für die Verwendung von Dupilumab zur Therapie des atopischen Handekzems formulieren zu können, ist eine dezidierte Betrachtung individueller Fallkonstellationen unter Berücksichtigung versicherungsrechtlicher Sachverhalte unabdingbar. Perspektivisch besteht die Notwendigkeit der Durchführung weiterer – vor allem randomisierter, kontrollierter – klinischer Studien.
Schlussfolgerungen: Die Kostenübernahme für eine Therapie mit Biologika durch die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wird Ausnahmefällen vorbehalten sein und ist an besondere Voraussetzungen und umfassende begleitende Präventionsmaßnahmen zu knüpfen. Um im Interesse der Versicherten die Entscheidungen über die Therapieindikationen ohne zeitliche Verzögerung und qualifiziert zu gewährleisten, ist im Verfahren Haut der GUV für klinisch schwere Hautveränderungen (der Voraussetzung für systemische Therapien) die tertiäre Individualprävention vorgesehen, in der eine fundierte berufsdermatologische Kausalitätsbeurteilung und die Prüfung und Umsetzung geeigneter Therapie- und Präventionsoptionen erfolgt.
*Erstpublikation in Dermatologie in Beruf und Umwelt, mit freundlicher Genehmigung der AutorenCorrespondence to:
Dr. rer. nat. Cara Symanzik, B.Sc., M.Ed.
und
Prof. Dr. med. Swen Malte John
Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) und
Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und
Gesundheitstheorie an der Universität Osnabrück
Am Finkenhügel 7a
49076 Osnabrück
Email: [email protected]; [email protected]
Pneumologische Berufskrankheiten Teil I
COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall – Diagnostik, Management und Begutachtung aus Sicht der BGW
COVID-19 as an occupational disease and accident at work – diagnostics, management, and assessment from the BGW’s point of view
A. Nienhaus
Price
42.00 $
Jahrgang 48 (2022) p. 276 - 285
Abstract
Atemwegs- und Lungenkrankheiten, Jahrgang 48, Nr. 7/2022, S. 276-285
COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall – Diagnostik, Management und Begutachtung aus Sicht der BGW
A. Nienhaus1#2
1Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, Hamburg, 2Abteilung Arbeitsmedizin, Gefahrstoffe und Gesundheitswissenschaften (AGG), Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg
Insbesondere zu Beginn einer Pandemie sind die Infektionsrisiken für Gesundheitsberufe, aber auch für andere Berufe, erhöht. Das hat dazu geführt, dass bis Ende Dezember 2021 mehr als 220.000 Versicherungsfälle wegen COVID-19 bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemeldet wurden. COVID-19 kann entweder als Arbeitsunfall oder als Berufskrankheit anerkannt werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die die Diagnose und die berufliche Exposition betreffen. Die Anerkennungsquote ist bei Berufskrankheiten etwa doppelt so hoch wie bei Arbeitsunfällen (60,0 vs. 30,2%). Am häufigsten von einer beruflich bedingten SARS-CoV-2-Infektionen betroffen sind Pflegekräfte im Krankenhaus und in der stationären Altenpflege. Im Jahr 2021 waren auch Erzieherinnen häufig betroffen. Die Beurteilung des Ursachenzusammenhangs bereitet meistens keine größeren Probleme, da in epidemiologischen Studien die Berufe mit erhöhtem Infektionsrisiko bereits gut beschrieben sind. Wenig Erfahrung besteht bisher mit der Begutachtung von Langzeitfolgen von COVID-19. Das hat zwei Gründe. Auch für die DGUV gilt „Rehabilitation vor Rente“. Es wurden mehrere spezifische Rehabilitationsangebote für Patienten mit Post-COVID-Symptomen entwickelt, deren Wirksamkeit es zu evaluieren gilt. Als weiteren Grund für die fehlende Erfahrung bei der Begutachtung muss berücksichtigt werden, dass naturgemäß der spontane Verlauf bei den Langzeitfolgen von COVID-19 noch nicht bekannt sein kann. Eine Begutachtung erfolgt wahrscheinlich am besten durch die Disziplin, in deren Bereich die ausgeprägtesten Symptome fallen, i. e. bei Atemnot durch Pneumologen, bei Herzrhythmusstörungen durch Kardiologen oder bei Fatigue und Konzentrationsstörungen durch Neurologen. Bei Bedarf sollte die Begutachtung mit Unterstützung der jeweils anderen Fachdisziplinen erfolgen. Die gute Nachricht: die Wahrscheinlichkeit von schweren, langfristigen Verläufen von COVID-19 wurde durch die Impfung deutlich reduziert.Correspondence to:
Prof. Dr. med. Albert Nienhaus
Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf
Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie
und bei Pflegeberufen (IVDP)
Martinistraße 52, Bethanien-Höfe
20246 Hamburg,
Email: [email protected]
Übersicht
Neuartige systemische Präparate für die Therapie entzündlicher Hauterkrankungen, speziell der atopischen Dermatitis, im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren – eine Diskussionsgrundlage
Novel systemic medications – especially for treatment of atopic dermatitis – within therapies of the employer’s liability insurance association – a basis for discussion
C. Symanzik, C. Altenburg, S. Awe, C. Drechsel-Schlund, A. Nienhaus, S. Brandenburg, C. Skudlik und S.M. John
Jahrgang 70 (2022) p. 97 - 105
Abstract
Dermatologie in Beruf und Umwelt, Jahrgang 70, Nr. 3/2022, S. 97-105
Neuartige systemische Präparate für die Therapie entzündlicher Hauterkrankungen, speziell der atopischen Dermatitis, im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren – eine Diskussionsgrundlage
C. Symanzik1#2, C. Altenburg3, S. Awe3, C. Drechsel-Schlund3, A. Nienhaus3#4, S. Brandenburg3, C. Skudlik1#2 und S.M. John1#2
1Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück, 2Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 3Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), 4Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Einleitung: Der leitliniengerechte Einsatz neuer systemischer Therapieverfahren bei beruflichen Ekzemerkrankungen, die bei anlagebedingter Prädisposition wie der atopischen Dermatitis (AD) auftreten, ist bei der Qualitätssicherung im Berufskrankheiten (BK)-Verfahren 5101 zu berücksichtigen. In der vorliegenden Arbeit wird eine Übersicht über den wissenschaftlichen Hintergrund verschiedener neuartiger systemischer Therapieformen (Biologika, Small Molecules/Januskinase (JAK)-Inhibitoren) gegeben.
Methodik: Analyse der vorliegenden wissenschaftlichen Literatur hinsichtlich der Indikation bei beruflichen Hauterkrankungen sowie Diskussion ethischer Aspekte.
Ergebnisse: Betrachtet werden die Biologika Tralokinumab, Lebrikizumab und Nemolizumab sowie die JAK-Inhibitoren Baricitinib, Upadacitinib und Abrocitinib. Wirkungen, Nebenwirkungen und Indikationen werden dargestellt.
Diskussion: Um wissenschaftlich begründete und kriteriengeleitete Handlungsempfehlungen für die Verwendung von Biologika und JAK-Inhibitoren zur Therapie des atopischen Handekzems formulieren zu können, ist eine dezidierte Betrachtung der Indikationen, der Wirkung und der Nebenwirkungen notwendig. Es besteht die Notwendigkeit der Durchführung weiterer – vor allem randomisierter, kontrollierter – klinischer Studien mit dem Schwerpunkt chronischer Handekzeme.
Schlussfolgerungen: Die Kostenübernahme für eine Therapie mit Biologika und JAK-Inhibitoren durch die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) wird Ausnahmefällen vorbehalten sein und ist an besondere Voraussetzungen und umfassende begleitende Präventionsmaßnahmen zu knüpfen. Um im Interesse der Versicherten die Entscheidungen über die Therapieindikationen ohne zeitliche Verzögerung und qualifiziert zu gewährleisten, ist im Verfahren Haut der GUV für klinisch schwere Hautveränderungen (der Voraussetzung für systemische Therapien) die tertiäre Individualprävention vorgesehen, in der eine fundierte berufsdermatologische Kausalitätsbeurteilung und die Prüfung und Umsetzung geeigneter Therapie- und Präventionsoptionen erfolgt.Correspondence to:
Dr. rer. nat. Cara Symanzik, B.Sc., M.Ed.
und
Prof. Dr. med. Swen Malte John
Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) &
Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie an der Universität Osnabrück
Am Finkenhügel 7a
49076 Osnabrück
Email: [email protected]; [email protected]
Original
Durchführung und Evaluation eines Elearning- Schulungskonzepts zur Umsetzung der Berufskrankheiten-Rechtsänderung bei der Berufskrankheit Nr. 5101
Implementation and evaluation of an e-learning training concept for the implementation of the German occupational diseases legal changes regarding the occupational disease number 5101
C. Symanzik, C. Altenburg, S. Awe, K. Palsherm, M. Marx, C. Drechsel-Schlund, A. Nienhaus, S. Brandenburg, C. Skudlik und S.M. John
Price
42.00 $
Jahrgang 46 (2023) p. 255 - 266
Abstract
Allergologie, Jahrgang 46, Nr. 4/2023, S. 255-266
Durchführung und Evaluation eines Elearning- Schulungskonzepts zur Umsetzung der Berufskrankheiten-Rechtsänderung bei der Berufskrankheit Nr. 5101
C. Symanzik1#2, C. Altenburg4, S. Awe4, K. Palsherm4, M. Marx4, C. Drechsel-Schlund4, A. Nienhaus4#5, S. Brandenburg3#4, C. Skudlik1#2#3 und S.M. John1#2#3
1Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück, 2Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 3Niedersächsisches Institut für Berufsdermatologie (NIB), 4Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), 5Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Einleitung: Im Rahmen der Berufskrankheiten (BK)-Rechtsänderung mit Wegfall des Unterlassungszwangs zum 1. Januar 2021 ergibt sich für die tägliche Praxis eine tiefgreifende Änderung; die Definition der BK 5101 lautet ab diesem Zeitpunkt: „Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen“. Es ist bereits erkennbar, dass sich aufgrund der hieraus resultierenden wesentlichen Erleichterungen der Anerkennungsvoraussetzungen die Zahl anerkannter BK-5101-Fälle erhöhen wird.
Methodik: Durchführung und Evaluation (schriftlicher vollstandardisierter Onlinefragebogen) eines E-learning-Schulungskonzepts für Mitarbeiter der Verwaltung der Unfallversicherungsträger (UVT) und beratende Ärzte als Basis für eine Diskussion über Umsetzungsstrategien der BK-Rechtsänderung bei der BK 5101.
Ergebnisse: Den Evaluationsbogen füllten 145 von 246 Teilnehmenden aus (Responserate: 58,9%; 48,3% weiblich, durchschnittliches Alter 47,9 ± 13,8 Jahre). Im Durchschnitt bewerteten die Teilnehmenden, auf einer Schulnotenskala von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft), die Organisation der Veranstaltung mit einer Note von 1,8 ± 1,2, die Inhalte der Veranstaltung mit 2,0 ± 1,1 und die Veranstaltung insgesamt mit 2,0 ± 1,1. 95 (65,5%) der 145 Teilnehmenden wünschen sich weitere E-learning-Schulungsformate.
Diskussion: Im Sinne einer Ermöglichungsdidaktik und in Abhängigkeit von der aktuellen Pandemiesituation wurde ein umfassendes virtuelles Schulungskonzept mit asynchronen und synchronen Anteilen zur Umsetzung der BK-Rechtsänderung bei der BK 5101 erarbeitet, das sich an eine heterogene Gruppe Teilnehmender richtete. Mittels fallbasierten Lernens wurde eine Schärfung der Analyse- und eine Förderung der Reflexionskompetenz der Schulungsteilnehmer beabsichtigt. Sowohl die Einzelkomponenten als auch das Gesamtkonzept stießen auf eine große Akzeptanz. Dies deckt sich mit dem in der wissenschaftlichen Literatur beschriebenen Potenzial von E-learning in der Erwachsenenbildung.
Schlussfolgerungen: Auch zukünftig sollten Perspektiven für die durch die neue Rechtslage erforderlich gewordene, angepasste und weiterentwickelte Verfahrenssteuerung bei Berufsdermatosen entwickelt und unterschiedliche Fallkonstellationen beschrieben werden. Aufgrund der großen Akzeptanz des E-learning-Konzepts in der beschriebenen Zielgruppe ist perspektivisch die Durchführung weiterer derartiger Schulungsveranstaltungen sinnvoll.Correspondence to:
Dr. rer. nat. Cara Symanzik, B. Sc., M. Ed.
Institut für interdisziplinäre Dermatologische
Prävention und Rehabilitation (iDerm) &
Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und
Gesundheitstheorie an der Universität Osnabrück
Am Finkenhügel 7a
49076 Osnabrück
Email: [email protected]
Pneumologische Berufskrankheiten
Autoimmunthyreopathie (Morbus Basedow) nach COVID-19-Infektion
Autoimmune thyreopathy (Graves‘ disease) after COVID-19 infection
J. Bickhardt, T. Lohmann und A. Nienhaus
Price
42.00 $
Jahrgang 50 (2024) p. 479 - 485
Abstract
Atemwegs- und Lungenkrankheiten, Jahrgang 50, Nr. 10/2024, S. 479-485
Autoimmunthyreopathie (Morbus Basedow) nach COVID-19-Infektion
J. Bickhardt1, T. Lohmann2 und A. Nienhaus3#4
1Pneumologische Gemeinschaftspraxis und Schulungszentrum Dres. Bickhardt/Bader, Dresden, 2Städtisches Klinikum Dresden, Medizinische Klinik Innere Medizin, Infektiologie, Gastroenterologie, Kardiologie, Diabetologie, Endokrinologie, Neustadt/Trachau, 3Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, Hamburg, 4Abteilung Arbeitsmedizin, Gefahrstoffe und Gesundheitswissenschaften (AGG), Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg
Es wird über eine 56-jährige Patientin berichtet, die im März 2022 während ihrer beruflichen Tätigkeit in einer Kindertagesstätte eine COVID-19-Infektion akquiriert hat. Die Erkrankung der Versicherten ist durch positive PCR auf SARS-CoV-2-Viren im Vollbeweis gesichert. Es erfolgte die Anerkennung als BK nach Nr. 3101 bei gegebener Einwirkungskausalität, nachgewiesener Erkrankung und wahrscheinlicher Haftungsbegründung. Im Mai 2022, etwa 10 Wochen nach Erkrankung, hat sich bei der Patientin eine Hyperthyreose manifestiert, die im weiteren Verlauf als Autoimmunthyreopathie (Synonym Morbus Basedow) diagnostiziert wurde. Im Rahmen der Begutachtung ist trotz thyreostatischer Behandlung weiter eine Schilddrüsenüberfunktion nachweisbar. Ebenfalls sind die für den Morbus Basedow typischen Autoantikörper noch teils deutlich pathologisch erhöht. Klinisch besteht eine Leistungsschwäche, die Spiroergometrie war limitiert durch eine chronotrope Insuffizienz. Infolgedessen wurde dem Unfallversicherungsträger vorgeschlagen, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 v. H. zuzuerkennen. Wegen des häufig günstigen Verlaufs ist eine gutachterliche Nachuntersuchung in einem Jahr zu empfehlen.Correspondence to:
Dr. med. Jakob Bickhardt
Pneumologische Gemeinschaftspraxis und
Schulungszentrum Dres. Bickhardt/Bader
Königsbrücker Str. 57
01099 Dresden
Email: [email protected]