

BK-Nr. 3102 bei einem Holzrückunternehmer. Herr S. ist 61 Jahre alt, in gutem Allgemein- und adipösem Ernährungszustand (Größe 172 cm, Gewicht 110 kg). Seit 1972 ist er als selbstständigerHolzrückunternehmer tätig. Diese Tätigkeit wird ganzjährig in Vollzeit, überwiegend im Wald, durchgeführt. Der Versicherte ist bei dieser Tätigkeit einer deutlich erhöhten Zeckenexposition ausgesetzt. Er stellte sich mit lividen Hautveränderungen im Bereich des linken Knies und linken Fußes sowie die Schwellung des linken Beines vor. Eine Borrelienserologie sicherte die Diagnose einer Borrelieninfektion. Bei dem Versicherten besteht eine chronische Borreliose nach Zeckenstich. Bei seiner Tätigkeit als Holzrücker ist der Versicherte einer besonderen, über das normale Maß hinausgehenden Ansteckungsgefahr ausgesetzt. Die Acrodermatitis chronica atrophicans bei einer Lyme-Borreliose kann daher mit hoher Wahrscheinlichkeit als Berufserkrankung nach Nr. 3102 anerkannt werden. Weiterlesen?
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