Stresemann E.
Inhalative Tests mit nativen Arbeitsstoffemissionen
2004. VII, 70 Seiten, 23 x 15 cm,
Die Frage, wie die Auswirkungen von toxischen Stoffen am Arbeitsplatz effektiv nachgewiesen und kontrolliert werden können, stellt sich in der Fachwelt als kontrovers diskutiertes Thema dar. Etwaige gesundheitliche Risiken für die Probanden und juristische Bedingungen erschweren den Testprozess. Nur allzu oft etwa erweist es sich, daß die gängigen Testverfahren keinen Bezug zu den realistischen Arbeitsplatzbedingungen haben.
Hier greifen Stresemanns Studien, die einen Vorschlag für ein methodisches Vorgehen bei der Testung von chemisch irritativen Arbeitsstoffen als Beweismittel im Berufskrankheitsverfahren wagen. Da für die Diagnostik insbesondere das Atemorgan im Zentrum des medizinischen Augenmerks liegt, untersucht der Autor die in Fachkreisen bislang ambivalent behandelte “inhalative Testung”. Mit dem Ziel, einen nutzbaren Weg für die Gutachter zu bereiten, befaßt sich Stresemann mit unterschiedlichen Aspekten, angefangen bei dem psychologischen Verhältnis von Mediziner und Testperson, über die Selektion der Stoffe und der technischen Voraussetzungen, bis hin zu den juristischen Bestimmungen im Rahmen von inhalativen Provokationstests. Das gewebeschädigende Potential chemisch-irritativer und toxischer Arbeitsstoffe – Pathophysiologie inhalativer Kontakte der Atemwege mit Schadstoffemissionen – Juristische Aspekte inhalativer Provokationstest im Rahmen der Berufskrankheit Nr. 4302 der Anlage zur BKV – Wirkungsanalyse von nativen Arbeitsstoffemissionen – Durchführung der Expositionstests – Störfaktoren und Fehlerquellen der inhalativen Expositionstestung mit nativen Arbeitsstoffemissionen – Vorgaben zur inhalativen Testung mit Emissionen von chemischen Einzelkomponenten nativer Arbeitsstoffe: Acrylate, Akrolein, Ammoniaklösung, Ammoniumpersulfat, Azodicarbonamid (Diazendicarboxamid), Chlor, Cyanacrylat (Ethyl-2-Cyanacrylat), Diisocyanate, Epichlorhydrin, Ethylendiamin, Formaldehydlösung (Formalin), Holzstaub, Kolophonium, Methylmethacrylat, P-Phenylendiamin NPPD, Polyvinylchlorid, Säureanhydride, Schwefeldioxid, Schwefelsäure, Styrol, Bitumen – Vorgaben zur inhalativen Testung mit Emissionen von chemischen und physikalischen Gemischen nativer Arbeitsstoffe: Blondierungsmittel, Epoxidharze, Gülle, Kühlschmierstoffe (Bohröl), Lacke und Farben, Lötrauche, Schweißrauche.
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