Atemwegs- und Lungenkrankheiten, Jahrgang 48 (2022) - Juli (298 - 305)

Kasuistik zur Neubewertung der BK 4301 nach Beendigung des Unterlassungszwangs
C. Franke
Facharztzentrum Sonneberg-Coburg üBAG, Sonneberg

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DOI 10.5414/ATX2631

Abstrakt

Es wird über einen 62-jährigen männlichen Versicherten berichtet, bei dem im Rahmen eines Gutachtens vor 10 Jahren die medizinische Voraussetzung einer Berufskrankheit nach Nr. 4301 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) festgestellt wurde. Jedoch wurde eine Anerkennung als Berufskrankheit wegen der nicht erfolgten Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit abgelehnt. Ab dem 01.01.2021 ist die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit keine Voraussetzung mehr für die Anerkennung einer Berufskrankheit (Wegfall des Unterlassungszwangs). Seitens der zuständigen Berufsgenossenschaft erhielten wir als medizinische Gutachter den Auftrag zu überprüfen, inwieweit „trotz Fortsetzung der Tätigkeit durch den Versicherten, weiterhin gesundheitliche Einschränkungen infolge der BK 4301 vorliegen, damit über eventuelle Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung neu entschieden werden kann“ (Gutachtenauftrag).

Autoreninformation

Autoren

Abteilungen

  • Facharztzentrum Sonneberg-Coburg üBAG, Sonneberg

Adresse

Dr. med. Christian Franke
Facharztzentrum Sonneberg-Coburg
üBAG Sonneberg
Gustav-König-Straße 17
96515 Sonneberg
Email: [email protected]

Citation

C. Franke.Kasuistik zur Neubewertung der BK 4301 nach Beendigung des Unterlassungszwangs. 2022; 48: 298-305. doi: 10.5414/ATX2631.

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