COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall – Diagnostik, Management und Begutachtung aus Sicht der BGW
A. Nienhaus1, 2
1 Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, Hamburg, 2 Abteilung Arbeitsmedizin, Gefahrstoffe und Gesundheitswissenschaften (AGG), Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg
DOI 10.5414/ATX2626
Abstrakt
Insbesondere zu Beginn einer Pandemie sind die Infektionsrisiken für Gesundheitsberufe, aber auch für andere Berufe, erhöht. Das hat dazu geführt, dass bis Ende Dezember 2021 mehr als 220.000 Versicherungsfälle wegen COVID-19 bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gemeldet wurden. COVID-19 kann entweder als Arbeitsunfall oder als Berufskrankheit anerkannt werden. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die die Diagnose und die berufliche Exposition betreffen. Die Anerkennungsquote ist bei Berufskrankheiten etwa doppelt so hoch wie bei Arbeitsunfällen (60,0 vs. 30,2%). Am häufigsten von einer beruflich bedingten SARS-CoV-2-Infektionen betroffen sind Pflegekräfte im Krankenhaus und in der stationären Altenpflege. Im Jahr 2021 waren auch Erzieherinnen häufig betroffen. Die Beurteilung des Ursachenzusammenhangs bereitet meistens keine größeren Probleme, da in epidemiologischen Studien die Berufe mit erhöhtem Infektionsrisiko bereits gut beschrieben sind. Wenig Erfahrung besteht bisher mit der Begutachtung von Langzeitfolgen von COVID-19. Das hat zwei Gründe. Auch für die DGUV gilt „Rehabilitation vor Rente“. Es wurden mehrere spezifische Rehabilitationsangebote für Patienten mit Post-COVID-Symptomen entwickelt, deren Wirksamkeit es zu evaluieren gilt. Als weiteren Grund für die fehlende Erfahrung bei der Begutachtung muss berücksichtigt werden, dass naturgemäß der spontane Verlauf bei den Langzeitfolgen von COVID-19 noch nicht bekannt sein kann. Eine Begutachtung erfolgt wahrscheinlich am besten durch die Disziplin, in deren Bereich die ausgeprägtesten Symptome fallen, i. e. bei Atemnot durch Pneumologen, bei Herzrhythmusstörungen durch Kardiologen oder bei Fatigue und Konzentrationsstörungen durch Neurologen. Bei Bedarf sollte die Begutachtung mit Unterstützung der jeweils anderen Fachdisziplinen erfolgen. Die gute Nachricht: die Wahrscheinlichkeit von schweren, langfristigen Verläufen von COVID-19 wurde durch die Impfung deutlich reduziert.
Autoreninformation
Autoren
Abteilungen
- 1 Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, Hamburg,
- 2 Abteilung Arbeitsmedizin, Gefahrstoffe und Gesundheitswissenschaften (AGG), Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Hamburg
Adresse
Prof. Dr. med. Albert Nienhaus
Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf
Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie
und bei Pflegeberufen (IVDP)
Martinistraße 52, Bethanien-Höfe
20246 Hamburg,
Email:
[email protected]
Citation
A. Nienhaus.COVID-19 als Berufskrankheit und Arbeitsunfall – Diagnostik, Management und Begutachtung aus Sicht der BGW. 2022; 48: 276-285. doi: 10.5414/ATX2626.