Kennzeichnung von Allergenen – wo gibt es Nachbesserungsbedarf? I. Reese Ernährungsberatung und -therapie, Schwerpunkt Allergologie, München
DOI 10.5414/ALP32028
Abstrakt
Die EU-weite Kennzeichnungspflicht für derzeit 13 Hauptallergene und Sulfit als Zutaten von verpackten Produkten hat es für viele Allergiker einfacher gemacht, ihren individuellen Auslöser auf der Zutatenliste eines verpackten Produkts zu erkennen und entsprechend zu meiden. Auch andere Änderungen wie die Abschaffung der „25%-Regelung“ und die inzwischen stark eingeschränkte Verwendung von Klassennamen tragen zu mehr Sicherheit für viele Allergiker bei. Personen, die auf andere – nicht deklarierungspflichtige – Nahrungsmittel reagieren, profitieren aber nur wenig von den neuen Bestimmungen. Den größten Bedarf nachzubessern sehen allergologische Fachverbände und Patientenorganisationen wie der DAAB in der fehlenden Höchstgrenzenregelung für unbeabsichtigte Einträge und in der Kennzeichnung von loser Ware. Die detaillierte Beratung des Betroffenen im Rahmen einer individuellen Ernährungstherapie ist weiterhin unumgänglich und stellt die wichtigste Grundlage für ein effizientes Krankheitsmanagement bei Nahrungsmittelallergie dar.
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