Allergologie, Jahrgang 39 - Januar (29 - 35)

Evidenz versus Wirksamkeit am Beispiel von in Deutschland verkehrsfähigen Präparaten zur (allergen-)spezifischen Immuntherapie
R. Brehler1, L. Klimek2, C. Vogelberg3, T. Werfel4, O. Pfaar5, E. Hamelmann6
1 Klinik für Hautkrankheiten, UKM, Ambulanz für Allergologie, Berufsdermatologie und Umweltmedizin, Universitätsklinikum Münster, 2 Zentrum für Rhinologie und Allergologie, Wiesbaden, 3 Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Dresden, 4 Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Medizinische Hochschule Hannover, 5 Universitäts-HNO-Klinik Mannheim und Zentrum für Rhinologie und Allergologie Wiesbaden, 6 Allergie-Centrum Ruhr, Ruhr-Universität Bochum und Kinderzentrum Bethel, Bielefeld

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DOI 10.5414/ALX01827

Abstract

Die publizierte S2k-Leitlinie zur (allergen-) spezifischen Immuntherapie (AIT) gibt eine hervorragende Übersicht zur Evidenz bezüglich der publizierten Wirksamkeitsstudien in Deutschland erhältlicher Allergenpräparate für die AIT. Aus der Leitlinie abgeleitete Publikationen werden aktuell von kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen eingesetzt, um über die Erstattungsfähigkeit von Allergenpräparaten zu diskutieren. Nach unserer Auffassung ist es strikt abzulehnen, die Erstattungsfähigkeit von verkehrsfähigen AIT-Präparaten aufgrund der Beurteilung der aktuellen Evidenzlage in dieser Leitlinie infrage zu stellen. Über die Verkehrsfähigkeit von AIT-Präparaten entscheidet einzig das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit von AIT-Produkten müssen auf Kosten-Nutzen-Analysen basieren und nicht allein auf einer Evidenzbewertung. In diesem Artikel sollen die Zusammenhänge zwischen Evidenz, Wirksamkeit, Verkehrsfähigkeit und Erstattungsfähigkeit von AITPräparaten daher näher beleuchtet werden.

Diese Arbeit wird in Absprachen mit den jeweiligen Schriftleitungen zeitgleich im „Allergo J“ und in der „Allergologie“ publiziert, um zeitnah eine möglichst große deutschesprachige Fach-Leserschaft zu erreichen.
Einige Textpassagen dieses Artikels wurden aus einer Stellungnahme der drei allergologischen Fachgesellschaften Aeda, DGAKI und GPA im Allergo J zum Verordnungsforum Nr. 34/2015 der KV Baden- Württemberg im Allergo J 2015; 24: 68-71 mit freundlicher Genehmigung der Schriftleitung des Allergo J übernommen.

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Authors

Departments

  • 1 Klinik für Hautkrankheiten, UKM, Ambulanz für Allergologie, Berufsdermatologie und Umweltmedizin, Universitätsklinikum Münster,
  • 2 Zentrum für Rhinologie und Allergologie, Wiesbaden,
  • 3 Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, Dresden,
  • 4 Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Medizinische Hochschule Hannover,
  • 5 Universitäts-HNO-Klinik Mannheim und Zentrum für Rhinologie und Allergologie Wiesbaden,
  • 6 Allergie-Centrum Ruhr, Ruhr-Universität Bochum und Kinderzentrum Bethel, Bielefeld

Address

Prof. Dr. Randolf Brehler
Universitätsklinikum Münster
Ambulanz für Allergologie, Berufsdermatologie
und Umweltmedizin
Von-Esmarch-Straße 58
48149 Münster
Email: [email protected]

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Citation

R. Brehler, L. Klimek, C. Vogelberg, T. Werfel, O. Pfaar und E. Hamelmann. Evidenz versus Wirksamkeit am Beispiel von in Deutschland verkehrsfähigen Präparaten zur (allergen-)spezifischen Immuntherapie. 2016; 39: 29-35. doi: 10.5414/ALX01827.

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