Jahrgang 20, No. 4/2008(4. Quartal 2008)
|
Prävention und Rehabiliation
Die Online-Versionen der Zeitschriften werden jeweils vor Erscheinen der Print-Ausgabe aktualisiert. Alle Inhalte dieser Website stehen Abonnenten der Zeitschrift nach einmaliger Registrierung ohne Mehrkosten zur Verfügung. Um die Artikel im PDF-Format betrachten zu können, benötigen Sie die Adobe Reader® Software.
|
| Preis für gesamte Ausgabe: 18.00$ |
 |
Qualitätsmanagement in der Rehabilitation
Editorial
J. Lecheler
Qualitätsmanagement in der Rehabilitation
Qualitätsnetzwerke in der Rehabilitation
E. Toepler
Abstract
E. Toepler
Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg und Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg (SAMA), Stuttgart
In dem Beitrag wird die Verbindung von Qualitätsmanagement und Vernetzung anhand von zwei Beispielen dargestellt. In horizontalen Netzwerken steht das Voneinanderlernen und die Reduzierung des administrativen Qualitätsmanagementaufwandes im Vordergrund. In vertikalen Netzwerken unterstützt die qualitätsorientierte Zusammenarbeit das schnittstellenübergreifende Case Management und die Patientenorientierung. Als Erfolgsfaktoren für die Realisierung von Qualitätsnetzwerken werden ein gemeinsames Qualitätsverständnis und verbindliche Prozesse sowie eine von allen Partnern akzeptierte koordinierende Stelle berichtet.Correspondence to:
Prof. Dr. E. Toepler; Fachbereich Sozialversicherung, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, Campus Hennef, Zum Steimelsberg 7, D–53773 Hennef
Email: edwin.toepler@fh-brs.de
Qualitätsmanagement in der Rehabilitation
Prozess- und Ergebnisqualität in der medizinisch-beruflichen Rehabilitation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
F. Petermann
Abstract
F. Petermann
Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation, Universität Bremen
Die medizinische Rehabilitationsforschung hat in Deutschland in den letzten 10 Jahren einen erheblichen Aufschwung genommen. Allerdings wurden bestimmte Sektoren der langfristig angelegten medizinischen Rehabilitation, die auch berufsbezogene Aufgabenstellungen verfolgen, unzureichend evaluiert. Für diese heterogene, kleine Gruppe sehr teurer Maßnahmen wird ein Design zur Prüfung der Prozess- und Ergebnisqualität vorgeschlagen. Daten auf unterschiedlichen Ebenen werden als Basis von prospektiven Studien beschrieben, retrospektive Daten zur Hypothesengenerierung herangezogen.Correspondence to:
Prof. Dr. F. Petermann; Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation, Universität Bremen, Grazer Straße 6, D–28359 Bremen
Email: fpeterm@uni-bremen.de
Qualitätsmanagement in der Rehabilitation
Aktuelle Strategien der Krankenkassen im Qualitätsmanagement der Rehabilitation
I. Drolshagen
Abstract
I. Drolshagen
Abteilung Prävention und Rehabilitation, Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg
Rehabilitationseinrichtungen sind bereits seit dem Jahr 2000 verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. In der Vereinbarung der Leistungserbringerverbände mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen nach § 137d SGB V werden die konkreten Maßnahmen näher beschrieben. Diese wird derzeit überarbeitet. Für stationäre Rehabilitationseinrichtungen richten sich die Anforderungen an ein internes Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX, wonach auch eine Verpflichtung zur Zertifizierung besteht. Um keine Benachteiligung gegenüber den ambulanten Rehabilitationseinrichtungen entstehen zu lassen, haben sich die Vereinbarungspartner nach § 137d SGB V darauf verständigt, § 20 Abs. 2a SGB IX auch für diese Einrichtungen analog anzuwenden. Somit haben alle Rehabilitationseinrichtungen die Verpflichtung, nach gleichen Anforderungen in regelmäßigen Abständen einen Nachweis über die erfolgreiche Implementierung eines Qualitätsmanagementverfahrens vorzulegen. Unabhängig davon ist aus Sicht der Krankenkassen weiterhin die Ergebnisqualität im Rahmen des externen QS-Reha®-Verfahrens ein wichtiger Bestandteil, um eine Aussage über die Qualität der Leistung zu erhalten.Correspondence to:
I. Drolshagen; Abteilung Prävention und Rehabilitation, Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Frankfurterstraße 84, D–53721 Siegburg
Email: Ingrid.Drolshagen@vdak-aev.de
Qualitätsmanagement in der Rehabilitation
Qualitätsmanagement und Zertifizierungsverfahren
B. Petri und T.P. Stähler
Abstract
B. Petri und T.P. Stähler
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e.V., Frankfurt
In den Kontext der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe nach § 4 SGB IX gehören auch die in Teil 1 Kapitel 2 des SGB IX eingeordneten Regelungen zur Qualitätssicherung (§ 20 SGB IX) und zu Verträgen mit Leistungserbringern (§ 21 SGB IX). In Bezug auf die für stationäre Rehabilitationseinrichtungen gesetzlich verpflichtende Umsetzung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB IX sind beide vorgenannten Gesetzesbestimmungen zusammen zu lesen. Für die Rehabilitationseinrichtungen ist dabei von entscheidender faktischer Relevanz, dass diese nach § 21 Abs. 3 SGB IX künftig nur dann (noch) als – für eine Belegung – geeignet anzusehen sind, wenn sie im Sinne von § 20 Abs. 2a SGB IX zertifiziert sind. Einzelheiten werden über die jeweiligen Spitzenverbände von den gesetzlichen Krankenkassen, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, den Trägern der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sowie den Trägern der Kriegsopferversorgung und Trägern der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden in einer gemeinsamen Vereinbarung festgelegt. Den für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenorganisationen sowie den Verbänden behinderter Menschen einschließlich der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Selbsthilfegruppen und der Interessenvertretungen behinderter Frauen wird zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die nachfolgenden Aussagen stehen ausdrücklich noch unter dem Vorbehalt endgültiger Beschlussfassung auf Ebene der zuständigen Entscheidungsgremien.Correspondence to:
B. Petri, Geschäftsführer; Dr. T.P. Stähler, Justiziar; Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Walter-Kolb-Straße 9 – 11, D–60594 Frankfurt am Main
Email: thomas.staehler@bar-frankfurt.de
Qualitätsmanagement in der Rehabilitation
Aktuelle Strategien der Deutschen Rentenversicherung in der Qualitätssicherung der medizinischen Rehabilitation
H. Klosterhuis
Abstract
H. Klosterhuis
Deutsche Rentenversicherung Bund Bereich 0430 Reha-Qualitätssicherung, Epidemiologie und Statistik, Berlin
Die Reha-Qualitätssicherung der Rentenversicherung unterstützt die Transparenz des Leistungsgeschehens in den Reha-Einrichtungen, die Optimierung der Rehabilitation und die Initiierung eines qualitätsorientierten Wettbewerbs. Dafür werden u.a. die Qualität der rehabilitativen Versorgung, der Struktur und der Organisation und die Qualität aus Rehabilitandensicht einbezogen. Bei insgesamt positiven Ergebissen, zeigen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Reha-Einrichtungen. Dies anzugleichen ist auch ein Ziel der evidenzbasierten Therapievorgaben, die in indikationsspezifischen Leitlinien gebündelt werden. Die Reha-Qualitätssicherung wird auf weitere Bereiche wie z.B. die ambulante Rehabilitation oder die Rehabilitation von Kindern und Jungendlichen ausgedehnt.Correspondence to:
Dr. H. Klosterhuis; Deutsche Rentenversicherung Bund, Bereich 0430 Reha-Qualitätssicherung,
Epidemiologie und Statistik, D–10704 Berlin
Qualitätsmanagement in der Rehabilitation
Berufliche Reintegration in einer neurologischen Phase-II-Einrichtung
M. Spranger
Abstract
M. Spranger
Neurologisches Rehabilitationszentrum Friedehorst, Bremen
Seit 30 Jahren existiert in Deutschland die medizinisch-berufliche Rehabilitation: Sie verknüpft schon frühzeitig im Verlauf der Rehabilitation medizinische Leistungen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben miteinander und überwindet so die Schnittstelle zwischen beiden Rehabilitationsformen. In einem nahtlosen Prozess erfolgt die medizinische und berufsfördernde Rehabilitation vielmehr “unter einem Dach” zeitgleich und ineinandergreifend. Um die Effektivität der medizinisch-beruflichen Rehabilitation zu überprüfen, wurde am Neurologischen Rehabilitationszentrum Friedehorst ein kompletter Jahrgang von Rehabilitanden, die eine arbeits- oder berufstherapeutische Leistung erhielten, 5 Jahre lang nachverfolgt. Es handelte sich um Jugendliche und junge Erwachsene, von denen ca. 80% zu Beginn der medizinisch-beruflichen Rehabilitationsphase lebenspraktisch nicht selbstständig war. Ein Jahr nach Entlassung befanden sich 50%, nach 5 Jahren sogar 60% in einer Tätigkeit oder Ausbildung auf dem freien Arbeitsmarkt, die übrigen in weiteren Qualifizierungsmaßnahmen, in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder ohne Beschäftigung. Ein hoher Anteil der Rehabilitanden berichtete von Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder bei der Arbeitsplatzsuche. Um die Nachhaltigkeit der Rehabilitationsmaßnahme zu erhöhen, wurde daher ein Nachsorgeprogramm initialisiert.Correspondence to:
Dr. M. Spranger; Neurologisches Rehabilitationszentrum, Friedehorst, Rotdornallee 64, D–28717 Bremen
Email: hrz@friedehorst.de
Kongressankündigungen
Deutsche Eliteakademie