Jahrgang 20, No. 2/2008(2. Quartal 2008)
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Prävention und Rehabiliation
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Standpunkt
Die Ausbreitung von HIV in Deutschland – Hintergründe aus infektiologischer, ethischer und juristischer Sicht und alternative Wege zur Begrenzung ihrer andauernden Dynamik
A. Sinn, R.H. Dennin, W. Theobald und M. Lafrenz
Abstract
A. Sinn1, R.H. Dennin2, W. Theobald3 und M. Lafrenz2
1Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht sowie Völkerstrafrecht, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, 2Mitglieder im AIDS-Ausschuss der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Rostock und
3Institut für Rechtsmedizin der Christian-Albrechts-Universität, Kiel
Auch im ersten Halbjahr 2007 hat sich die Zunahme der HIV-Neudiagnosen in Deutschland fortgesetzt. Die Strategie der geltenden Prävention in Deutschland beruht auf Aufklärung und Lernkonzepten: Das Ziel war – mit unstrittig richtigen Botschaften, die allgemein zugänglich sind –, bei Personen mit risikoanfälligem Sexualverhalten bzw. i.v. Drogenkonsumenten Verhaltensänderungen zwecks HIV-Prävention durchgängig und dauerhaft zu erreichen. Liberalisierungsentwicklungen haben dazu geführt, dass religiös oder weltanschaulich begründete Wertenormen vielfach nicht mehr beachtet werden; moralische Autorität wird abgewiesen, wenn verantwortungsvolles Verhalten angemahnt wird – wohl aber werden prinzipienethische Normen zitiert, wenn Hilfe für Betroffene erforderlich wird. Unterstützt von einem extremen Recht zur Selbstbestimmung können triebhafte Veranlagungen nahezu unbegrenzt ausgenutzt werden. Vom Gesetzgeber wurde nicht in Betracht gezogen, gezielt auf die HIV-Infektion und ihre Folgen zu beziehende, rechtlich verbindliche Gegenregulative zu entwickeln, um dem Missbrauch gewährter Freiheiten entgegenzuwirken. Begünstigt werden solche Entwicklungen auch durch die besondere Eigenart der HIV-Infektion: die nahezu “Nicht-mehr-Beweisbarkeit” eines personengebundenen Kausalitätsnachweises Jahre nach der Infektion. Diese Situationen, zusammen mit dem fatalen Paradigmawechsel “Die HIV-Infektion ist therapierbar”, haben dazu geführt, dass die oben genannte Zielvorgabe verfehlt wurde. Unbelehrbare Personen – wissentlich wie unwissentlich HIV-Infizierte –, die mit ihrem Risikoverhalten die HIV-Verbreitung weiterhin fördern, tragen allein dazu bei, dass die bisher geltenden Präventionskonzepte als alleinige Strategie in Frage gestellt werden müssen. Ergänzende Präventionskonzepte sind darauf zu konzentrieren, die durch den Sonderstatus der HIV-Infektion gebildeten Schutzräume einzuengen und zu versachlichen. Diese Umstände bedingen, auch juristische Betrachtungen zu einer verpflichtenden Eigenverantwortlichkeit derjenigen anzustellen, die sich durch freiverantwortliches, selbstbestimmtes Risikoverhalten infizieren. Der Schutz nichtinfizierter Personen kann de lege ferenda durch einen Gefährdungstatbestand gewährleistet werden. Die Solidargemeinschaft will und wird weiterhin helfen, Ausgrenzungen zu verhindern; jedoch, diese von Nichtausgrenzung und gegen Diskriminierung geleitete Arbeit zugunsten Betroffener erfordert von den hier Angesprochenen konstruktive Mitarbeit durch eigenverantwortliches Handeln für die eigene Gesundheit und die der Partner.Correspondence to:
Prof. Dr. R.H. Dennin
Leiter Virologie a.D.
Institut für Medizinische Mikrobiologie und
Hygiene
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Campus Lübeck
Ratzeburger Allee 160
D–23538 Lübeck
Email: reinhard.dennin@uk-sh.de
Autorenreferate
5. Gemeinsame Jahrestagung der AG Asthmaschulung im Kindes- und Jugendalter e.V. (AGAS) und der AG Neurodermitisschulung e.V. (AGNES), am 29. Februar und 1. März 2008 in Osnabrück - Teil II
Mitteilung
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