Jahrgang 57, No. 1/2009(1. Quartal)
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Dermatologie in Beruf und Umwelt
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Editorial
Editorial
T.L. Diepgen
Bamberger Merkblatt
Bamberger Merkblatt: Begutachtungsempfehlungen für die Begutachtung von Haut- und Hautkrebserkrankungen - Teil II: Hautkrebserkrankungen
T.L. Diepgen, C. Bernhard-Klimt, O. Blome, S. Brandenburg, D. Dienstbach, H. Drexler, P. Elsner, M. Fartasch, K.H. Frank, S.M. John, P. Kleesz, A. Köllner, S. Letzel, H. Otten, W. Pappai, W. Römer, E. Rogosky, J. Sacher
Abstract
T.L. Diepgen1, C. Bernhard-Klimt2, O. Blome3, S. Brandenburg4, D. Dienstbach5, H. Drexler6, P. Elsner7, M. Fartasch8, K.H. Frank9, S.M. John10, P. Kleesz11, A. Köllner12, S. Letzel16, H. Otten3, W. Pappai13, W. Römer14, E. Rogosky3, J. Sacher15,
1Abt. Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie, Univ.-Klinikum, Heidelberg, 2Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Saarbrücken, 3DGUV, Sankt Augustin, 4BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Hamburg, 5BG der chemischen Industrie, Frankfurt a.M., 6Univ. Erlangen-Nürnberg, Erlangen, 7Klinikum der Friedrich-Schiller-Univ. Jena, 8BGFA, Bochum, 9BG der Bauwirtschaft, 10Univ. Osnabrück, 11BG Nahrungsmittel und Gaststätten, Mannheim, 12Duisburg, 13Maschinenbau- und Metall-BG, Köln, 14BG Metall Nord Süd, Hannover, 15BG der chemischen Industrie, Köln, 16Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Universität Mainz, und 17Hautarztpraxis, Werne
Die nachfolgenden Begutachtungsempfehlungen richten sich in erster Linie an den berufsdermatologischen Gutachter, der bei einer fraglich berufsbedingten Hautkrankheit eine Aussage über den ursächlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und die durch die Folgen der Hautkrankheit bedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) trifft. Der hier publizierte Teil II des vollständig überarbeiteten “Bamberger Merkblattes” bezieht sich auf Hauttumore, wie Plattenepithelkarzinome, inklusive des Bowen-Karzinoms und deren Vorstufen sowie Basaliome (auch Basalzellkarzinom genannt). Bei einzelnen der nachfolgend behandelten Expositionen ergeben sich Einschränkungen. Dabei ist ausdrücklich berücksichtigt, dass aktinische Keratosen nach der Leitlinie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft als Carcinomata-in-situ eingestuft werden. Die hier angesprochenen Erkrankungen stellen besondere Anforderungen an den Gutachter bei der Zusammenhangsbeurteilung. Im Unterschied zu den typischen Fällen der BK-Nummer 5101 sind lange Latenzzeiten, zum Teil von mehreren Jahrzehnten, die Regel. Bei den Kriterien für die Feststellungen des Ursachenzusammenhanges muss dies beachtet werden. Die von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes geforderten formalen Voraussetzungen an ein antizipiertes Sachverständigengutachten sind für Begutachtungsempfehlungen bei Berufskrankheiten vollständig erfüllt worden. Das Bamberger Merkblatt wurde in einer öffentlichen Konsensuskonferenz am 12. Juni 2008 in Potsdam verabschiedet. Die Abschlussdiskussion wird in einem eigenen Berichtsband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung wiedergegeben. Die Arbeitsgruppe “Bamberger Merkblatt” wurde von Prof. Dr. T.L. Diepgen geleitet. Die Leitung vonseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfolgte zunächst von Otto Blome und später von Dr. Heinz Otten und Fred-D. Zagrodnik, die Protokollführung zu Beginn von Frau Elke Rogosky und zuletzt von Fred-D. Zagrodnik. Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft war durch die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie durch folgende Personen vertreten: Prof. Dr. T.L. Diepgen, Prof. Dr. P. Elsner, Frau Prof. Dr. M. Fartasch, Prof. Dr. S.M. John, Dr. A. Köllner sowie PD Dr. C. Skudlik. Der Berufsverband deutscher Dermatologen (BVDD) wurde zunächst von Dr. I. Schindera, dann von Dr. A. Köllner und Dr. A. Stary, die Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM) durch Prof. Dr. H. Drexler und zeitweise auch durch Prof. Dr. S. Letzel (Teil 2), der Verband der Gewerbeärzte durch Frau Dr. C. Bernhard-Klimt vertreten. Für die am häufigsten mit berufsbedingten Hautkrankheiten befassten BGen nahmen folgende Personen teil: Professor Dr. jur. Stephan Brandenburg, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege; Dieter Dienstbach, Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie; Dr. med. Karl Heinz Frank, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft; Dr. rer. nat. Peter Kleesz, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten; Ass. Wilfried Pappai, Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft; Dr. jur. Wolfgang Römer, Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd; Ass. Joachim Sacher, Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie.Correspondence to:
Prof. Dr. med. Thomas L. Diepgen; Abteilung klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie, Universitätsklinikum Heidelberg, Thibautstraße 3, D–69115 Heidelberg
Email: Thomas.Diepgen@med.uni-heidelberg.de
Originalarbeit
Unfallversicherungsrechtliche (Nach-) Begutachtung bei atopischer Dermatitis – ein Diskussionsbeitrag
C. Skudlik, K. Breuer, H. Allmers und S.M. John
Abstract
C. Skudlik1,2, K. Breuer2, H. Allmers1 und S.M. John1,2
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin, Gesundheitstheorie der Universität Osnabrück, 2Institut für interdisziplinäre dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück und Dermatologisches Zentrum, Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg
Für den berufsdermatologischen Gutachter stellt die Begutachtung von Personen mit atopischer Dermatitis bzw. atopischem Handekzem häufig eine besondere Herausforderung dar. Neben der diagnostischen Einordnung des Erkrankungsbildes und der Abgrenzung zu anderen Ekzemformen ist nicht selten der Aspekt der Kausalitätsbeurteilung diffizil, da sowohl die Bedeutung endogener als auch exogener Einflussfaktoren medizinisch zu prüfen ist und hieraus versicherungsrechtliche Schlussfolgerungen gezogen werden müssen. Insbesondere immer dann, wenn ein ursprünglich beruflich verursachtes atopisches Ekzem auch längere Zeit nach Aufgabe der schädigenden Tätigkeit fortbesteht, kann die Beurteilung, ob die bestehenden Hautveränderungen noch Folgen der Berufserkrankung oder aber primär Ausdruck eines eigendynamischen Erkrankungsgeschehens sind, schwierig sein. Zur Beurteilung eines möglichen Zusammenhanges eines weiterhin bestehenden atopischen Ekzems nach erfolgter Aufgabe der schädigenden Tätigkeit liegt bislang ein allgemein gültiger Algorithmus nicht vor, daher sind die verschiedenen zur Diskussion stehenden konkurrierenden (endogenen wie exogenen) Verursachungs-Faktoren für jeden Einzelfall kritisch gegeneinander abzuwägen.Correspondence to:
Priv.-Doz. Dr. C. Skudlik; Institut für interdisziplinäre dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm) an der Universität Osnabrück und Dermatologisches Zentrum, Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg, Universität Osnabrück, Sedanstraße 115, 49090 Osnabrück
Email: cskudlik@uos.de
Originalarbeit
Hautschutzseminare zur sekundären Individualprävention bei Beschäftigten in der Maschinenbau- und Metallbranche
M. Mertin, P. Frosch, K. Kügler, M. Sieverding, A. Goergens, B. Wulfhorst und S.M. John
Abstract
M. Mertin1, P. Frosch2, K. Kügler2, M. Sieverding1, A. Goergens3, B. Wulfhorst1 und S.M. John1
1Fachbereich Humanwissenschaften, Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 2Hautklinik der Klinikum Dortmund gGmbH, 3Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, BV Dortmund
Hintergrund: Beschäftigte in der Metall- und Maschinenbaubranche haben ein erhöhtes Risiko, eine berufsbedingte Hauterkrankung zu entwickeln. Seit Juni 2007 werden für Versicherte der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Seminare zur sekundären Prävention von berufsbedingten Hauterkrankungen durchgeführt. Zielparameter sind Berufsverbleib, Veränderungen des individuellen Hautschutzverhaltens, Verbesserung des Wissensstandes sowie die langfristige Besserung des Hautzustands. Patienten und Methodik: An den eintägigen Hautschutzseminaren nehmen bis zu 10 Versicherte/Patienten teil. Sie werden über den Aufbau und die Funktion der Haut, über individuelle Risikofaktoren, über die Entstehung von berufsbedingten Hauterkrankungen sowie über notwendige Schutzmaßnahmen informiert. Zusätzlich findet eine individuelle Handschuh- und Hautmittelberatung statt. Ergebnisse: Seit Beginn des Projekts wurden insgesamt 90 Versicherte in das Verfahren aufgenommen (Stand Juli 2008). Davon waren 96,7% Männer. Das durchschnittliche Alter der Teilnehmer liegt bei 44,0 Jahren (Altersmedian). Die Evaluation nach einjähriger Durchführung zeigt positive Tendenzen in allen angestrebten Zielparametern. 96,1% der Teilnehmer sind nach Teilnahme am Seminar im Beruf verblieben. Das Seminar wird von den Teilnehmern als empfehlenswert beurteilt und die empfohlenen Schutzmaßnahmen konnten am Arbeitsplatz gut umgesetzt werden. Schlussfolgerungen: Die erhobenen Daten belegen bereits vor Ablauf des Projekts eindrucksvoll die positiven Veränderungen im Verhalten der geschulten Versicherten. Die Ergebnisse zeigen somit auch, dass gesundheitspädagogische Maßnahmen in Form eines Gesundheitspädagogischen Seminars in Kombination mit einer berufsdermatologischen Betreuung erfolgreich sind.Correspondence to:
Prof. Dr. S.M. John; Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, Sedanstraße 115, D–49090 Osnabrück
Email: johnderm@uos.de
Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung der Auswirkung einer Allergie auf Bronopol
V. Mahler, D. Becker, H. Dickel, J. Geier , S.M. John, H. Lessmann, E. Rogosky, C. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beru
Abstract
V. Mahler1, D. Becker2, H. Dickel3, J. Geier4 , S.M. John5, H. Lessmann6, E. Rogosky7, C. Skudlik5, E. Wagner8, E. Weisshaar9, T.L. Diepgen9 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beru
1Universitäts-Hautklinik Erlangen; 2Universitäts-Hautklinik Mainz; 3Universitäts-Hautklinik Bochum; 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen; 5Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück; 6IVDK-Zentrale, Hautklinik Göttingen; 7Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Sankt Augustin; 8Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin; 9Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Bronopol im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist.Correspondence to:
PD Dr. med. Vera Mahler; Hautklinik, Universitätsklinikum Erlangen, Hartmannstr. 14, 91054 Erlangen
Email: vera.mahler@uk-erlangen.de
Serie – Gutachten in der Berufsdermatologie
Typ I-Allergie gegenüber “Bäckerallergenen” mit Manifestation an Haut und Atemwegen unter Fortsetzung der Tätigkeit in einem Großbäckereibetrieb
C. Tigges, G. Schultze-Werninghaus, J. Kurscheidt, P. Altmeyer und H. Dickel
Abstract
C. Tigges1, G. Schultze-Werninghaus2, J. Kurscheidt1, P. Altmeyer1 und H. Dickel1
1Klinik für Dermatologie und Allergologie, St. Josef-Hospital, Ruhr-Universität Bochum, Bochum,
2Medizinische Klinik III – Pneumologie, Allergologie, Schlaf- und Beatmungsmedizin, Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil, Ruhr-Universität Bochum, Bochum
Mitteilung
Die wichtigsten 2 Quadratmeter des Lebens: Präventionskampagne Haut der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung ging 2008 zu Ende
F. Bindzius und G. Doepke
Abstract
F. Bindzius und G. Doepke
Kurzberichte