Jahrgang 56, No. 3/2008(3. Quartal)
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Dermatologie in Beruf und Umwelt
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Editorial
Berufsdermatologie 2008
T.L. Diepgen
Originalarbeiten
“Frühe” Basaliome als Unfallfolge?
M. Fartasch und T. Brüning
Abstract
M. Fartasch und T. Brüning
BGFA - Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin der DGUV , Institut der Ruhr- Universität Bochum (Direktor: Prof. Dr. med. Thomas Brüning)
Sogenannte frühe Basaliome (Auftreten vor dem 40. Lebensjahr) führen häufig zu der Fragestellung, ob eine eventuelle Berufsbedingtheit vorliegen könnte. Dies ist beim Auftreten von Neoplasmen – als Unfallfolge – im Rahmen von beruflich bedingten Verbrennungsnarben möglich. Dabei handelt es sich bei Verbrennungsnarben meist um Plattenepithelkarzinome, die nach einer mittleren Latenzzeit von 30 Jahren auftreten, seltener auch Basaliome, deren durchschnittliche Latenzzeiten (20 Jahre) im Vergleich kürzer sind. Treten Basaliome – wie in dem berichteten Fall eines 39-jährigen als Brenner und Flämmer tätigen Versicherten – zu einem sehr frühen Zeitpunkt in lichtexponierten Bereichen wie dem Gesicht auf und besteht dann gleichzeitig eine anamnestische Angabe einer scheinbar beruflich induzierten Verbrennungsnarbe, so besteht der Verdacht einer Tumorentstehung als Unfallfolge. Nach neueren Konsensusvereinbarungen (Bamberger Merkblatt Teil II) müssen jedoch die Kriterien zur Kausalität eines Neoplasmas in einer Verbrennungsnarbe nach Ewing erfüllt sein: 1. Beweise für das Vorliegen einer Verbrennungsnarbe, 2. der Tumor muss innerhalb der Grenzen der Narbe entstanden sein, 3. ein bereits vorbestehender Tumor muss ausgeschlossen sein, 4. der histologisch nachgewiesen Zelltyp muss mit den Zelltypen übereinstimmen, die sich in der Haut und der Narbe finden, 5. es muss ein ädequates Intervall zwischen der Narbe und der Tumorentwicklung vorliegen. Zusätzlich muss in lichtexponierten Arealen ein frühes Auftreten durch künstliche UV-Strahlungsexposition, die beim Beruf des Flämmers hätte gegeben sein können, evaluiert und gegebenenfalls ausgeschlossen werden. Neuere populationsbezogene Untersuchungen haben gezeigt, dass in den nächsten Jahren mit einer Zunahme der Basaliome bei unter 40-Jährigen zu rechnen ist, die differentialdiagnostische Überlegungen bei der Begutachtung notwendig machen.Correspondence to:
Prof. Dr. med. Manigé Fartasch; Abteilung für klinische und experimentelle berufsdermatologie BGFA, Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin der DGUV, Institut der Ruhr -Universität Bochum, Bürkle-de-la-Camp Platz 1, 44789 Bochum
Email: fartasch@bgfa.de
Originalarbeiten
Sensibilisierungen gegen Maispollen in einem botanischen Forschungsinstitut
B. Ambrosi und A. Kuhlwein
Abstract
B. Ambrosi und A. Kuhlwein
Arbeitsmedizinischer Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg
Bei 8 Mitarbeitern (von insgesamt 20 Exponierten) eines botanischen Forschungsinstitutes konnten Sensibilisierungen gegen Maispollen nachgewiesen werden, die bei den Betroffenen zu rhinokonjunktivitischen, asthmatischen und/oder urtikariellen Hautveränderungen führten. Maßnahmen zur Expositionsprophylaxe wurden eingeleitet.Correspondence to:
Dr. B. Ambrosi, Dr. A. Kuhlwein; Arbeitsmedizinischer Dienst, Freie und Hansestadt Hamburg, Alter Steinweg 4, D-20459 Hamburg
Email: Brita.Ambrosi@web.de
Originalarbeiten
Rissprüfverfahren vermittels UV Licht – Bedeutung von Schutzmaßnahmen zur Prävention von Hautkrebs
K.-H. Tiedemann
Abstract
K.-H. Tiedemann
Betriebsarzt Schwäbisch Gmünd
Als mögliche Auslöser von lichtinduziertem Hautkrebs sind neben Berufen mit erhöhter Sonnenlichtexposition auch Tätigkeiten mit künstlichem UV-Licht zu berücksichtigen. In der Metallindustrie wird seit langem das bewährte Rissprüfverfahren zur Detektion von Materialfehlern eingesetzt. Hierbei ist das zu untersuchende Werkstück unter einer UV-Lichtquelle zu betrachten. Für diese Tätigkeit bestehen genaue Sicherheitsanweisungen zum Schutz der Haut. Im vorliegenden Text wird auf die Bedeutung der Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen hingewiesen und eine mögliche Gefährdung bei Nichtbeachtung angesprochen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schutzvorschriften früher oftmals nicht genügend gewürdigt wurden.Correspondence to:
Dr. K.-H. Tiedemann; Arzt für Arbeitsmedizin, Dermatologie und Umweltmedizin, Welfenweg 2, 73557 Mutlangen
Email: dr.k.h.tiedemann@gmx.de
Serie – Gutachten in der Berufsdermatologie
Pollinosis und Orales Allergiesyndrom als BK-Folge bei anerkannter BK 4301 infolge einer Typ I-Allergie auf Naturgummi-Latex?
V. Mahler und M. Häberle
Abstract
V. Mahler1 und M. Häberle2
1Hautklinik Universitätsklinikum Erlangen, 2Dermatologische Praxis Künzelsau
Serie – Gutachten in der Berufsdermatologie
Chronisch-rezidivierende Ulcera crurum und Livedo-Vaskulitis auf Verbrennungsnarben – unabhängiges Geschehen oder Folge eines Arbeitsunfalls 1955?
M. Fröhlich, E. Weisshaar und T.L. Diepgen
Abstract
M. Fröhlich, E. Weisshaar und T.L. Diepgen
Abteilung klinische Sozialmedizin, Schwerpunkt Berufs- und Umweltdermatologie, Universitätsklinikum Heidelberg
Serie – Gutachten in der Berufsdermatologie
Reaktive Belastungen der Psyche bei beruflich verursachten Hautkrebserkrankungen
J. Kurscheidt, O. Blome, B. Künzlberger, J. Kirschke, C. Appelhans, P. Altmeyer und H. Dickel
Abstract
J. Kurscheidt1, O. Blome2, B. Künzlberger1, J. Kirschke1, C. Appelhans1, P. Altmeyer1 und H. Dickel1
1Klinik für Dermatologie und Allergologie, Ruhr-Universität Bochum, 2Informationsmanagement Arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten, Köln
Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Benzocain im Rahmen der MdE-Bewertung
E. Weisshaar, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, Ch. Skudlik, E. Wagner, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beru
Abstract
E. Weisshaar1, D. Becker2, H. Dickel3, J. Geier4, S.M. John5, H. Lessmann6, V. Mahler7, E. Rogosky8, Ch. Skudlik5, E. Wagner9, T.L. Diepgen1 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beru
1Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 5Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 6IVDK-Zentrale, Hautklinik Göttingen, 7Universitäts-Hautklinik Erlangen, 8Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften Sankt Augustin und 9Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin
Die nachfolgenden evidenzbasierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Benzocain im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK-Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Benzocain findet als Lokalanästhetikum Verwendung im medizinischen Bereich. Die berufliche Verursachung einer Allergie gegenüber Benzocain ist bei Beschäftigten im medizinischen Bereich möglich, jedoch sehr selten. Die Verbreitung einer Allergie gegenüber Benzocain wird als geringgradig eingestuft.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen; Abteilung Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie, Universitätsklinikum Heidelberg, Thibautstraße 3, D–69115 Heidelberg
Email: thomas_diepgen@med.uni-heidelberg.de
Serie – Allergie & BK 5101
Zur Bewertung der Auswirkungen berufsbedingter Allergien beim Vorliegen mehrerer in ihrer Auswirkung als “geringgradig” eingestufter Allergene
J. Geier, H. Lessmann, D. Becker, H. Dickel, S.M. John, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
Abstract
J. Geier1, H. Lessmann1, D. Becker2, H. Dickel3, S.M. John4, V. Mahler5, E. Rogosky6, C. Skudlik4, E. Wagner7, E. Weisshaar8, T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
1Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 5Universitäts-Hautklinik Erlangen, 6Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Sankt Augustin, 7Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin und 8Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg
Die nachfolgenden Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkungen berufsbedingter Allergien bei Vorliegen mehrerer als “geringgradig” eingestufter Allergene für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK-Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung.Correspondence to:
PD Dr. med. Johannes Geier; IVDK, Universitäts-Hautklinik, von-Siebold-Straße 3, D–37075 Göttingen
Email: jgeier@ivdk.org
Serie – Allergie & BK 5101
Auswirkungen berufsbedingter Mehrfachsensibilisierungen gegen Nickel, Chromat und/oder Kobalt bei der BK 5101
J. Geier, H. Lessmann, C. Skudlik, S.M. John, D. Becker, H. Dickel, V. Mahler, E. Rogosky, E. Wagner, E. Weisshaar, T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
Abstract
J. Geier1, H. Lessmann1, C. Skudlik2, S.M. John2, D. Becker3, H. Dickel4, V. Mahler5, E. Rogosky6, E. Wagner7, E. Weisshaar8, T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Beruf
1Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 2Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 3Universitäts-Hautklinik Mainz, 4Universitäts-Hautklinik Bochum, 5Universitäts-Hautklinik Erlangen, 6Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Sankt Augustin, 7Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Berlin und 8Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg
Die nachfolgenden Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer kombinierten Allergie gegenüber Nickel, Kobalt und/oder Chromat für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK-Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung.Correspondence to:
PD Dr. med. Johannes Geier; IVDK, Universitäts-Hautklinik, von-Siebold-Straße 3, D–37075 Göttingen
Email: jgeier@ivdk.org