Jahrgang 56, No. 1/2008(1. Quartal)
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Dermatologie in Beruf und Umwelt
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Editorial
Neue Serie: Verbreitung der Allergene – Auswirkung der Allergie bei der MdE Beurteilung
T.L. Diepgen
Abstract
T.L. Diepgen
Universitätsklinikum Heidelberg, Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie
In der Begutachtung von berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Liste der Berufskrankheiten hat das sogenannte Bamberger Merkblatt [1] einen neuen Standard gesetzt, der sich bewährt hat und von Berufsdermatologen, den Unfallversicherungsträgern und den Sozialgerichten sehr hoch geschätzt wird. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang eine möglichst objektivierbare und nachvollziehbare Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). In der gesetzlichen Unfallversicherung ist nach § 56 SGB VII der Gradmesser des zu entschädigenden Schadens die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), die sich nach dem Umfang der aus der Beeinträchtigung des Leistungsvermögens durch die Berufskrankheit sich ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens richtet.
Für berufsbedingte Hauterkrankungen nach BK 5101 sind dabei das “Ausmaß der Hauterscheinungen” nach Aufgabe der schädigenden Tätigkeit und die “Auswirkung einer Allergie” im Hinblick auf die verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten zu beurteilen. Zum “Ausmaß der Hauterscheinungen” geben die Empfehlungen nach dem Bamberger Merkblatt beispielhafte Befundbeschreibungen für die Schweregrade “leicht”, “mittel” und “schwer”, die dem Dermatologen nachvollziehbare Kriterien für die Beurteilung an die Hand geben. Die Präzisierungen für die Auswirkung von Allergien sind weit weniger gut zu handhaben, da die Begriffe “geringe bzw. weite Verbreitung eines Berufsstoffes auf dem Arbeitsmarkt” keine objektiven Mengenschätzungen bezeichnen und verhältnismäßig vage sind. Daher wurde vor einigen Jahren die ABD Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” (AG BALL) gegründet, die evidenzbasierte Begründungen zur Einschätzung der “Auswirkung der Allergie” bei einigen häufig zu beurteilenden Allergenen erarbeitet und bereits für einige Allergene entsprechende Begründungen publiziert hat [2, 3].
Das Vorkommen und die Verbreitung von Allergenen auf dem Arbeitsmarkt sind von Produktionsverfahren und technischen Veränderungen abhängig, die sich im Laufe der Zeit verändern können. Daher muss auch die evidenz-basierte Beurteilung von Allergenen aus berufsdermatologischer und versicherungsrechtlicher Sicht ein ständiger Prozess sein, bei dem die jeweils aktuelle, national und international publizierte Literatur zu berücksichtigen ist. Daher wurde in der Zeitschrift Dermatologie in Beruf und Umwelt (DBU) eine neue Serie eingeführt, in der die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe AG BALL publiziert werden.
In dieser Ausgabe wird das Vorgehen der Arbeitsgruppe kurz dargestellt und die Begründungsentwürfe für einzelne Allergene vorgestellt. Publizieren bedeutet Ergebnisse einer breiten wissenschaftlichen, ärztlichen und nicht ärztlichen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und zur wissenschaftlichen Diskussion anzuregen. Daher freuen wir uns über Kommentare und Stellungnahmen und möchten ausdrücklich zur Diskussion aufrufen.
In diesem Zusammenhang ist es auch für die Qualitätssicherung in unserem Fach wichtig, dass aktuelle Gutachtenfälle vorgestellt und diskutiert werden. In diesem Heft finden Sie daher erneut interessante Gutachtenfälle.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen der vorliegenden Ausgabe von DBU, aber auch Anregung und Stimulation für die berufsdermatologische Praxis.
In diesem Zusammenhang ist es auch für die Qualitätssicherung in unserem Fach wichtig, dass aktuelle Gutachtenfälle vorgestellt und diskutiert werden. In diesem Heft finden Sie daher erneut interessante Gutachtenfälle.
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen der vorliegenden Ausgabe von DBU, aber auch Anregung und Stimulation für die berufsdermatologische Praxis.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Universitätsklinikum Heidelberg
Klinische Sozialmedizin
Berufs- und Umweltdermatologie
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: thomas.diepgen@med.uni-heidelberg.de
Originalarbeit
Beruflicher Hautschutz – ein Plädoyer für Definitionen und ein besseres Verständnis
H.-Y. Thong, J. Spoo, P. Elsner, P. Kleesz and H.I. Maibach
Abstract
H.-Y. Thong1, J. Spoo2, P. Elsner2, P. Kleesz3 and H.I. Maibach1
1Deptartment of Dermatology, University of California at San Francisco School of Medicine, CA, USA, 2Deptartment of Dermatology and Allergology, Friedrich Schiller University, Jena, Germany, 3Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten, Mannheim,
Die Terminologie des beruflichen Hautschutzes mit Lokaltherapeutika ist noch stets verwirrend. Die Komplexität topischer Dosierungsformen und erwünschter Hautschutzeigenschaften erschwert es außerdem, allgemeingültige Richtlinien für die Entwicklung und die Anwendung topischer Hautschutzrezepturen zu erstellen. In einem Versuch, die Terminologie zu standardisieren, schlagen wir klare Definitionen für im beruflichen Umfeld verwendete Hautschutzprodukte, Hautreinigungsmittel und Produkte zur Hautpflege und Hautregeneration vor. Unsere Ausführungen enthalten auch Kommentare zu den Anforderungen an solche Wirkstoffe sowie deren Indikationen und Grenzen.Correspondence to:
Howard I. Maibach, MD
BOX 0989, surge 110
San Francisco, CA 94143-0989, USA
Email: maibachh@derm.ucsf.edu
Serie – Allergie & BK 5101
Evidenz-basierte Beurteilung der Auswirkung von Allergien bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen der BK 5101: Hintergrund und Vorgehen der AG BALL
T.L. Diepgen für die AG BALL
Abstract
T.L. Diepgen für die AG BALL
Abteilung Klinische Sozialmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg
Bisher fehlen evidenz-basierte Empfehlungen zur Beurteilung der “Auswirkung einer Allergie” im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig sind. Die ABD Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” hat sich seit einigen Jahren dieser Thematik angenommen und entsprechende Empfehlungen ausgearbeitet, die fortlaufend aktualisiert und erweitert werden. In diesem Artikel wird das allgemeine Vorgehen der Arbeitsgruppe kurz dargestellt. In der Folge sollen dann Empfehlungen zur Verbreitung verschiedener Allergene publiziert werden, die dann eine nachvollziehbare und evidenz-basierte Einschätzung der MdE bei Berufsdermatosen ermöglicht.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: thomas.diepgen@med.uni-heidelberg.de
Serie – Allergie & BK 5101
Beurteilung der Auswirkung von Allergien bei der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen der BK 5101: Thiurame, Mercaptobenzothiazole, Dithiocarbamate, N-Isopropyl-N’-phenyl-p-phenylendiamin
T.L. Diepgen, H. Dickel, D. Becker, S.M. John, J. Geier, V. Mahler, E. Rogosky, A. Schmidt, Chr. Skudlik, E. Wagner und E. Weisshaar für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für B
Abstract
T.L. Diepgen1, H. Dickel2, D. Becker3, S.M. John4, J. Geier5, V. Mahler6, E. Rogosky7, A. Schmidt8, Chr. Skudlik4, E. Wagner9 und E. Weisshaar1 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für B
1Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg, 2Universitäts-Hautklinik Bochum, 3Universitäts-Hautklinik Mainz, 4Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 5Informationsverbund Dermatolog
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der “Auswirkung einer Allergie” im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig sind. Danach wird die Verbreitung einer Allergie gegenüber Thiuramen je nach Intensität der Sensibilisierung als gering- bis mittelgradig eingestuft. Das gleiche gilt für eine Allergie gegenüber Dithiocarbamate. Eine beruflich relevante Allergie gegenüber Mercaptobenzothiazole oder gegenüber N-Isopropyl-N’-phenyl-p-phenylendiamin wird im Allgemeinen als geringgradig und in begründeten Einzelfällen als mittelgradig eingestuft. Die Auswirkung einer gleichzeitigen berufsbedingten Kontaktallergie gegen Thiurame und Dithiocarbamate ist in der Regel als mittelgradig, in begründeten Einzelfällen als schwerwiegend anzusehen. Eine gleichzeitige Sensibilisierung gegen Thiurame und MBT-Derivate begründet in der Regel eine mittelgradige bis schwerwiegende Auswirkung einer Allergie. Bei Vorliegen einer ausgeprägten Kontaktsensibilisierung gegenüber Thiuramen kann eine zusätzlich ausgeprägte Kontaktsensibilisierung gegenüber MBT-Derivaten die Bewertung als “schwerwiegend” begründen. Dagegen ergibt sich durch die Addition der verschlossenen Berufsfelder für die Kombination einer Kontaktallergie gegen Thiurame und IPPD in der Regel eine mittelgradige Auswirkung einer Allergie. Ebenso bedingt eine gleichzeitige Sensibilisierung gegen MBT-Derivate und IPPD aufgrund der verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten in der Regel eine mittelgradige Auswirkung einer Allergie. Mehrfachkombinationen (Sensibilisierung gegen drei der vier oder alle vier genannten Gruppen von Gummiinhaltsstoffen) führen dazu, dass im Vergleich zu den beschriebenen Zweier-Kombinationen einige weitere Tätigkeitsfelder verschlossen sind. Da die zusätzlichen verschlossenen Berufsfelder aber in der Regel die Zahl der verschlossenen Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt quantitativ nicht gravierend erhöhen, ist auch bei den Dreier-Kombinationen in der Regel von einer mittelgradigen bis schwerwiegenden Auswirkung einer Allergie auszugehen. Im Falle einer besonders stark ausgeprägten Sensibilisierung, die sich klinisch vor allem durch das Auftreten von Hauterscheinungen schon bei geringen bzw. geringsten Kontakten (z.B. bei aerogener Exposition gegenüber Gummiabrieb oder nur kurzzeitigem intermittierenden direkten Hautkontakt) äußert, sind die Auswirkungen einer Allergie als “schwerwiegend” anzusehen. Allerdings ist die Kombination einer Sensibilisierung gegenüber Thiuramen, Dithiocarbamaten und MBT-Derivaten als “schwerwiegend” anzusehen, da die Auswahl von geeigneten Schutzhandschuhen hierdurch extrem eingeschränkt ist. Bei einer gleichzeitigen Sensibilisierung gegen Thiurame, Dithiocarbamate, MBT-Derivate und IPPD, also einer Viererkombination, ist der Kontakt mit Gummi in nahezu jeder Form zu meiden, so dass eher von einer “schwerwiegenden” Auswirkung einer Allergie auszugehen ist.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: thomas.diepgen@med.uni-heidelberg.de
Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung einer Duftstoffallergie (Allergene des Duftstoff-Mix, Allergene des Duftstoff-Mix II, Lyral®) im Rahmen der MdE-Bewertung
C. Skudlik, S.M. John, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, E. Wagner, E. Weisshaar und T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Be
Abstract
C. Skudlik1, S.M. John2, D. Becker2, H. Dickel3, J. Geier4, H. Lessmann5, V. Mahler6, E. Rogosky7, E. Wagner8, E. Weisshaar9 und T.L. Diepgen9 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Be
1Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie Universität Osnabrück, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen; 5IVDK-Zentrale, Hautklinik G
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Duftstoffen im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig sind. Duftstoffe sind im Hinblick auf ihre Allergenpotenz sehr heterogen: Besonders potente Allergene sind Baummoos absolue, Eichenmoos absolue, Farnesol, Hydroxycitronellal, Isoeugenol, Lyral und Zimtaldehyd, als weniger bedeutsame Allergene wurden Alpha-Amylzimtalkohol, Benzylcynnamat, Citral, Citronellol, Cumarin, Eugenol, Geraniol, Lilial und Zimtalkohol eingeordnet, als seltene Sensibilisatoren schließlich wurden Alpha-Amylzimtaldehyd, Alpha-Hexylzimtaldehyd, Anisylalkohol, Benzylalkohol, Benzylbenzoat, Benzylsalicylat, Linalool, Limonen, Methylheptincarbonat und Methylionon bewertet. Obwohl Duftstoffe insgesamt ubiquitäre Verbreitung finden, sind berufsbedingte allergische Kontaktekzeme durch Duftstoffe selten und haben in keiner Berufsgruppe eine wesentliche Bedeutung im Hinblick auf etwaige allergische Kontaktekzeme. Grundlage der Einschätzung der MdE bei berufsbedingter Typ-IV-Sensibilisierung gegenüber Duftstoffen kann nicht eine positive Reaktion gegenüber den Duftstoff-Mixen allein sein. Bei positiver Reaktion gegenüber den Duftstoff-Mixen ist obligat im Rahmen der MdE-Bewertung eine Aufschlüsselung in die Einzelkomponenten erforderlich. Die Verbreitung einer Allergie gegenüber Duftstoffen (Allergene des Duftstoff-Mix, Allergene des Duftstoff-Mix II, Lyral®) wird je nach Intensität der Sensibilisierung als gering- bis mittelgradig eingestuft. Die Sensibilisierung gegenüber einem einzelnen Duftstoff als auch gegenüber mehreren Duftstoffen begründet in der Regel die Einschätzung “geringgradig”, bei klinisch hochgradiger Sensibilisierung gegenüber einem einzelnen oder mehreren Duftstoffen kann auch die Beurteilung “mittelgradige” Auswirkung der Allergie resultieren.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: thomas.diepgen@med.uni-heidelberg.de
Serie – Allergie & BK 5101
Begründung für die Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Bufexamac im Rahmen der MdE-Bewertung
E. Weisshaar, T.L. Diepgen, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik und E. Wagner für die AG BALL
Abstract
E. Weisshaar, T.L. Diepgen, D. Becker, H. Dickel, J. Geier, S.M. John, H. Lessmann, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik und E. Wagner für die AG BALL
1Abteilung Klinische Sozialmedizin Universitätsklinikum Heidelberg, 2Universitäts-Hautklinik Mainz, 3Universitäts-Hautklinik Bochum, 4Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 5Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Ges
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Bufexamac im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Bufexamac ist als Berufssubstanz kaum verbreitet. Sensibilisierungen werden häufig beobachtet, sind aber in der Regel nicht beruflich erworben. Die berufliche Verursachung ist theoretisch bei Beschäftigten im medizinischen Bereich möglich. Es ist davon auszugehen, dass der berufliche Hautkontakt mit Bufexamac gemieden werden kann, sei es durch Austausch der Substanz, durch organisatorische Maßnahmen am Arbeitsplatz oder durch das Tragen geeigneter Handschuhe. Die Verbreitung einer Allergie gegenüber Bufexamac wird als geringgradig eingestuft.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: thomas.diepgen@med.uni-heidelberg.de
Serie – Allergie & BK 5101
Formaldehydabspalter
J. Geier, H. Lessmann, D. Becker, H. Dickel, S.M. John, V. Mahler, E. Rogosky, C. Skudlik, E. Wagner, E. Weisshaar und T.L. Diepgen für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK ” der Arbeitsgemeinschaft für Be
Abstract
J. Geier1, H. Lessmann1, D. Becker3, H. Dickel4, S.M. John1, V. Mahler5, E. Rogosky6, C. Skudlik2, E. Wagner7, E. Weisshaar8 und T.L. Diepgen8 für die Arbeitsgruppe “Bewertung der Allergene bei BK 5101” der Arbeitsgemeinschaft für Be
1Informationsverbund Dermatologischer Kliniken Universität Göttingen, 2Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück, 3Universitäts-Hautklinik Mainz, 4Universitäts-Hautklinik Bochum, 5Universitäts-Hautklinik E
Die nachfolgende evidenz-basierten Empfehlungen dienen zur Beurteilung der Auswirkung einer Allergie gegenüber Formaldehydabspaltern im Hinblick auf die dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten, wie diese für die Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei berufsbedingten Hauterkrankungen nach BK Nr. 5101 der Berufskrankheitenverordnung notwendig ist. Formaldehydabspalter werden sowohl in Kosmetika, Körperpflegeprodukten und Hautreinigungsmitteln als auch im industriellen Bereich, z.B. in Farben, Lacken und Polituren, Reinigungsmitteln und vor allem auch in Kühlschmierstoffen in der Metallverarbeitung eingesetzt. Kontaktallergische Reaktionen auf Formaldehydabspalter können sich sowohl gegen die Ausgangssubstanz als auch gegen den freigesetzten Formaldehyd richten Der Kontakt mit Formaldehydabspaltern ist in den meisten beruflichen Bereichen nicht unvermeidlich. In der Mehrzahl der Fälle dürfte es möglich sein, ein mit einem Formaldehydabspalter konserviertes Produkt gegen ein gleichwertiges ohne Formaldehydabspalter auszutauschen. Die Auswirkung einer Allergie gegen einen oder mehrere Formaldehydabspalter ohne gleichzeitige Formaldehyd-Allergie ist in der Regel als geringgradig anzusehen, sofern sichergestellt ist, dass keine Formaldehyd-Allergie besteht.Correspondence to:
Prof. Dr. T.L. Diepgen
Abteilung Klinische Sozialmedizin,
Berufs- und Umweltdermatologie
Universitätsklinikum Heidelberg
Thibautstraße 3
D–69115 Heidelberg
Email: thomas.diepgen@med.uni-heidelberg.de
Serie – Gutachten in der Berufsdermatologie
Nagelveränderungen bei einem Müllwerker
Z. Tanko, E. Weisshaar, F. Kirschner und T.L. Diepgen
Abstract
Z. Tanko, E. Weisshaar, F. Kirschner und T.L. Diepgen
Serie – Gutachten in der Berufsdermatologie
Hautkrebs durch UV-Licht – Anerkennung “wie eine Berufskrankheit” bei einem Vermessungstechniker
K.-W. Rüping