Jahrgang 55, No. 4/2007(4. Quartal)
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Dermatologie in Beruf und Umwelt
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Editorial
Editorial: Berufsdermatologie – quo vadis? Gedanken zur Zukunft einer Subspezialität
P. Elsner, Jena
Abstract
P. Elsner, Jena
Vorsitzender der ABD
Auf den ersten Blick steht die deutsche Berufsdermatologie glänzend da:
Unsere wissenschaftliche Fachgesellschaft, die Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD), hat über 600 Mitglieder. Mehrere Arbeitsgruppen arbeiten kontinuierlich zu Themen der Verbreitung der Allergene, der Gutachtenqualität, der Diagnostik und der Gutachtenempfehlungen (Bamberger Merkblatt). Eine von der ABD entwickelte medizinische Leitlinie wird derzeit aktualisiert und eine weitere befindet sich in Erstellung. Wir haben aktive berufsdermatologische Forschungsteams an mehreren Universitäten, organisieren seit nunmehr fast 20 Jahren regelmäßige wissenschaftliche Tagungen und geben mit der “Dermatologie in Beruf und Umwelt” eine renommierte eigene wissenschaftliche Zeitschrift heraus. In keinem europäischen Land ist die Berufsdermatologie derzeit so wissenschaftlich produktiv wie in Deutschland. Wir sind vorbildlich in der Qualitätssicherung durch die Zertifizierung von Gutachtern und die Erhaltung ihrer Kompetenz in Qualitätsseminaren. Unsere Bemühungen um eine Verbesserung der Prävention der Berufsdermatosen hat bemerkenswerte Erfolge aufzuweisen, gelingt es doch durch ein Bündel qualitätsgesicherter ambulanter und stationärer Interventionen immer besser, Patienten mit beruflichen Handekzemen im Beruf zu halten und damit den Aufgabezwang und die Umschulung in die Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Dass der Anteil anerkannter Berufskrankheiten der Haut nach BKVO Nr. 5101 abnimmt, ist eben ein Erfolg der sekundären und tertiären Präventionsmaßnahmen und keine Schikane von Unfallversicherern und Gutachtern, wie einige mit der Materie unzureichend vertraute Kritiker fälschlich behaupten. Die Aufwertung des Hautarztverfahrens durch den neuen Hautarztbericht und das Stufenverfahren Haut der Unfallversicherungen ist ein weiterer Erfolg der ABD aus jüngster Zeit. Die Arbeit der Fachgesellschaft kommt so allen berufsdermatologisch engagierten Kollegen und Kolleginnen unmittelbar zugute.
Gleichwohl gilt es, sich nicht auf Erfolgen auszuruhen, sondern den Status und die zukünftige Entwicklung unserer Subspezialität immer wieder kritisch zu reflektieren. Was sind die kritischen Faktoren?
Wir Berufsdermatologen sind als Teil der Dermatologie den spezifischen Gefährdungen, die unser Fachgebiet insgesamt betreffen, in gleichem Maße ausgesetzt. Wir stellen, zumal wenn wir internationale Kongresse besuchen, eine zunehmend bedenkliche Verschiebung der Schwerpunkte von der medizinischen Dermatologie zur Ästhetik fest. Die Gründe sind offensichtlich: Dermatologen in vielen Ländern, so auch in Deutschland, können von der Versorgung schwer kranker Patienten immer schlechter leben, so dass sich das Interesse aus ökonomischem Zwang auf lukrativere Tätigkeiten verlagert.
Spezifisch für Deutschland ist das System der Diagnosis-related Groups (DRGs), das die stationäre Versorgung von berufsdermatologischen Patienten zunehmend in Rehakliniken verlagert, und damit gerade den Universitätskliniken praktisch unmöglich macht. Die Versorgung schwerer Fälle findet damit in ausseruniversitären Einrichtungen statt mit der Konsequenz, dass gerade junge Ärzte in Weiterbildung mit den Herausforderungen der Diagnostik und Therapie von Berufsdermatosen immer weniger in Kontakt kommen.
Vielleicht damit im Kontext zu sehen, aber schon früher beginnend, ist ein schleichender Verlust der Repräsentation der Berufsdermatologie an deutschen dermatologischen Kliniken, namentlich wieder an den Universitätskliniken. Es ist leider kein Zufall, dass zwei der aktivsten Zentren der Berufsdermatologie in Deutschland, Heidelberg und Osnabrück, nicht in Universitäts-Hautkliniken angesiedelt sind. Die Berufsdermatologie teilt damit das Schicksal anderer Subspezialitäten unseres Fachgebiets, die an den wichtigen Ausbildungskliniken unzureichend vertreten werden. Die Gründe sind vielfältig, sicherlich aber auch in einer einseitigen Ausrichtung auf molekularbiologische und immunologische Forschung unter Vernachlässigung hochqualitativer epidemiologischer Forschung und Versorgungsforschung zu sehen. Akademische Schwerpunktsetzungen werden so auf lange Sicht mit einem Verlust der breiten klinischen Kompetenz des Fachgebiets bezahlt.
Die Abwanderung der stationären berufsdermatologischen Versorgung aus unabhängigen dermatologischen Kliniken in Einrichtungen der Unfallversicherungen (BG-Kliniken in Falkenstein, Hamburg und Bad Reichenhall) weist auf eine weitere bedrohliche Entwicklung hin. Je mehr sich die Unfallversicherungen der Versorgung ihrer Versicherten selbst annehmen, was zwangsläufig der Fall ist, da andernorts die geforderte qualitätsgesicherte Versorgung nicht verfügbar ist, desto mehr ist die die ärztliche und wissenschaftliche Unabhängigkeit der Berufsdermatologie von den Versicherungsträgern gefährdet. Die bisher unbegründeten Befürchtungen von Münchner Kritikern könnten so doch noch Realität werden. Hier scheint sich auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entwicklung abzuzeichnen, die auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung unter dem Eindruck der jüngsten Gesundheitsreform Wirklichkeit werden könnte, nämlich dass sich Versicherer ihre Ärzte “einkaufen” oder Einrichtungen selbst betreiben.
Mit der Dermatologie als ganzes wird auch die Berufsdermatologie die demographisch bedingte Verminderung der Zahlen aktiver Fachärzte bei gleichzeitig vermindertem Nachwuchs treffen. Schon heute engagiert sich nur ein Drittel der Fachärzte berufsdermatologisch, wenn wir das Verfassen von Hautarztberichten als Anhalt nehmen. Wie viele Spezialisten werden unseren Patienten noch zur Verfügung stehen, wenn die Zahl der Fachärzte in den nächsten Jahren um 30 – 40% abnimmt, wie es projiziert wird? Die zunehmende Abwanderung junger Kollegen ins Ausland ist damit noch nicht berücksichtigt. Es ist zu befürchten, dass zahlreich genuin berufsdermatologische Aufgaben von Nicht- Dermatologen oder gar nichtärztlichen Professionen übernommen werden (müssen). Da die Arbeitsmedizin den gleichen schwierigen Rahmenbedingungen wie die Dermatologie unterliegt, ist nicht anzunehmen, dass sie berufsdermatologische Versorgungsaufgaben in größerem Umfang übernehmen kann.
Die Zukunft der Berufsdermatologie ist daher, trotz der scheinbar erfolgreichen Gegenwart, durchaus kritisch zu beurteilen. Das Interesse der ABD als medizinischer Fachgesellschaft und Arbeitsgemeinschaft der DDG ist selbstverständlich, die berufsdermatologische Kompetenz, sowohl bezüglich Forschung als auch Krankenversorgung, in dermatologischen Kliniken und Praxen zumindest zu erhalten. Welche Ansätze es gibt, auf diese Entwicklung einzuwirken, soll im kommenden Jahr im Rahmen des Dermatologischen Alpenseminars am 3. Mai 2008 in einem hochkarätig besetzten “Zukunftsforum Berufsdermatologie” diskutiert werden. Ich lade Sie dazu herzlich ein.Correspondence to:
Prof. Dr. P. Elsner
Klinik für Dermatologie und dermatologische Allergologie
Friedrich-Schiller-Universität
Erfurter Straße 35
07743 Jena
Email: elsner@derma.uni-jena.de
Originalarbeit
Schutzhandschuhe für den Gesundheits-, Beauty- und Reinigungssektor bei bestehender Sensibilisierung gegenüber Thiuramen und Dithiocarbamaten
M. Zuther, C. Skudlik, S.M. John, K. Damer und B. Wulfhorst
Abstract
M. Zuther, C. Skudlik, S.M. John, K. Damer und B. Wulfhorst
Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie, Universität Osnabrück
Kontaktallergien auf Thiurame und Dithiocarbamate, die als Vulkanisationsbeschleuniger in der Herstellung von Schutzhandschuhen aus Naturlatex oder synthetischem Gummi eingesetzt werden, spielen nach wie vor eine große Rolle im Gesundheits-, Beauty- und Reinigungssektor – obwohl viele Handschuh-Hersteller in den letzten Jahren ihre Produktionsverfahren umgestellt und diese Allergene gegen andere Vulkanisatoren ausgetauscht haben. Da der Einsatz von Schutzhandschuhen in den oben genannten Arbeitsmarktsegmenten wesentlicher Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung ist, stehen Berufsdermatologen, Gesundheitspädagogen und Präventionsdienste nicht selten vor einer schwierigen Situation, wenn die entsprechenden Handschuhe nicht nur vor Nässe, Mikroorganismen und Chemikalien schützen sollen, sondern zudem auch noch frei von diesen relativ häufig in Schutzhandschuhen eingesetzten Vulkanisationsbeschleunigern sein müssen. Ziel dieser Arbeit war es deshalb, eine Liste von thiuram-, dithiocarbamat- und zugleich latexproteinfreien Schutzhandschuhen zu erstellen, um den im berufsdermatologischen Bereich tätigen Ärzten, Gesundheitspädagogen und Präventionsdiensten die Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe für entsprechend sensibilisierte Patienten zu erleichtern. Die notwendigen Informationen wurden von zuvor ausgewählten Handschuh-Herstellern eingeholt, ausgewertet und schließlich tabellarisch zusammengefasst. Als Ergebnis liegen 20 Handschuh-Modelle – 12 Einmalhandschuhe und 8 Mehrweghandschuhe – vor, die gemäß aktuellen Herstellerangaben frei von Thiuramen, Dithiocarbamaten und Latexproteinen sind. Mithilfe der entstandenen Tabelle soll die rationale Auswahl geeigneter Schutzhandschuhe für die oben genannten Arbeitsbereiche erleichtert und der Entstehung weiterer Sensibilisierungen entgegengewirkt werden.Correspondence to:
Prof. Dr. med. S.M. John
Fachgebiet Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie
Universität Osnabrück
Sedanstraße 115
D–49090 Osnabrück
Email: johnderm@uos.de
UV-Strahlung in der Berufsdermatologie
Verhalten von im Freien Beschäftigten gegenüber solarer UV-Strahlung in Beruf und Alltag
I. Unverricht und P. Knuschke
Abstract
I. Unverricht und P. Knuschke
Klinik und Poliklinik für Dermatologie, Experimentelle Photobiologie, Medizinische Fakultät, Technische Universität Dresden
Im Rahmen eines UV-Personenmonitoring innerhalb von Berufsgruppen mit Tätigkeit im Freien erfolgten Untersuchungen zu individuellen Verhaltensweisen sowie zum Stand grundlegender Kenntnisse hinsichtlich des Umgangs mit solarer UV-Strahlung. Parallel zur Personendosimetrie wurden UV-expositionsrelevante Personendaten mit Hilfe von verschiedenen Fragebögen gesammelt und unter verschiedenen Aspekten innerhalb und zwischen den Gruppen analysiert, so unter anderem: Hauttypverteilung, Bekleidungsstatus, ausgeübte Freizeitaktivitäten, Verwendung von Lichtschutzsubstanzen, Benutzung von Solarien. Da für einen bewussten Umgang mit solarer UV-Strahlung Grundlagenkenntnisse über Wirkungsweise und geeignete Schutzmaßnahmen essenziell sind, wurde auch der Wissensstand dazu von den Studienteilnehmern erfragt. Um die Resultate im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen betrachten zu können, wurden die Befragungsuntersuchungen auf drei weitere Personengruppen ausgedehnt. Die Ergebnisse zeigen, dass ein erheblicher Aufklärungsbedarf besteht, um bisherige Verhaltensmuster so zu verändern, dass die individuellen UV-Expositionen – ob im Arbeitsprozess oder in der Freizeit – auf das erforderliche Minimum bewusst reduziert werden.Correspondence to:
Dipl.-Phys. P. Knuschke
Klinik und Poliklinik für Dermatologie
Medizinische Fakultät “Carl Gustav Carus”
Technische Universität Dresden
Fetscherstraße 74
D–01307 Dresden
Email: knuschke@rcs.urz.tu-dresden.de
UV-Strahlung in der Berufsdermatologie
Hautkrebs durch UV-Licht – die neue Berufskrankheit Nr. 5103 der BKV? Teil 1
O. Blome und T.L. Diepgen
Abstract
O. Blome1 und T.L. Diepgen2
1Köln, 2Universitätsklinikum Heidelberg, Klinische Sozialmedizin, Berufs- und Umweltdermatologie, Heidelberg
Seit mehreren Jahrzehnten gilt es medizinisch als unbestritten, dass natürliche und künstliche ultraviolette Strahlung in der Lage ist Hautkrebs zu verursachen. In der gesamten Arbeitswelt ist an vielen Arbeitsplätzen eine erhöhte berufliche Exposition gegenüber natürlichen und künstlichen UV-Strahlen gegeben und es stellt sich die Frage, ob die Voraussetzungen für eine neue Listenerkrankung “UV-Lichtinduzierter Hautkrebs als Berufskrankheit“ gegeben sind. Im Teil 1 dieses Artikels werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme einer Erkrankung in die BK-Liste (generelle Geeignetheit) im zeitlichen Wandel dargestellt und die Unterschiede zwischen der Anerkennung nach § 9 Absatz 2 SGB VII und der generellen Geeignetheit diskutiert. Im Teil 2 wird dann der medizinische Sachverhalt aufgrund der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse dargestellt mit der abschließenden rechtlichen Subsumption. Die kritische Bewertung der verfügbaren Studien führt zu dem Ergebnis dass für Plattenepithelkarzinome, Aktinische Keratosen und Morbus Bowen die berufliche Verursachung durch UV-Licht mit hinreichender Sicherheit für Outdoorworker wie Bauarbeiter, Dachdecker, Landwirte bzw. Landarbeiter, Müllwerker und andere nachgewiesen ist. Es sind alle rechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in die BK-Liste gegeben (so genannte generelle Geeignetheit), sowie derzeit schon die Voraussetzungen für die Anerkennung als “wie“ BK im Einzelfall nach § 9 Absatz 2 SGB VII.Correspondence to:
O. Blome
Lahnstraße 59
50859 Köln
Email: otto.blome@iaebk.de
Serie: Gutachten in der Berufsdermatologie
Keine “Heilungsbewährung” bei einer beruflich bedingten Teer/Pechhaut (BK 5102)
K.-W. Rüping
Abstract
K.-W. Rüping
Hautarztpraxis Dortmund
Correspondence to:
Dr. med. Dipl.-Ing. K.-W. Rüping
Praxis für Dermatologie, Allergologie, Umweltmedizin, Berufsdermatologie
Harkortstraße 38
D–44225 Dortmund
Email: Dr.Rueping@t-online.de
Kommentar
Die Präventionskampagne Haut im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie
U. Funke
Abstract
U. Funke
Mitglied des Vorstandes der ABD, Ingolstadt
Correspondence to:
Dr. med. U. Funke
Arzt für Arbeitsmedizin
Mitglied des Vorstands der ABD
Am Euler 13
85051 Ingolstadt
Email: ulrich.funke@web.de
Laudatio Otto Blome
P. Elsner
Abstract
P. Elsner
Vorsitzender der ABD e.V.
Aus der Internationalen Literatur