Jahrgang 32, No. 12/2006(Dezember 2006)
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Atemwegs- und Lungenkrankheiten
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Autorenreferate
NA
Serie: Aktuelles aus der Literatur
Mit neuen diagnostischen Methoden zu neuen Ufern: Magnetresonanz-Tomographie (MRT) und anatomische optische Cohärenz-Tomographie (aOCT) bei Patienten mit OSAS
K.H. Rühle und G. Nilius
Abstract
K.H. Rühle und G. Nilius
Originalarbeit
Nikotinsucht, die unterschätzte Gefahr – Passivrauchen. Teil IV
M. Scheidt und A. Chemaissani
Abstract
M. Scheidt und A. Chemaissani
Lungenklinik Köln-Merheim (Chefarzt: PD Dr. E. Stoelben)
Die Studien der letzten Jahrzehnte belegen eindeutig eine gesundheitsschädliche Wirkung nicht nur des aktiven sondern auch des passiven Rauchens. Der in der Raumluft verteilte sogenannte “Passivrauch” besteht zu 85% aus Nebenstromrauch und zu 15% aus vom aktiven Raucher wieder ausgeatmeten Hauptstromrauch. Hauptstromrauch und Nebenstromrauch unterscheiden sich vor allem durch die Temperatur bei ihrer Entstehung (900 vs. 500 °C) und damit durch die Zusammensetzung ihrer Schadstoffe. Grundsätzlich enthält Nebenstromrauch mehr Karzinogene und Toxine als Hauptstromrauch. Er ist auch reicher an Nikotin, hauptsächlich dem nur mäßig resorbierbaren Nikotin, und wirkt daher nicht suchtauslösend. Passivrauchbelastung kann zu akuten gesundheitlichen Beeinträchtigungen, bei längerdauernder Einwirkung zu chronischen Krankheiten führen. Die Akutsymptome bestehen vor allem in Reizungen der Schleimhäute der Augen und des Respirationstrakts. Sie treten bei Allergikern häufiger und intensiver auf als bei Nichtallergikern. Bei entsprechender Vorschädigung kann bereits kurzdauernde Passivrauchbelastung ein akutes kardiales Ereignis bzw. einen Asthmaanfall hervorrufen. Bei langjähriger Passivrauchbelastung besteht das Risiko der Entwicklung eines Bronchialkarzinoms (relatives Risiko 1,2), einer KHK (relatives Risiko 1,3) sowie eines Apoplexes (relatives Risiko 1,5). Bei den durch Tabakrauch induzierten Gefäßschäden besteht eine Nichtlinearität der Dosis-Wirkungsbeziehung, das heißt, dass bereits vergleichsweise kleine Schadstoffmengen eine maximale Reaktion bewirken können. Passivrauchbelastung in der frühen Jugend erhöht bei Frauen das Risiko eines prämenopausalen Mammakarzinoms. Auch die Entwicklung einer COLD bzw. eines Asthma bronchiale durch Passivrauchbelastung läßt sich belegen. Vor allem jedoch werden diese Erkrankungen durch Passivrauchbelastung in ihrem Verlauf verschlimmert. Bei noch ungeborenen Kindern führt Tabakrauchbelastung zu einer erhöhten Abortrate, einem verringerten Geburtsgewicht, einer erhöhten Missbildungsrate und möglicherweise auch zur Entwicklung eines “Suchtgedächtnisses”. Passivrauchbelastete Säuglinge haben ein erhöhtes Risiko, am plötzlichen Kindstod zu sterben. Passivrauchbelastete Kinder erkranken häufiger an Otitis media, Asthma bronchiale, Allergien und Meningokokkeninfektionen als nicht passivrauchbelastete Kinder, zudem treten bei ihnen häufiger Verhaltensauffälligkeiten und Narkosekomplikationen auf. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hat in Zusammenarbeit mit dem Epidemiologischen Institut der Universität Münster für Deutschland jährlich 3.300 Passivrauchtote errechnet, gestorben allein durch Passivrauchbelastung im häuslichen Bereich (lediglich bei den 263 an Bronchialkarzinom Verstorbenen wurde auch die Passivrauchbelastung am Arbeitsplatz berücksichtigt). Hingegen ließen sich mehr als 1.000 Todesfälle an KHK durch Passivrauchbelastung im häuslichen Bereich belegen. Da bekanntermaßen die meisten Erwachsenen die intensivste Passivrauchbelastung am Arbeitsplatz und in der außerhäuslichen Freizeit erleiden, dürften diese exakt errechneten Zahlen die tatsächliche Zahl der Passivrauchtoten weit unterschätzen. Trotz dieser Gefahren sind in Deutschland circa 35 Millionen Menschen und nahezu jedes zweite Kind passivrauchbelastet. Gesetzliche Bestimmungen zum Nichtraucherschutz gibt es in Deutschland (noch) nicht, mit bisher nur 2 Ausnahmen: eine Ausnahme wäre der Paragraph 3 der Arbeitsstättenverordnung, der seit 2002 in Kraft ist und im beruflichen Bereich unter günstigen Voraussetzungen einen gewissen Schutz bieten kann. Eine weitere Ausnahme wäre das seit 2004 für alle Länder der Europäischen Union geltende gesetzliche Verbot, Tabakwaren mit der Bezeichnung “Light, Ultralight, Slim oder Low Tar” zu belegen. Diese mutige Entscheidung wurde von der Justiz getroffen wegen der mit diesen Bezeichnungen verbundenen “besonders schwerwiegenden Irreführung der Verbraucher”. Leider wird sie von der Öffentlichkeit weder besonders registriert noch verstanden.Correspondence to:
Dr. med. Monika Scheidt
Lungenklinik Merheim
Ostmerheimer Straße 200
D-51109 Köln
Email: scheidtm@kliniken-koeln.de